Frankreich Langfristig in Frankreich leben: Alle Visa- und Aufenthaltswege
- Hauptstadt
- Paris
- Währung
- EUR
- Sprachen
- Französisch
- Offizielle Gebühr
- 350 – 1,130 EUR
Frankreich ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die meisten langfristigen Einwanderungen erfolgen über das France-Visas-Portal und das VLS-TS-Langzeitvisumsystem, das innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online über das ANEF-Portal validiert werden muss. Das französische Finanzgesetz 2026 hat die Gebühren für Aufenthaltstitel und Visa mit Wirkung zum 1. Mai 2026 erhöht; die hier angegebenen Beträge entsprechen den aktuellen offiziellen Beträgen nach dem 1. Mai 2026.
Einwanderungswege
(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 vor 2 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Behördliche Gebühren ab 1. Mai 2026: Langzeitvisum (Standardgebühr) 300 € + Erstausstellung Aufenthaltstitel 350 € (300 € Steuer + 50 € Stempel) = insgesamt 650 €. Der angezeigte Gesamtbetrag von 650 € ist korrekt gemäß der Gebührenordnung nach Mai 2026. Die Gehaltsschwelle beträgt 39.582 € brutto pro Jahr, festgelegt durch den Ministerialerlass vom 29. August 2025; dieser Betrag unterliegt einer jährlichen Aktualisierung.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; wird von jedem Konsulat bestimmt. Verfolgen Sie online auf France-Visas.
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für den Talent Passport selbst; Französisch ist für die spätere Einbürgerung erforderlich.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt für eine langfristige Aufenthaltskarte nach in der Regel 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts möglich
Eine mehrjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Frankreich mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 59.373 € (1,5× des Referenzgehalts gemäß Dekret vom 29. August 2025) beschäftigt sind. Die EU Blue Card wird im Rahmen des französischen Talent-Passport-Programms ausgestellt und berechtigt zur Arbeit ohne separate Arbeitserlaubnis. Es fällt keine Arbeitgeberabgabe an.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage ab vollständigem Antrag; 30 Tage für Wechsel aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit Blue Card
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre (entspricht der Vertragsdauer bei Verträgen ≥2 Jahre; Vertragsdauer plus 3 Monate bei kürzeren Verträgen, begrenzt auf 2 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine gesetzliche Sprachvoraussetzung für die Erstausstellung; A2-Niveau Französisch erforderlich für Verlängerung im Rahmen des allgemeinen Integrationsvertrags
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Frankreich (oder 2 Jahre, wenn kombiniert mit vorheriger qualifizierender Blue Card in anderen EU-Staaten von insgesamt 3+ Jahren)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre legaler Aufenthalt in Frankreich mit nachgewiesener Integration (Sprache, staatsbürgerliche Kenntnisse); beschleunigt auf 2 Jahre bei bedeutendem Beitrag zu Frankreich
Behördliche Gebühren ab 1. Mai 2026: Langzeitvisum (ermäßigter Satz) 100 € + Erstausstellung Aufenthaltstitel (ermäßigter Satz) 150 € (100 € Steuer + 50 € Stempel) = insgesamt 250 € Vorabkosten. Die Verlängerung des Aufenthaltstitels (ermäßigter Satz) ist eine separate zukünftige Zahlung von 100 €. Der Gesamtbetrag von 350 € auf der Live-Seite bündelt fälschlicherweise eine zukünftige Verlängerungsgebühr in die Vorabkosten.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; wird von jedem Konsulat festgelegt. Online verfolgen unter France-Visas.
- Gültigkeit
- 4 Monate bis 1 Jahr, verlängerbar als mehrjährige Karte
- Sprachanforderung
- Keine allgemeine Sprachanforderung für das Visum; programmspezifische Sprachanforderungen können gelten.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienjahre zählen teilweise für den langfristigen Aufenthalt; in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (Studienjahre werden oft zur Hälfte angerechnet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt (reduziert auf 2 Jahre für Absolventen der französischen Hochschulbildung)
Eine 1-jährige, nicht verlängerbare befristete Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Absolventen französischer Hochschulen, die nach Abschluss eines qualifizierenden Studiengangs (Master-Niveau oder gleichwertig) in Frankreich eine qualifizierte Beschäftigung suchen oder ein Unternehmen gründen möchten. Berechtigte Absolventen beantragen diese vor Ablauf ihres Studentenstatus. Diese Aufenthaltserlaubnis wird zum ermäßigten Satz (150 € bei Erstantrag in Frankreich ab 1. Mai 2026) ausgestellt und berechtigt zur abhängigen Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Studienfach des Absolventen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung der Präfektur innerhalb der üblichen Verwaltungsfristen; keine gesetzliche Frist veröffentlicht
- Gültigkeit
- 1 Jahr, nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine gesetzlichen Sprachkenntnisse für diese spezifische Aufenthaltserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
Eine vorübergehende und anschließend mehrjährige Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Bürger, die in Frankreich eine kommerzielle, handwerkliche, industrielle oder freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit als Hauptbeschäftigung für mehr als 3 Monate ausüben möchten. Die Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein und ein Einkommen von mindestens €1.867,02/Monat generieren. Für die Verlängerung sind Französischkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung der Präfektur innerhalb der üblichen Verwaltungsfristen; Antrag bei der Präfektur 2 Monate vor Ablauf der Karte für Verlängerungen einreichen
- Gültigkeit
- 1 Jahr (vorläufige Karte); bis zu 4 Jahre (mehrjährige Karte bei Verlängerung)
- Sprachanforderung
- Französischkenntnisse auf Niveau A2 für Verlängerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Frankreich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre legaler Aufenthalt mit nachgewiesener Integration
Eine 4-jährige mehrjährige Aufenthaltserlaubnis 'Talent Passport' für Nicht-EU-Bürger, die ein offiziell anerkanntes innovatives Wirtschaftsprojekt in Frankreich entwickeln möchten. Kommerziell bekannt als French Tech Visa für Gründer, erfordert es eine Bestätigung durch eine französische öffentliche Stelle oder einen akkreditierten Akteur des Ökosystems. Die finanziellen Mittel müssen mindestens dem Mindestlohn (22.404,20 €/Jahr ab 1. Juni 2026) entsprechen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Konsulat für das Langzeitvisum; für den Schritt der Innovationsanerkennung ist keine gesetzliche Frist veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre, unter denselben Bedingungen verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine gesetzlichen Sprachkenntnisse für die Erstausstellung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Frankreich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre legaler Aufenthalt mit nachgewiesener Integration
Staatliche Gebühren ab 1. Mai 2026: Langzeitvisum (ermäßigter Satz) 100 € + Erstausstellung Aufenthaltstitel (ermäßigter Satz) 150 € (100 € Steuer + 50 € Gebührenmarke) = 250 € Gesamtbetrag zu Beginn. Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist eine separate zukünftige Gebühr (100 € ermäßigter Satz). Die Visumslinie von 100 € ist bestätigt korrekt; der angezeigte Gesamtbetrag von 350 € enthält fälschlicherweise eine zukünftige Verlängerungsgebühr als Vorabkosten.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung des Präfekten innerhalb von maximal 6 Monaten nach vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Familienmitglied erhält eine Aufenthaltskarte, die der Situation des Sponsors entspricht, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Französisch-Sprach- und Integrationsanforderungen gelten für die Verlängerung des Aufenthaltstitels und für die Einbürgerung.
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach in der Regel 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts
Ein mehrjähriger Talent-Passport-Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Forscher und Hochschullehrer, die in Frankreich auf der Grundlage einer formellen Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung oder Hochschule forschen oder lehren. Kein Arbeitsmarktprüfung durch den Arbeitgeber erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Konsulat für das Visum; Entscheidung der Präfektur über die mehrjährige Karte innerhalb der üblichen Verwaltungsfristen (in der Regel 2–3 Monate)
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre (entsprechend der Dauer der Aufnahmevereinbarung, maximal 4 Jahre); Kurzaufenthalte unter 12 Monaten nutzen ein 1-jähriges VLS-TS
- Sprachanforderung
- Keine gesetzliche Sprachvoraussetzung für die erstmalige Erteilung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Frankreich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit nachgewiesener Integration
Gebühr für den Antrag auf ein Langzeitvisum ab 1. Mai 2026: 300 € (Normalsatz). Das VLS-TS selbst dient im ersten Jahr als Aufenthaltstitel und erfordert bei der Einreise keine separate Gebühr für die Validierung. Wenn der Inhaber anschließend eine carte de séjour temporaire 'visiteur' (ab Jahr 2) beantragt, beträgt die Erstausstellungsgebühr 350 € (300 € Steuer + 50 € Gebührenmarke). Mindesteinkommensvoraussetzung: 1.477,93 € netto/Monat.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; wird von jedem Konsulat bestimmt. Online verfolgen unter France-Visas.
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Besuchervisum; für die spätere Einbürgerung ist Französisch erforderlich.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach in der Regel 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Berechtigt zum Langzeitaufenthaltsstatus nach in der Regel 5 Jahren legalem Aufenthalt
Ansichten des Landes
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich ein Langzeitvisum für Frankreich?
Die Beantragung läuft über das offizielle France-Visas-Portal. Dort stellen Sie Ihren Antrag für ein Langzeitvisum. Die meisten langfristigen Einwanderungen nach Frankreich erfolgen über dieses Portal.
Was ist das VLS-TS und wie validiere ich es?
Das VLS-TS ist das Langzeitstudentenvisum für Frankreich. Sie müssen es innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft online über das ANEF-Portal validieren. Dieser Schritt ist für Ihren legalen Aufenthalt wichtig.
Was ist der Talent Passport in Frankreich?
Der Talent Passport ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitnehmer, Forscher, Hochschullehrer und innovative Wirtschaftsprojekte. Er umfasst auch den French Tech Visa. Es ist einer der Hauptwege für eine langfristige Einwanderung nach Frankreich.
Wie kann ich mein Studentenvisum in Frankreich verlängern?
Wenn Sie länger in Frankreich bleiben möchten, können Sie bei Ihrer Präfektur eine mehrjährige Studentenkarte (carte de séjour pluriannuelle) beantragen. Diese Verlängerung gilt für Ihr Studienprogramm.
Welche Aufenthaltsmöglichkeiten habe ich nach dem Studium in Frankreich?
Nach Ihrem Studium haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitssuche oder Unternehmensgründung zu beantragen. Diese Option ist für Absolventen gedacht, die in Frankreich bleiben möchten.
Welche Gebühren gelten für Visa und Aufenthaltstitel in Frankreich?
Die Gebühren wurden durch das französische Finanzgesetz mit Wirkung zum 1. Mai 2026 erhöht. Die aktuellen Beträge finden Sie auf dieser Seite.