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Luxemburg

EU Schengen
Hauptstadt Luxemburg
Währung EUR
Sprachen Luxemburgisch، Französisch، Deutsch
Offizielle Gebühr ab 75 EUR

Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU und des Schengen-Raums. Die Einwanderung wird von der Generaldirektion für Einwanderung (Innenministerium) für Aufenthaltstitel und vom Justizministerium für die Staatsangehörigkeit verwaltet. EU/EWR/Schweizer Bürger registrieren sich nur; Drittstaatsangehörige folgen einem zweistufigen Verfahren (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise, dann Aufenthaltstitel nach der Ankunft). Die Standardgebühr für den Aufenthaltstitel beträgt 80 EUR, zu zahlen an IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC CCPLLULL). Die meisten Aufenthaltstitel führen nach 5 Jahren zum EU-Langzeitaufenthalt und nach 5 Jahren legalem Aufenthalt zur Einbürgerung.

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Einwanderungswege

(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
10 von 10 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 9 zu Daueraufenthalt, 10 zur Staatsbürgerschaft.
10 von 10 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU / EWR / Schweizer Bürger – Aufenthalt und Arbeit über 90 Tage

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis; sie melden ihre Ankunft und erhalten eine kostenlose Registrierungsbescheinigung. Ein unbefristeter Aufenthalt ist nach 5 Jahren möglich.

Bearbeitungszeit
Registrierungsbescheinigung wird sofort ausgestellt
Gültigkeit
Registrierungsbescheinigung unbegrenzt gültig
Sprachanforderung
Keine für den Aufenthalt; Luxemburgisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Unbefristeter Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige als Arbeitnehmer

Zweistufiger Prozess: Vor der Einreise muss eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden (mit ADEM-Arbeitsmarktprüfung), gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft. Die erste Erlaubnis ist auf einen Beruf/Sektor für bis zu 1 Jahr beschränkt.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: max. 4 Monate; Genehmigung 90 Tage gültig
Gültigkeit
Erste Erlaubnis max. 1 Jahr (ein Beruf/ein Sektor); Verlängerungen bis zu 3 Jahren
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Blaue Karte (Hochqualifizierte Arbeitnehmer)

Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit Hochschuldiplom oder mindestens 5 Jahren spezialisierter Berufserfahrung, einem Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten und einem Bruttojahresgehalt von mindestens der gesetzlichen Schwelle (65.652 EUR ab 3. März 2026). Keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich.

Bearbeitungszeit
Vorübergehende Genehmigung: max. 3 Monate
Gültigkeit
4 Jahre oder Vertragsdauer + 3 Monate, falls kürzer
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren EU-Aufenthalt (die letzten 2 in Luxemburg)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Studentenaufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige)

Drittstaatsangehörige, die sich in Luxemburg aufhalten möchten, um ein Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule zu absolvieren, müssen zunächst eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung einholen und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch Forscher, die in Doktorandenprogramme (PhD) eingeschrieben sind, fallen unter diesen Weg.

Bearbeitungszeit
60 Tage ab Einreichung der vollständigen Akte (Frist ausgesetzt, wenn zusätzliche Dokumente angefordert werden).
Gültigkeit
Mindestens 1 Jahr oder die Dauer des Studienzyklus, falls kürzer als 1 Jahr. Verlängerbar.
Sprachanforderung
Für die Aufenthaltserlaubnis selbst ist kein spezifisches Sprachniveau vorgeschrieben; die Sprachvoraussetzungen werden von der Hochschule festgelegt.
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann der Student den EU-Langzeitaufenthaltsstatus beantragen.
Staatsbürgerschaft
Ja · Nach mindestens 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Luxemburg (das letzte Jahr muss ununterbrochen sein) kann die Einbürgerung beantragt werden, sofern die Sprach- und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Jobsuche-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt nach dem Studium (Arbeitssuche / Unternehmensgründung)

Absolventen, die einen Master abgeschlossen oder eine Promotion in Luxemburg erfolgreich verteidigt haben, können 12 Monate bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, und dann zu einem Arbeitnehmer- oder Selbstständigen-Titel wechseln.

Bearbeitungszeit
Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach vollständiger Akte; anschließende Arbeitserlaubnis max. 4 Monate
Gültigkeit
Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach vollständiger Akte; anschließende Arbeitserlaubnis maximal 4 Monate
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
6 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Über anschließende Arbeits-/Selbstständigkeitserlaubnis, EU-Langzeitstatus nach 5 Jahren
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltstitel für selbstständige Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen. Erforderlich: Geschäfts- und Finanzierungsplan, ausreichende wirtschaftliche Mittel und ggf. eine Gewerbeerlaubnis. Zweistufiges Verfahren: Genehmigung dann Aufenthaltstitel.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: ca. 3 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre (5 Jahre bei vorherigem EU-Langzeitaufenthaltsstatus)
Sprachanforderung
Keine für den Aufenthaltstitel
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung (Drittstaatsangehöriger als Sponsor)

Familienzusammenführung (Drittstaatsangehöriger als Sponsor)

Bearbeitungszeit
Vorübergehende Genehmigung: max. 9 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
Gültigkeit
Die erste Aufenthaltserlaubnis ist normalerweise 1 Jahr gültig. Eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis wird Familienangehörigen gewährt, die einen Sponsor begleiten, der den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben hat und sein Aufenthaltsrecht in Luxemburg ausübt (d.h. die Familie war bereits in diesem anderen Mitgliedstaat ansässig).
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Keine für den Aufenthaltstitel
Staatsbürgerschaft
Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltstitel für Forscher (Drittstaatsangehörige)

Drittstaatsangehörige, die über ein Hochschuldiplom verfügen, das den Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht, und die ein Forschungsprojekt in Luxemburg durchführen möchten, müssen eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten luxemburgischen Forschungseinrichtung unterzeichnen. Sie müssen vor der Einreise eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung einholen und nach der Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen.

Bearbeitungszeit
60 Tage ab Einreichung eines vollständigen Dossiers (die Frist wird ausgesetzt, wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden).
Gültigkeit
1 Jahr oder die Dauer des Forschungsprojekts (wie im Aufnahmevertrag angegeben), falls kürzer als 1 Jahr. Verlängerbar.
Sprachanforderung
1 Jahr oder die Dauer des Forschungsprojekts (wie in der Aufnahmevereinbarung angegeben), falls kürzer als 1 Jahr. Verlängerbar.
Dokumente
10 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Für die Aufenthaltserlaubnis ist kein spezifisches Sprachniveau vorgeschrieben; Sprachanforderungen können vom aufnehmenden Forschungsinstitut festgelegt werden.
Staatsbürgerschaft
Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann der Forscher den EU-Langzeitaufenthaltsstatus beantragen.
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Langzeitaufenthaltsstatus

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg können Drittstaatsangehörige den EU-Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erhalten, der 5 Jahre gültig und verlängerbar ist.

Bearbeitungszeit
Maximal 6 Monate. Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, gilt der Antrag als abgelehnt.
Gültigkeit
5 Jahre (verlängerbar)
Sprachanforderung
5 Jahre (verlängerbar)
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Luxemburgische Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)

Erwachsene mit mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (das letzte Jahr ununterbrochen) können nach Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests und Absolvieren des Staatsbürgerkundekurses 'Vivre ensemble' eingebürgert werden. Ein vereinfachtes 'Options'-Verfahren besteht für 20-jährige Einwohner.

Bearbeitungszeit
Der Justizminister entscheidet innerhalb von 8 Monaten nach Einreichung
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests (Anmeldegebühr 75 EUR); 'Options'-Verfahren nach 20 Jahren erfordert nur 24 Stunden Unterricht
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
Ja · Anspruch nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (1 Jahr ununterbrochen vor Antragstellung); Entscheidung innerhalb von 8 Monaten
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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