Bulgarien
Bulgarien ist EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum (Landgrenzen) vollständig beigetreten. Drittstaatsangehörige nutzen die Zuwanderungswege für Langzeitaufenthalte über ein nationales Visum Typ D, das bei einer bulgarischen Botschaft/Konsulat beantragt wird, gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis, die von der Direktion Migration des Innenministeriums ausgestellt wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird in der Regel für bis zu einem Jahr erteilt und ist verlängerbar; nach fünf Jahren legalen Aufenthalts kann eine Person für den Langzeit-/Daueraufenthalt in Frage kommen, und nach fünf Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt (drei Jahre bei Eheschließung mit einem Bulgaren) für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, die auch bulgarische Sprachkenntnisse erfordert.
Einwanderungswege
(7) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Drittstaatsangehörige, die bei einem bulgarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, erhalten eine Single Permit (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) oder eine Arbeitserlaubnis, nachdem der Arbeitgeber eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt hat, dann ein Visum Typ D und eine Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Genehmigungsentscheidung in der Regel innerhalb von etwa 2 Monaten (in komplexen Fällen verlängerbar auf 4); Typ-D-Visum bis zu ~35 Arbeitstagen
- Gültigkeit
- Einzel-/Arbeitserlaubnis gültig bis zu 1 Jahr, verlängerbar insgesamt bis zu 3 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für die Arbeitserlaubnis selbst; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf langfristigen/unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigem/langfristigem Aufenthalt
Die EU-Blaue Karte ermöglicht hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern die Arbeit in Bulgarien; kein Arbeitsmarkttest erforderlich und die Gehaltsschwelle gehört zu den niedrigsten in der EU.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 3 Monate (Express-Optionen von 10 oder 3 Arbeitstagen gegen Gebühr verfügbar)
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren (mindestens 24 Monate; oder Vertragsdauer + 3 Monate)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für die Blaue Karte; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren (Blaue-Karte-Zeiten in EU-Staaten können angerechnet werden).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigem/langfristigem Aufenthalt
Nicht-EU-Studenten, die an einer akkreditierten bulgarischen Hochschuleinrichtung in Vollzeit eingeschrieben sind, erhalten ein Typ-D-Studienvisum und eine Studienaufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Typ-D-Visum wird innerhalb von bis zu ~35 Arbeitstagen ausgestellt
- Gültigkeit
- An das Studienprogramm angepasst; gewährt für max. 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Programmabhängig; viele Programme werden auf Englisch angeboten. Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten werden teilweise angerechnet; langfristiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Bulgarien bietet Daueraufenthalt durch Investition an, der sich nach der Schließung der Immobilien- und Anleihenwege Anfang 2025 nun auf fondsbasierte Investitionen konzentriert.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; bestätigen Sie mit der Migrationsdirektion
- Gültigkeit
- Unbefristeter Aufenthalt (langfristige Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für Aufenthalt; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Sofortige unbefristete Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierender Investition.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach der üblichen Aufenthaltsdauer (in der Regel 5 Jahre)
Nicht-EU-Bürger mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis können für ihren Ehepartner und minderjährige Kinder Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen.
- Bearbeitungszeit
- Genehmigung der Familienzusammenführung ~1 Monat; Typ-D-Visum ~4-6 Wochen; Aufenthaltstitel bis zu ~2 Wochen
- Gültigkeit
- An die Genehmigung des Sponsors gebunden, nicht mehr als 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für Familienzusammenführung; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehepartner eines bulgarischen Staatsbürgers: Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt; ansonsten Standardregeln
Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Nicht-EU-Bürger den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (EU-LTR) oder einen Daueraufenthalt erhalten.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; bestätigen Sie mit der Migrationsdirektion
- Gültigkeit
- Langfristige Aufenthaltskarte in der Regel gültig 5 Jahre, verlängerbar; Status ist gefestigt
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für Aufenthalt; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Der Status selbst stellt nach 5 Jahren einen langfristigen/unbefristeten Aufenthalt dar.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigem/langfristigem Aufenthalt
Nach fünf Jahren ständigen/langfristigen Aufenthalts (drei Jahren bei Verheiratung mit einem bulgarischen Staatsbürger) können Antragsteller, die die Einkommens-, Vorstrafen- und Bulgarisch-Sprachvoraussetzungen erfüllen, die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; in der Regel ein mehrjähriger Verwaltungsprozess
- Gültigkeit
- Die Staatsbürgerschaft ist nach Verleihung dauerhaft
- Sprachanforderung
- Bulgarische Sprachkenntnisse erforderlich (Zertifikat des Bildungsministeriums; ca. A1-Niveau); Befreiung bei Studium in Bulgarien
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre ständiger/langfristiger Aufenthalt (3 Jahre bei Ehe mit einem bulgarischen Staatsbürger)