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Bulgarien

EU Schengen
Hauptstadt Sofia
Währung BGN
Sprachen Bulgarisch
Offizielle Gebühr ab 267 BGN

Bulgarien ist EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum (Landgrenzen) vollständig beigetreten. Drittstaatsangehörige nutzen die Zuwanderungswege für Langzeitaufenthalte über ein nationales Visum Typ D, das bei einer bulgarischen Botschaft/Konsulat beantragt wird, gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis, die von der Direktion Migration des Innenministeriums ausgestellt wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird in der Regel für bis zu einem Jahr erteilt und ist verlängerbar; nach fünf Jahren legalen Aufenthalts kann eine Person für den Langzeit-/Daueraufenthalt in Frage kommen, und nach fünf Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt (drei Jahre bei Eheschließung mit einem Bulgaren) für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, die auch bulgarische Sprachkenntnisse erfordert.

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Einwanderungswege

(7) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
7 von 7 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 7 zu Daueraufenthalt, 6 zur Staatsbürgerschaft.
7 von 7 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Beschäftigung (Single Permit / Arbeitserlaubnis + Visum Typ D)

Drittstaatsangehörige, die bei einem bulgarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, erhalten eine Single Permit (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) oder eine Arbeitserlaubnis, nachdem der Arbeitgeber eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt hat, dann ein Visum Typ D und eine Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Genehmigungsentscheidung in der Regel innerhalb von etwa 2 Monaten (in komplexen Fällen verlängerbar auf 4); Typ-D-Visum bis zu ~35 Arbeitstagen
Gültigkeit
Einzel-/Arbeitserlaubnis gültig bis zu 1 Jahr, verlängerbar insgesamt bis zu 3 Jahren
Sprachanforderung
Keine Sprachanforderung für die Arbeitserlaubnis selbst; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf langfristigen/unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigem/langfristigem Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Blaue Karte (hochqualifizierte Beschäftigung)

Die EU-Blaue Karte ermöglicht hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern die Arbeit in Bulgarien; kein Arbeitsmarkttest erforderlich und die Gehaltsschwelle gehört zu den niedrigsten in der EU.

Bearbeitungszeit
Maximal 3 Monate (Express-Optionen von 10 oder 3 Arbeitstagen gegen Gebühr verfügbar)
Gültigkeit
Bis zu 5 Jahren (mindestens 24 Monate; oder Vertragsdauer + 3 Monate)
Sprachanforderung
Keine Sprachanforderung für die Blaue Karte; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren (Blaue-Karte-Zeiten in EU-Staaten können angerechnet werden).
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigem/langfristigem Aufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Student (Typ-D-Studienvisum + Aufenthaltserlaubnis)

Nicht-EU-Studenten, die an einer akkreditierten bulgarischen Hochschuleinrichtung in Vollzeit eingeschrieben sind, erhalten ein Typ-D-Studienvisum und eine Studienaufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Typ-D-Visum wird innerhalb von bis zu ~35 Arbeitstagen ausgestellt
Gültigkeit
An das Studienprogramm angepasst; gewährt für max. 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Programmabhängig; viele Programme werden auf Englisch angeboten. Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienzeiten werden teilweise angerechnet; langfristiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Investoren- / Goldenes Visum Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt durch Investition (Golden Visa)

Bulgarien bietet Daueraufenthalt durch Investition an, der sich nach der Schließung der Immobilien- und Anleihenwege Anfang 2025 nun auf fondsbasierte Investitionen konzentriert.

Bearbeitungszeit
Variiert; bestätigen Sie mit der Migrationsdirektion
Gültigkeit
Unbefristeter Aufenthalt (langfristige Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar)
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für Aufenthalt; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Sofortige unbefristete Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierender Investition.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach der üblichen Aufenthaltsdauer (in der Regel 5 Jahre)
Familienzusammenführung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Nicht-EU-Bürger mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis können für ihren Ehepartner und minderjährige Kinder Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen.

Bearbeitungszeit
Genehmigung der Familienzusammenführung ~1 Monat; Typ-D-Visum ~4-6 Wochen; Aufenthaltstitel bis zu ~2 Wochen
Gültigkeit
An die Genehmigung des Sponsors gebunden, nicht mehr als 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für Familienzusammenführung; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Ehepartner eines bulgarischen Staatsbürgers: Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt; ansonsten Standardregeln
Daueraufenthalt Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger/Dauerhafter Aufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Nicht-EU-Bürger den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (EU-LTR) oder einen Daueraufenthalt erhalten.

Bearbeitungszeit
Variiert; bestätigen Sie mit der Migrationsdirektion
Gültigkeit
Langfristige Aufenthaltskarte in der Regel gültig 5 Jahre, verlängerbar; Status ist gefestigt
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für Aufenthalt; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Der Status selbst stellt nach 5 Jahren einen langfristigen/unbefristeten Aufenthalt dar.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigem/langfristigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Nach fünf Jahren ständigen/langfristigen Aufenthalts (drei Jahren bei Verheiratung mit einem bulgarischen Staatsbürger) können Antragsteller, die die Einkommens-, Vorstrafen- und Bulgarisch-Sprachvoraussetzungen erfüllen, die Staatsbürgerschaft beantragen.

Bearbeitungszeit
Variiert; in der Regel ein mehrjähriger Verwaltungsprozess
Gültigkeit
Die Staatsbürgerschaft ist nach Verleihung dauerhaft
Sprachanforderung
Bulgarische Sprachkenntnisse erforderlich (Zertifikat des Bildungsministeriums; ca. A1-Niveau); Befreiung bei Studium in Bulgarien
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 5 Jahre ständiger/langfristiger Aufenthalt (3 Jahre bei Ehe mit einem bulgarischen Staatsbürger)
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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