Zypern
Zypern ist ein EU-Mitgliedstaat (seit 2004), aber noch nicht Teil des Schengen-Raums; es ist dem Beitritt verpflichtet. Die Einwanderung wird von der Migrationsabteilung unter dem stellvertretenden Ministerium für Migration und internationalen Schutz verwaltet, während Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten dem Innenministerium unterliegen. HINWEIS: Der übergeordnete rechtliche Überblick für dieses Land konnte nicht erstellt werden (API-Fehler 529 Overloaded), daher wurde dieser Datensatz direkt aus verifizierten offiziellen Quellen von gov.cy rekonstruiert und deckt nur die am klarsten dokumentierten Wege ab. Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Liste.
Einwanderungswege
(3) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenAllgemeine Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die von der Migrationsabteilung unter den Genehmigungskategorien A bis F ausgestellt werden und Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit in primären Sektoren sowie Personen mit unabhängigen Mitteln abdecken. Rekonstruiert aus offiziellen Quellen, nachdem der übergeordnete Überblick fehlgeschlagen ist (API 529); Kategorienspezifikationen und Gebühren müssen auf den offiziellen Seiten der Migrationsabteilung bestätigt werden.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU/EWR-Staaten. Zypern hat am 07. Juli 2025 mit der Annahme von Anträgen auf die EU-Blaue Karte begonnen. Rekonstruiert aus offiziellen Quellen, nachdem der übergeordnete Überblick fehlgeschlagen ist (API 529); überprüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Details auf der Website der Migrationsabteilung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 3 Monate (Prüfung durch die Migrationsabteilung).
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst; Griechisch B1/A2 kann später für die Einbürgerung erforderlich sein.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Erwerb der zyprischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung aufgrund rechtmäßigen Aufenthalts gemäß dem Zivilregistergesetz in der Fassung von 2023 (in Kraft seit 19. Dezember 2023). Rekonstruiert aus offiziellen Quellen, nachdem der übergeordnete Überblick fehlgeschlagen ist (API 529).
- Bearbeitungszeit
- Geschätzte 2 bis 3 Jahre für Standardantragsteller (Stand 2026).
- Sprachanforderung
- Griechisch B1 (Standardweg); Griechisch B1 für den 4-jährigen Fast-Track für Hochqualifizierte oder Griechisch A2 für den 5-jährigen Fast-Track.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Standardweg: kumulativer legaler Aufenthalt von mindestens 7 Jahren in den letzten 10 Jahren, plus ununterbrochener Aufenthalt in den 12 Monaten unmittelbar vor Antragstellung. Schnellverfahren für hochqualifizierte Arbeitskräfte: 4 Jahre (mit Griechisch B1) oder 5 Jahre (mit Griechisch A2).