Zypern
Zypern ist ein EU-Mitgliedstaat (seit 2004), aber noch nicht Teil des Schengen-Raums; es ist dem Beitritt verpflichtet. Die Einwanderung wird von der Migrationsabteilung unter dem stellvertretenden Ministerium für Migration und internationalen Schutz verwaltet, während Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten dem Innenministerium unterliegen. HINWEIS: Der übergeordnete rechtliche Überblick für dieses Land konnte nicht erstellt werden (API-Fehler 529 Overloaded), daher wurde dieser Datensatz direkt aus verifizierten offiziellen Quellen von gov.cy rekonstruiert und deckt nur die am klarsten dokumentierten Wege ab. Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Liste.
Einwanderungswege
(8) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Allgemeine Aufenthaltserlaubnisse für Drittstaatsangehörige, die von der Migrationsbehörde in den Kategorien A bis F ausgestellt werden und Beschäftigung, Selbstständigkeit in primären Sektoren sowie Personen mit unabhängigen Mitteln abdecken. Rekonstruiert aus offiziellen Quellen, nachdem die Übersichtsseite fehlgeschlagen ist (API 529); Kategorienspezifika und Gebühren müssen auf den offiziellen Seiten der Migrationsbehörde bestätigt werden.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in einem von drei förderfähigen Sektoren in Zypern beschäftigt sind: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), pharmazeutische Forschung oder Seeverkehr (ausgenommen Kapitäne und Schiffsbesatzung). Aufnahmequoten für alle anderen Berufe werden durch Ministerialerlass auf null gesetzt, was bedeutet, dass das Programm in der Praxis auf diese drei Sektoren beschränkt ist. Das erforderliche jährliche Mindestbruttogehalt beträgt EUR 43.632. Anträge werden seit dem 7. Juli 2025 angenommen.
- Bearbeitungszeit
- Von der zyprischen Migrationsabteilung wurde keine gesetzliche Bearbeitungszeit veröffentlicht. Das Programm wurde erst am 7. Juli 2025 für Anträge geöffnet, und es liegt keine offizielle Zusage zur Bearbeitungszeit vor.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst; Griechisch B1/A2 kann später für die Einbürgerung erforderlich sein.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Drittstaatsangehörige, die an einer akkreditierten Hochschuleinrichtung in Zypern für ein Vollzeitstudium zugelassen sind, das zu einem anerkannten Abschluss führt, können eine Studentenaufenthaltserlaubnis erhalten. Die Erlaubnis ist bis zu 1 Jahr gültig und wird jährlich für die Dauer des Studienprogramms verlängert. Anträge werden gemeinsam von der Migrationsabteilung und dem Bildungsministerium geprüft.
- Bearbeitungszeit
- Einreiseerlaubnis: Prüfung innerhalb von 1 Monat. Aufenthaltserlaubnis: Prüfung innerhalb von 3 Monaten (sofern der Antrag vollständig eingereicht wurde).
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar für die Dauer des Studienprogramms.
- Sprachanforderung
- Für die Erlaubnis nicht spezifiziert; die Einrichtung kann Sprachanforderungen für die Zulassung haben.
- Dokumente
- 8 erforderlich
Familienzusammenführungsgenehmigung (FR)
- Bearbeitungszeit
- Nicht offiziell festgelegt. Anträge auf Einreiseerlaubnis sollten umgehend geprüft werden; Anträge auf Aufenthaltstitel werden innerhalb von 3 Monaten nach vollständiger Einreichung geprüft.
- Gültigkeit
- Gebunden an die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors; jährlich verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Keine Angabe.
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Familienangehörige den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten beantragen (Gebühr 30 EUR).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Familienangehörige eingebürgerter Zyprioten können nach 8 Jahren Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von 11 Jahren plus 12 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt unmittelbar vor Antragstellung die Einbürgerung beantragen, gemäß der Änderung des Personenstandsgesetzes von 2024.
Erlaubt Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigen, die remote für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Zyperns arbeiten, bis zu 1 Jahr in Zypern zu wohnen, verlängerbar um weitere 2 Jahre (insgesamt 3 Jahre). Antragsteller müssen ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.500 EUR nachweisen. Das Programm unterliegt einer Quote von 500 Genehmigungen. Familienmitglieder können den Inhaber begleiten, dürfen jedoch nicht in Zypern arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Anträge werden innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung geprüft, sofern der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt ist.
- Gültigkeit
- 1 Jahr, verlängerbar um weitere 2 Jahre (maximal 3 Jahre insgesamt).
- Sprachanforderung
- Für die Genehmigung selbst nicht angegeben.
- Dokumente
- 8 erforderlich
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die über ein gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland von mindestens 9.568 EUR (plus 4.613 EUR pro Angehörigen) verfügen, die es ihnen ermöglicht, in Zypern zu leben, ohne zu arbeiten. Das Einkommen muss aus dem Ausland stammen und kann Renten, Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen umfassen. Beantragt über Formular M.67 bei der Migrationsbehörde.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Frist. Erheblicher Rückstand gemeldet; die Bearbeitungszeit wird praktisch auf mehrere Jahre geschätzt (Stand 2025–2026).
- Gültigkeit
- Unbefristet (Einwanderungsgenehmigung, nicht jährlich verlängerbar).
- Sprachanforderung
- Keine angegeben.
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Die Genehmigung der Kategorie F ist selbst eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Inhaber, die auch die erforderlichen Jahre des rechtmäßigen Aufenthalts (7 Jahre Standard oder 3–4 Jahre Schnellverfahren bei Qualifikation als Hochqualifizierte) ansammeln, können über das Formular M127 die Einbürgerung beantragen.
Drittstaatsangehörige, die sich 5 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Zypern aufgehalten haben, können gemäß der EU-Richtlinie 2003/109/EG den Langzeitaufenthaltsstatus beantragen. Der Status ist dauerhaft und gewährt nahezu gleiche Rechte wie zypriotischen Staatsangehörigen, einschließlich Zugang zu Beschäftigung, Bildung und Sozialleistungen. Die Antragsgebühr beträgt 30 EUR.
- Bearbeitungszeit
- Nicht offiziell festgelegt. Es gelten die üblichen Bearbeitungszeiten für Aufenthaltserlaubnisse (in der Regel einige Monate).
- Gültigkeit
- Dauerhafter Status; die Aufenthaltskarte wird für 5 Jahre ausgestellt und danach verlängert.
- Sprachanforderung
- Keine Angabe, obwohl Integrationsbedingungen (grundlegende Griechischkenntnisse oder staatsbürgerliches Wissen) nach nationalem Recht erforderlich sein können.
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Der Langzeitaufenthaltsstatus selbst ist eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts gewährt wird.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Langzeitaufenthalter können nach Erfüllung der allgemeinen Aufenthalts- und sonstigen Voraussetzungen gemäß Formular M127 (Regelweg: 7 Jahre kumulativ innerhalb von 10 Jahren) die Einbürgerung beantragen.
Erwerb der zypriotischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung aufgrund rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Zivilregistergesetz in der Fassung von 2023 (in Kraft seit 19. Dezember 2023). Rekonstruiert aus offiziellen Quellen, nachdem die Übersichtsseite fehlgeschlagen ist (API 529).
- Bearbeitungszeit
- Schnellverfahren (hochqualifizierte Arbeitskräfte): maximal 8 Monate aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gemäß der Gesetzesänderung vom März 2024. Standardverfahren: keine gesetzliche Obergrenze; in der Praxis werden erhebliche Rückstände gemeldet.
- Sprachanforderung
- Standardverfahren: Griechisch auf Niveau B1. Schnellverfahren Option A: Griechisch auf Niveau B1 (3 Jahre Aufenthalt). Schnellverfahren Option B: Griechisch auf Niveau A2 (4 Jahre Aufenthalt).
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Standardverfahren: 7 Jahre kumulativer rechtmäßiger Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Jahre, plus 12 Monate ununterbrochener Aufenthalt unmittelbar vor Antragstellung. Schnellverfahren für hochqualifizierte Arbeitskräfte (angestellt in einem qualifizierenden Unternehmen): entweder 3 Jahre kumulativer rechtmäßiger Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Jahre mit Griechisch auf Niveau B1 ODER 4 Jahre kumulativer rechtmäßiger Aufenthalt mit Griechisch auf Niveau A2, plus 12 Monate ununterbrochener Aufenthalt unmittelbar vor Antragstellung und ein monatliches Mindestgehalt von 2.500 EUR.