Tschechische Republik Aufenthaltsgenehmigung in Tschechien: Alle Wege für Arbeit, Studium und Familie
- Hauptstadt
- Prag
- Währung
- CZK
- Sprachen
- Tschechisch
- Offizielle Gebühr
- 5,000 – 14,000 CZK
Die Tschechische Republik ist ein EU- und Schengen-Mitglied und bietet eine breite Palette von Aufenthaltswegen für Drittstaatsangehörige, darunter die Arbeitnehmerkarte, die EU-Blaue Karte, die ICT-Karte, Aufenthalt für Geschäfts- und Investitionstätigkeiten, ein Digital-Nomad-Programm für bestimmte Nationalitäten, Aufenthaltsgenehmigungen für Studium und Forschung, Familienzusammenführung, Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Tschechisch-Sprachprüfung A2) und Einbürgerung (Tschechisch-Sprachprüfung B1, doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt).
Einwanderungswege
(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 vor 2 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem registrierten tschechischen Jobangebot; gültig bis zu 2 Jahren und verlängerbar.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage; in komplizierten Fällen bis zu 90 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst (A2 Tschechisch später für Daueraufenthalt, B1 für Staatsbürgerschaft erforderlich)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Manager, Spezialisten oder Auszubildende, die innerhalb eines Konzerns in eine tschechische Niederlassung versetzt werden.
- Bearbeitungszeit
- Anfangs 90 Tage; Verlängerung 60 Tage
- Gültigkeit
- Manager/Spezialisten max. 3 Jahre; Auszubildende max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulbildung und einem hochbezahlten Stellenangebot (mindestens das 1,5-fache des tschechischen Durchschnittsbruttogehalts).
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage Standard; 30 Tage (60 bei komplexen Fällen) für Inhaber einer Blue Card im Inland; 60 Tage für Verlängerungen
- Gültigkeit
- Vertragsdauer plus 3 Monate, maximal 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Karte selbst (A2 Tschechisch später für Daueraufenthalt erforderlich, B1 für Staatsbürgerschaft)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Zeit in anderen EU-Staaten kann für den EU-Langzeitaufenthaltsstatus angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in der Tschechischen Republik in Studiengängen eingeschrieben sind, mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Bearbeitungszeit
- 60 days
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr (bis zu 2 Jahren in gesetzlich festgelegten Fällen); Universitätsprogramme wiederholt verlängerbar (max. 2 Jahre pro Verlängerung)
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis (abhängig vom Studiengang)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Die Studienzeit wird in vielen Fällen zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den Daueraufenthalt angerechnet; Daueraufenthalt nach qualifiziertem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach Erhalt des Daueraufenthalts möglich
Eine nicht verlängerbare 9-monatige Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die ein universitäres Studium oder eine wissenschaftliche Forschung in der Tschechischen Republik abgeschlossen haben. Inhaber erhalten freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können ohne die übliche 5-jährige Aufenthaltsvoraussetzung eine Gewerbeerlaubnis beantragen.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 9 Monate; nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Für diesen Aufenthaltstitel nicht festgelegt
- Dokumente
- 7 erforderlich
Langfristiger Aufenthalt zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit (Selbstständigkeit / Živno)
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage Standard
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, jeweils um bis zu 2 Jahre verlängerbar
- Sprachanforderung
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar um jeweils bis zu 2 Jahre
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt für einen dauerhaften Aufenthalt berechtigt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für bedeutende Investoren, die mindestens 75 Millionen CZK investieren und mindestens 20 Arbeitsplätze schaffen; gewährt nur vorübergehenden Aufenthalt, ohne Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage Standard; 60 Tage in komplexen Fällen; 60 Tage für Verlängerungen
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt; kein Golden-Passport-Weg
Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige, die einem Sponsor mit qualifiziertem Aufenthalt in Tschechien nachziehen.
- Bearbeitungszeit
- Im Inland 60 Tage; aus dem Ausland bis zu 270 Tage (90 Tage für Familien von EU-Blauen-Karten-Inhabern); Verlängerungen 60 Tage
- Gültigkeit
- Entspricht der Aufenthaltsdauer des Sponsors (mindestens 1 Jahr); 2 Jahre, wenn der Sponsor einen Daueraufenthalt besitzt (Verlängerungen bis zu 5 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt
Langzeitaufenthalt für wissenschaftliche Forschung
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach qualifiziertem ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach Erhalt des Daueraufenthalts
Ein Programm für Staatsangehörige ausgewählter Länder, die hochqualifizierte Remote-IT-/Marketingarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber leisten oder als Freiberufler mit einer tschechischen Gewerbelizenz tätig sind.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung
- Gültigkeit
- Langzeitvisum / Aufenthaltstitel (spurspezifisch)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung für Nachkommen ehemaliger tschechischer/tschechoslowakischer Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft bis zum 31. Dezember 2013 verloren haben.
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Durch Erklärung bei einem tschechischen Konsulat oder einer Regionalbehörde (keine Wohnsitzpflicht)
Daueraufenthalt für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, mit bestandener Tschechisch-Prüfung A2.
- Bearbeitungszeit
- In Tschechien 60 Tage; aus dem Ausland 180 Tage; Kartenverlängerung 30 Tage
- Gültigkeit
- Daueraufenthaltsstatus ist unbegrenzt; biometrische Karte wird für 10 Jahre ausgestellt (5 Jahre für unter 15-Jährige)
- Sprachanforderung
- Tschechisch-Prüfung auf Niveau A2 (von A1 angehoben; neues Format seit 11. April 2026), mit Ausnahmen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt (3 für EU-Bürger)
Daueraufenthalt für EU/EWR/Schweizer Bürger nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts, zu einer geringen Gebühr und ohne Sprachprüfung.
- Bearbeitungszeit
- Max. 60 Tage; Verlängerung 30 Tage
- Gültigkeit
- Karte wird für 10 Jahre ausgestellt
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Erteilt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt für EU-Bürger möglich
Eine Daueraufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat insgesamt 5 Jahre lang eine Blaue Karte EU besessen haben, davon mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Tschechischen Republik. Dieser Weg unterscheidet sich vom regulären 5-jährigen vorübergehenden Aufenthalt für den Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage (Inland); 180 Tage (Ausland)
- Gültigkeit
- Unbefristeter Daueraufenthaltsstatus; biometrische Karte gültig 10 Jahre (5 Jahre für Antragsteller unter 15 Jahren), verlängerbar
- Sprachanforderung
- Nachweis über bestandene Tschechisch-Sprachprüfung erforderlich (Ausnahmen nach tschechischem Recht möglich)
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wird mit Genehmigung dieser Aufenthaltserlaubnis gewährt (sofort)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 5 Jahren Daueraufenthalt berechtigt, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen
Einbürgerung nach Gesetz Nr. 186/2013 Slg. nach qualifiziertem Aufenthalt, erforderlich: B1-Tschechisch-Sprachprüfung und Prüfung zu tschechischem Leben und Institutionen; doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Gesamtbearbeitungszeit veröffentlicht; Berufungsentscheidungen haben eine Frist von 120 Tagen
- Sprachanforderung
- Tschechisch auf Niveau B1 (CCE-B1-Zertifikat akzeptiert) plus Prüfung zu tschechischem Leben und Institutionen, mit Ausnahmen
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre Daueraufenthalt (Standard); 3 Jahre für EU-Bürger; bis zu 10 Jahre, wenn der vorherige Aufenthalt anderer Art war
Ansichten des Landes
Häufig gestellte Fragen
Wie erhalte ich eine Aufenthaltsgenehmigung zum Arbeiten in Tschechien?
Für die Arbeit in Tschechien gibt es die Arbeitnehmerkarte, die EU Blue Card und die ICT-Karte. Jede Karte hat eigene Voraussetzungen. Der genaue Ablauf wird auf dieser Seite Schritt für Schritt erklärt.
Kann ich als digitaler Nomade in Tschechien leben?
Ja, Tschechien bietet ein Digital-Nomad-Programm für bestimmte Nationalitäten an, das vom MPO oder CzechInvest unterstützt wird. Hierfür gelten besondere Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Sektion.
Wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung zum Studium in Tschechien?
Drittstaatsangehörige können einen langfristigen Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Nach der Entscheidung müssen Sie die Biometrie durchführen lassen und die Karte innerhalb von 60 Tagen abholen. Die Details stehen auf dieser Seite.
Wie kann ich meine Familie nach Tschechien holen?
Die Familienzusammenführung ist ein langfristiger Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung. Diese Option ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, ihre Familie nachzuholen. Konkrete Voraussetzungen werden auf der Seite erläutert.
Wann kann ich in Tschechien den Daueraufenthalt beantragen?
Drittstaatsangehörige können nach 5 Jahren den Daueraufenthalt beantragen. Dafür müssen Sie eine Tschechisch-Sprachprüfung auf dem Niveau A2 ablegen. Auch EU-Bürger können nach 5 Jahren Daueraufenthalt erlangen.
Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft in Tschechien möglich?
Ja, Tschechien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerung ist durch Verleihung möglich und setzt unter anderem eine Tschechisch-Sprachprüfung auf Niveau B1 voraus.