Spanien
Spanien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Mit dem Organgesetz 1/2025 (BOE, 3. Januar 2025) und der neuen Einwanderungsverordnung RD 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025) hat das Land sein Investoren-Golden-Visum abgeschafft (letzte Anträge am 3. April 2025), während starke Wege für Fernarbeiter (Digital Nomad/Telework-Visum), hochqualifizierte Fachkräfte, Studenten und das visum für nicht-erwerbstätige (Non-Lucrative Visa) mit passivem Einkommen beibehalten wurden.
Einwanderungswege
(7) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Arbeits- und Aufenthaltsweg für Fachkräfte mit einem bestätigten spanischen Arbeitsangebot in einer qualifizierten hochqualifizierten Position.
- Bearbeitungszeit
- Genehmigung in ca. 20 Arbeitstagen; Visum in ca. 10 Arbeitstagen
- Gültigkeit
- Erstgenehmigung bis zu 3 Jahre (unbefristeter Vertrag), verlängerbar in 2-Jahres-Schritten
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Die EU Blue Card ist ein spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitskräfte, der gemäß Artikel 71 bis des Gesetzes 14/2013 (eingeführt durch Gesetz 11/2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883) ausgestellt wird. Sie unterscheidet sich von der nationalen HQP/PAC-Regelung hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen, der Methodik des Gehaltsschwellenwerts und gewährt vor allem nach 12 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien EU-weite Mobilitätsrechte.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 20 Arbeitstage bei der UGE-CE für die Genehmigung, zuzüglich der üblichen Visabearbeitungszeit im Konsulat.
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahren (verlängerbar). Die erste Genehmigung ist an die Dauer des Arbeitsvertrags gebunden.
- Sprachanforderung
- Keine Spanischkenntnisse für die Blue Card selbst erforderlich. Für Familienangehörige können Integrationskurse erforderlich sein.
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Standard); 2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal.
Visum für ein Vollzeitstudium an einer akkreditierten spanischen Einrichtung für Programme länger als 90 Tage.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4–8 Wochen, in der Hauptsaison bis zu 12 Wochen
- Gültigkeit
- Dauer des Studienprogramms
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst (abhängig vom Programm)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Die Studienzeit kann teilweise angerechnet werden; der Wechsel zu einer Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis und das Erreichen von 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts führen zu einem Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Staatsangehörigkeiten)
Spaniens Investor-Golden-Visum wurde abgeschafft. Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zutreffend - Weg eingestellt
- Gültigkeit
- Nicht zutreffend - Weg eingestellt
- Sprachanforderung
- Nicht zutreffend
Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern mit rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien, von nahen Familienangehörigen begleitet zu werden. Der ansässige Sponsor muss über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen und die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Geregelt durch das Ley Orgánica 4/2000 und aktualisiert durch das Real Decreto 1155/2024 (in Kraft ab Mai 2025).
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung bei der Oficina de Extranjería: bis zu 3 Monate. Visum beim Konsulat: bis zu 2 Monate ab Einreichung.
- Gültigkeit
- 1 Jahr Anfangsvisum; wird in eine 1-jährige Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt, die entsprechend der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors verlängert wird.
- Sprachanforderung
- Keine formellen Sprachkenntnisse für das Visum erforderlich.
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre (Standard); 2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal.
Aufenthaltsvisum für Remote-Mitarbeiter und Freiberufler, die für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten (Selbstständige dürfen bis zu 20 % ihrer Arbeit mit spanischen Firmen durchführen).
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung (verlängerbar)
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr über Konsulat; bis zu 3 Jahre bei Beantragung aus Spanien
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren legalen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)
Die gesamten spanischen Regierungsgebühren betragen 13 $ (Aufenthaltsgenehmigung) + 106 $ (Visumgebühr für die meisten Nationalitäten) oder 140 $ (US-Bürger) = 119–153 $ an Regierungsgebühren. Die zuvor angezeigte Zahl von ca. 2.052 $ beinhaltet Kosten für Drittanbieter und Rechtsdienstleistungen, die keine Regierungsgebühren sind. Offizielle Gebührenordnung gemäß exteriores.gob.es Konsulat Houston (Januar 2026).
- Bearbeitungszeit
- Gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate
- Gültigkeit
- 1 Jahr zunächst, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum selbst; erforderlich für die spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (verkürzte Fristen für bestimmte Nationalitäten)