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Spanien

EU Schengen
Hauptstadt Madrid
Währung EUR
Sprachen Spanisch
Offizielle Gebühr 259 – 2,052 USD

Spanien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Mit dem Organgesetz 1/2025 (BOE, 3. Januar 2025) und der neuen Einwanderungsverordnung RD 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025) hat das Land sein Investoren-Golden-Visum abgeschafft (letzte Anträge am 3. April 2025), während starke Wege für Fernarbeiter (Digital Nomad/Telework-Visum), hochqualifizierte Fachkräfte, Studenten und das visum für nicht-erwerbstätige (Non-Lucrative Visa) mit passivem Einkommen beibehalten wurden.

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Einwanderungswege

(7) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
6 von 7 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 6 zu Daueraufenthalt, 6 zur Staatsbürgerschaft.
7 von 7 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP / PAC)

Arbeits- und Aufenthaltsweg für Fachkräfte mit einem bestätigten spanischen Arbeitsangebot in einer qualifizierten hochqualifizierten Position.

Bearbeitungszeit
Genehmigung in ca. 20 Arbeitstagen; Visum in ca. 10 Arbeitstagen
Gültigkeit
Erstgenehmigung bis zu 3 Jahre (unbefristeter Vertrag), verlängerbar in 2-Jahres-Schritten
Sprachanforderung
Keine für das Visum selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · In der Regel nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

Blaue Karte EU (Tarjeta Azul-UE)

Die EU Blue Card ist ein spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitskräfte, der gemäß Artikel 71 bis des Gesetzes 14/2013 (eingeführt durch Gesetz 11/2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883) ausgestellt wird. Sie unterscheidet sich von der nationalen HQP/PAC-Regelung hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen, der Methodik des Gehaltsschwellenwerts und gewährt vor allem nach 12 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien EU-weite Mobilitätsrechte.

Bearbeitungszeit
Ca. 20 Arbeitstage bei der UGE-CE für die Genehmigung, zuzüglich der üblichen Visabearbeitungszeit im Konsulat.
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahren (verlängerbar). Die erste Genehmigung ist an die Dauer des Arbeitsvertrags gebunden.
Sprachanforderung
Keine Spanischkenntnisse für die Blue Card selbst erforderlich. Für Familienangehörige können Integrationskurse erforderlich sein.
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien.
Staatsbürgerschaft
Ja · 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Standard); 2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal.
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langzeit-Studentenvisum (Typ D)

Visum für ein Vollzeitstudium an einer akkreditierten spanischen Einrichtung für Programme länger als 90 Tage.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4–8 Wochen, in der Hauptsaison bis zu 12 Wochen
Gültigkeit
Dauer des Studienprogramms
Sprachanforderung
Keine für das Visum selbst (abhängig vom Programm)
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Die Studienzeit kann teilweise angerechnet werden; der Wechsel zu einer Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis und das Erreichen von 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts führen zu einem Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Staatsangehörigkeiten)
Investoren- / Goldenes Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Investor (Golden) Visum - EINGESTELLT

Spaniens Investor-Golden-Visum wurde abgeschafft. Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Bearbeitungszeit
Nicht zutreffend - Weg eingestellt
Gültigkeit
Nicht zutreffend - Weg eingestellt
Sprachanforderung
Nicht zutreffend
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführungsvisum (Reagrupación Familiar)

Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern mit rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien, von nahen Familienangehörigen begleitet zu werden. Der ansässige Sponsor muss über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen und die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Geregelt durch das Ley Orgánica 4/2000 und aktualisiert durch das Real Decreto 1155/2024 (in Kraft ab Mai 2025).

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung bei der Oficina de Extranjería: bis zu 3 Monate. Visum beim Konsulat: bis zu 2 Monate ab Einreichung.
Gültigkeit
1 Jahr Anfangsvisum; wird in eine 1-jährige Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt, die entsprechend der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors verlängert wird.
Sprachanforderung
Keine formellen Sprachkenntnisse für das Visum erforderlich.
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien.
Staatsbürgerschaft
Ja · 10 Jahre (Standard); 2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal.
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Digital Nomad / Telearbeitsvisum – Remote-Arbeit für nicht-spanische Arbeitgeber

Aufenthaltsvisum für Remote-Mitarbeiter und Freiberufler, die für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten (Selbstständige dürfen bis zu 20 % ihrer Arbeit mit spanischen Firmen durchführen).

Bearbeitungszeit
Entscheidung innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung (verlängerbar)
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr über Konsulat; bis zu 3 Jahre bei Beantragung aus Spanien
Sprachanforderung
Keine für das Visum selbst
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · In der Regel nach 10 Jahren legalen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Nicht-erwerbstätiges Visum (NLV) - passives Einkommen, keine Arbeit

Die gesamten spanischen Regierungsgebühren betragen 13 $ (Aufenthaltsgenehmigung) + 106 $ (Visumgebühr für die meisten Nationalitäten) oder 140 $ (US-Bürger) = 119–153 $ an Regierungsgebühren. Die zuvor angezeigte Zahl von ca. 2.052 $ beinhaltet Kosten für Drittanbieter und Rechtsdienstleistungen, die keine Regierungsgebühren sind. Offizielle Gebührenordnung gemäß exteriores.gob.es Konsulat Houston (Januar 2026).

Bearbeitungszeit
Gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate
Gültigkeit
1 Jahr zunächst, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für das Visum selbst; erforderlich für die spätere Einbürgerung
Dokumente
9 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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