Spanien
Spanien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Mit dem Organgesetz 1/2025 (BOE, 3. Januar 2025) und der neuen Einwanderungsverordnung RD 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025) hat das Land sein Investoren-Golden-Visum abgeschafft (letzte Anträge am 3. April 2025), während starke Wege für Fernarbeiter (Digital Nomad/Telework-Visum), hochqualifizierte Fachkräfte, Studenten und das visum für nicht-erwerbstätige (Non-Lucrative Visa) mit passivem Einkommen beibehalten wurden.
Einwanderungswege
(5) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenArbeits- und Aufenthaltsweg für Fachkräfte mit einem bestätigten spanischen Arbeitsangebot in einer qualifizierten hochqualifizierten Position.
- Bearbeitungszeit
- Genehmigung wird in etwa 20 Arbeitstagen entschieden; Visum in etwa 10 Arbeitstagen
- Gültigkeit
- Erste Genehmigung bis zu 3 Jahren (unbefristeter Vertrag), verlängerbar in 2-Jahres-Schritten
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Visum für Vollzeitstudium an einer akkreditierten spanischen Einrichtung für Programme länger als 90 Tage.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4-8 Wochen, bis zu 12 Wochen in der Hochsaison
- Gültigkeit
- Dauer des Studienprogramms
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst (abhängig vom Programm)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten können teilweise angerechnet werden; Wechsel zu einer Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis und Erreichen von 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts führt zum Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Das spanische Golden-Visum für Investoren wurde abgeschafft. Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Anträge angenommen.
- Bearbeitungszeit
- Nicht anwendbar - Programm eingestellt
- Gültigkeit
- Nicht anwendbar - Weg entfällt
- Sprachanforderung
- Nicht zutreffend
Aufenthaltsvisum für Remote-Angestellte und Freiberufler, die für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten (Selbstständige dürfen bis zu 20 % ihrer Tätigkeit mit spanischen Firmen ausüben).
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung innerhalb von 10 Tagen ab Einreichung (verlängerbar)
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr über das Konsulat; bis zu 3 Jahren bei Antragstellung innerhalb Spaniens
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Aufenthaltsvisum für Personen mit ausreichendem passivem Einkommen/Ersparnissen, die in Spanien keinerlei Erwerbstätigkeit (einschließlich Fernarbeit) ausüben werden.
- Bearbeitungszeit
- Gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate
- Gültigkeit
- Anfangs 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst; erforderlich für eine eventuelle Einbürgerung
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)