Bulgarien
Bulgarien ist EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum (Landgrenzen) vollständig beigetreten. Drittstaatsangehörige nutzen die Zuwanderungswege für Langzeitaufenthalte über ein nationales Visum Typ D, das bei einer bulgarischen Botschaft/Konsulat beantragt wird, gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis, die von der Direktion Migration des Innenministeriums ausgestellt wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird in der Regel für bis zu einem Jahr erteilt und ist verlängerbar; nach fünf Jahren legalen Aufenthalts kann eine Person für den Langzeit-/Daueraufenthalt in Frage kommen, und nach fünf Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt (drei Jahre bei Eheschließung mit einem Bulgaren) für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, die auch bulgarische Sprachkenntnisse erfordert.
Einwanderungswege
(8) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Nicht-EU-Bürger, die von einem bulgarischen Arbeitgeber beschäftigt werden, erhalten eine Single Permit (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) oder eine Arbeitserlaubnis, nachdem der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchgeführt hat, dann ein Typ-D-Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung über die Genehmigung in der Regel innerhalb von etwa 2 Monaten (in komplexen Fällen verlängerbar auf 4); Typ-D-Visum bis zu etwa 35 Arbeitstage
- Gültigkeit
- Single-/Arbeitserlaubnis bis zu 1 Jahr gültig, insgesamt bis zu 3 Jahre verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Arbeitserlaubnis selbst; Bulgarisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf langfristigen/ständigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigen/langfristigen Aufenthalts
Die EU Blue Card ermöglicht hochqualifizierten Nicht-EU-Fachkräften die Arbeit in Bulgarien; es gilt keine Arbeitsmarktprüfung und die Gehaltsschwelle gehört zu den niedrigsten in der EU.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 3 Monate (Express-Optionen von 10 oder 3 Arbeitstagen gegen Gebühr verfügbar)
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahre (mindestens 24 Monate; oder Vertragsdauer + 3 Monate)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Blue Card; Bulgarisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren (Blue-Card-Zeiten in EU-Staaten können angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren ständigen/langfristigen Aufenthalts
Nicht-EU-Studenten, die in Vollzeit an einer akkreditierten bulgarischen Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind, erhalten ein Typ-D-Studienvisum und eine Studienaufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Typ-D-Visum wird innerhalb von bis zu ~35 Arbeitstagen ausgestellt
- Gültigkeit
- Ausgerichtet auf das Studienprogramm; gewährt für max. 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Programmabhängig; viele Programme werden auf Englisch angeboten. Bulgarisch wird für die spätere Einbürgerung benötigt.
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienjahre werden teilweise angerechnet; langfristiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Nicht-EU-Bürger, die in Bulgarien als Selbstständige oder Freiberufler arbeiten möchten, müssen zunächst eine Genehmigung zur Selbstständigkeit von der Arbeitsagentur, dann ein Typ-D-Visum und schließlich eine Aufenthaltserlaubnis von der Migrationsdirektion einholen. Der Antragsteller muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im relevanten Bereich nachweisen und ein bulgarisches B1-Sprachzertifikat besitzen. Die Genehmigung ist bis zu 1 Jahr gültig und kann auf insgesamt bis zu 3 Jahre verlängert werden.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung der Arbeitsagentur: bis zu mehreren Wochen. Typ-D-Visum: ca. 35 Arbeitstage. Aufenthaltserlaubnis: bis zu 14 Tage (um einen Monat verlängerbar).
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar; maximal 3 Jahre insgesamt. Nach 3 Jahren muss der Antragsteller für mindestens 1 Monat in sein Heimatland zurückkehren, bevor er einen neuen Antrag stellen kann.
- Sprachanforderung
- Bulgarische Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (Zertifikat erforderlich).
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt möglich (nicht ausschließlich über diese Genehmigung; es gilt der Standard-Langzeitaufenthalt).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach 5 Jahren Dauer- oder Langzeitaufenthalt möglich, vorbehaltlich Sprach- und anderer Anforderungen.
Bulgariens Goldenes Visum gewährt Nicht-EU-Staatsangehörigen, die mindestens EUR 512.000 in einen regulierten alternativen Investmentfonds (AIF) oder börsengehandelten Fonds (ETF) investieren, der von der bulgarischen Finanzaufsichtskommission lizenziert ist, einen unbefristeten Aufenthalt. Die Investition muss mindestens 5 Jahre lang gehalten werden. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 bis 8 Monate. Der direkte Immobilieninvestitionsweg wurde 2025 abgeschafft und ist nicht mehr verfügbar. Das beschleunigte Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Programm wurde 2022 ausgesetzt und ist nicht mehr verfügbar; die Staatsbürgerschaft erfordert eine normale Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; mit der Migrationsdirektion bestätigen
- Gültigkeit
- Daueraufenthalt (langfristige Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für den Aufenthalt; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Sofortiger Daueraufenthalt bei qualifizierender Investition
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Es gibt keinen beschleunigten Staatsbürgerschaftsweg. Das beschleunigte Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Programm wurde 2022 ausgesetzt. Die Staatsbürgerschaft erfordert eine normale Einbürgerung: 5 Jahre unbefristeter/langfristiger Aufenthalt, Sprachkenntnisse und andere allgemeine Kriterien.
Nicht-EU-Bürger mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis können einen Ehepartner und minderjährige Kinder für Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung sponsern.
- Bearbeitungszeit
- Zusammenführungsgenehmigung ~1 Monat; Visum Typ D ~4-6 Wochen; Aufenthaltserlaubnis bis zu ~2 Wochen
- Gültigkeit
- Gebunden an die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors, nicht länger als 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Zusammenführung; Bulgarisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehepartner eines bulgarischen Staatsbürgers: Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt; ansonsten Standardregeln
Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Nicht-EU-Bürger den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (EU-LTR) oder eines Daueraufenthaltsberechtigten erhalten.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; mit der Migrationsdirektion abstimmen
- Gültigkeit
- Langzeitaufenthaltskarte in der Regel 5 Jahre gültig, verlängerbar; Status ist gefestigt
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für den Aufenthalt; Bulgarisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Status selbst stellt langfristigen/Daueraufenthalt nach 5 Jahren dar
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt
Nach fünf Jahren Dauer-/Langzeitaufenthalt (drei Jahre, wenn mit einem bulgarischen Staatsbürger verheiratet), können Antragsteller, die die Einkommens-, Vorstrafen- und Bulgarisch-Sprachvoraussetzungen erfüllen, die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; in der Regel ein mehrjähriger Verwaltungsprozess
- Gültigkeit
- Die Staatsbürgerschaft ist nach der Verleihung dauerhaft
- Sprachanforderung
- Kenntnisse der bulgarischen Sprache erforderlich (Zertifikat des Bildungsministeriums; ~Niveau A1); erlassen, wenn in Bulgarien studiert wurde
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre ständiger/langfristiger Aufenthalt (3 Jahre, wenn mit einem bulgarischen Staatsbürger verheiratet)