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Bulgarien

EU Schengen
Hauptstadt Sofia
Währung BGN
Sprachen Bulgarisch
Offizielle Gebühr ab 210 BGN

Bulgarien ist EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum (Landgrenzen) vollständig beigetreten. Drittstaatsangehörige nutzen die Zuwanderungswege für Langzeitaufenthalte über ein nationales Visum Typ D, das bei einer bulgarischen Botschaft/Konsulat beantragt wird, gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis, die von der Direktion Migration des Innenministeriums ausgestellt wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird in der Regel für bis zu einem Jahr erteilt und ist verlängerbar; nach fünf Jahren legalen Aufenthalts kann eine Person für den Langzeit-/Daueraufenthalt in Frage kommen, und nach fünf Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt (drei Jahre bei Eheschließung mit einem Bulgaren) für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, die auch bulgarische Sprachkenntnisse erfordert.

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Einwanderungswege

(8) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
8 von 8 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 8 zu Daueraufenthalt, 7 zur Staatsbürgerschaft.
8 von 8 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Beschäftigung (Single Permit / Arbeitserlaubnis + Typ-D-Visum)

Nicht-EU-Bürger, die von einem bulgarischen Arbeitgeber beschäftigt werden, erhalten eine Single Permit (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) oder eine Arbeitserlaubnis, nachdem der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchgeführt hat, dann ein Typ-D-Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Entscheidung über die Genehmigung in der Regel innerhalb von etwa 2 Monaten (in komplexen Fällen verlängerbar auf 4); Typ-D-Visum bis zu etwa 35 Arbeitstage
Gültigkeit
Single-/Arbeitserlaubnis bis zu 1 Jahr gültig, insgesamt bis zu 3 Jahre verlängerbar
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Arbeitserlaubnis selbst; Bulgarisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf langfristigen/ständigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigen/langfristigen Aufenthalts
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card (hochqualifizierte Beschäftigung)

Die EU Blue Card ermöglicht hochqualifizierten Nicht-EU-Fachkräften die Arbeit in Bulgarien; es gilt keine Arbeitsmarktprüfung und die Gehaltsschwelle gehört zu den niedrigsten in der EU.

Bearbeitungszeit
Maximal 3 Monate (Express-Optionen von 10 oder 3 Arbeitstagen gegen Gebühr verfügbar)
Gültigkeit
Bis zu 5 Jahre (mindestens 24 Monate; oder Vertragsdauer + 3 Monate)
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Blue Card; Bulgarisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren (Blue-Card-Zeiten in EU-Staaten können angerechnet werden)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigen/langfristigen Aufenthalts
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Student (Typ-D-Studienvisum + Aufenthaltserlaubnis)

Nicht-EU-Studenten, die in Vollzeit an einer akkreditierten bulgarischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind, erhalten ein Typ-D-Studienvisum und eine Studienaufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Typ-D-Visum wird innerhalb von bis zu ~35 Arbeitstagen ausgestellt
Gültigkeit
Ausgerichtet auf das Studienprogramm; gewährt für max. 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Programmabhängig; viele Programme werden auf Englisch angeboten. Bulgarisch wird für die spätere Einbürgerung benötigt.
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienjahre werden teilweise angerechnet; langfristiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige / Freiberufler

Nicht-EU-Bürger, die in Bulgarien als Selbstständige oder Freiberufler arbeiten möchten, müssen zunächst eine Genehmigung zur Selbstständigkeit von der Arbeitsagentur, dann ein Typ-D-Visum und schließlich eine Aufenthaltserlaubnis von der Migrationsdirektion einholen. Der Antragsteller muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im relevanten Bereich nachweisen und ein bulgarisches B1-Sprachzertifikat besitzen. Die Genehmigung ist bis zu 1 Jahr gültig und kann auf insgesamt bis zu 3 Jahre verlängert werden.

Bearbeitungszeit
Entscheidung der Arbeitsagentur: bis zu mehreren Wochen. Typ-D-Visum: ca. 35 Arbeitstage. Aufenthaltserlaubnis: bis zu 14 Tage (um einen Monat verlängerbar).
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar; maximal 3 Jahre insgesamt. Nach 3 Jahren muss der Antragsteller für mindestens 1 Monat in sein Heimatland zurückkehren, bevor er einen neuen Antrag stellen kann.
Sprachanforderung
Bulgarische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (Zertifikat erforderlich).
Dokumente
9 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt möglich (nicht ausschließlich über diese Genehmigung; es gilt der Standard-Langzeitaufenthalt).
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach 5 Jahren Dauer- oder Langzeitaufenthalt möglich, vorbehaltlich Sprach- und anderer Anforderungen.
Investoren- / Goldenes Visum Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt durch Investition (Golden Visa)

Bulgariens Goldenes Visum gewährt Nicht-EU-Staatsangehörigen, die mindestens EUR 512.000 in einen regulierten alternativen Investmentfonds (AIF) oder börsengehandelten Fonds (ETF) investieren, der von der bulgarischen Finanzaufsichtskommission lizenziert ist, einen unbefristeten Aufenthalt. Die Investition muss mindestens 5 Jahre lang gehalten werden. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 bis 8 Monate. Der direkte Immobilieninvestitionsweg wurde 2025 abgeschafft und ist nicht mehr verfügbar. Das beschleunigte Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Programm wurde 2022 ausgesetzt und ist nicht mehr verfügbar; die Staatsbürgerschaft erfordert eine normale Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt.

Bearbeitungszeit
Variiert; mit der Migrationsdirektion bestätigen
Gültigkeit
Daueraufenthalt (langfristige Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar)
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für den Aufenthalt; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Sofortiger Daueraufenthalt bei qualifizierender Investition
Staatsbürgerschaft
Ja · Es gibt keinen beschleunigten Staatsbürgerschaftsweg. Das beschleunigte Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Programm wurde 2022 ausgesetzt. Die Staatsbürgerschaft erfordert eine normale Einbürgerung: 5 Jahre unbefristeter/langfristiger Aufenthalt, Sprachkenntnisse und andere allgemeine Kriterien.
Familienzusammenführung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Nicht-EU-Bürger mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis können einen Ehepartner und minderjährige Kinder für Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung sponsern.

Bearbeitungszeit
Zusammenführungsgenehmigung ~1 Monat; Visum Typ D ~4-6 Wochen; Aufenthaltserlaubnis bis zu ~2 Wochen
Gültigkeit
Gebunden an die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, nicht länger als 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Zusammenführung; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Ehepartner eines bulgarischen Staatsbürgers: Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt; ansonsten Standardregeln
Daueraufenthalt Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger / Dauerhafter Aufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Nicht-EU-Bürger den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (EU-LTR) oder eines Daueraufenthaltsberechtigten erhalten.

Bearbeitungszeit
Variiert; mit der Migrationsdirektion abstimmen
Gültigkeit
Langzeitaufenthaltskarte in der Regel 5 Jahre gültig, verlängerbar; Status ist gefestigt
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für den Aufenthalt; Bulgarisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Status selbst stellt langfristigen/Daueraufenthalt nach 5 Jahren dar
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Nach fünf Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt (drei Jahre, wenn mit einem bulgarischen Staatsbürger verheiratet), können Antragsteller, die die Einkommens-, Vorstrafen- und Bulgarisch-Sprachvoraussetzungen erfüllen, die Staatsbürgerschaft beantragen.

Bearbeitungszeit
Variiert; in der Regel ein mehrjähriger Verwaltungsprozess
Gültigkeit
Die Staatsbürgerschaft ist nach der Verleihung dauerhaft
Sprachanforderung
Kenntnisse der bulgarischen Sprache erforderlich (Zertifikat des Bildungsministeriums; ~Niveau A1); erlassen, wenn in Bulgarien studiert wurde
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 5 Jahre ständiger/langfristiger Aufenthalt (3 Jahre, wenn mit einem bulgarischen Staatsbürger verheiratet)
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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