Luxemburg
Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU und des Schengen-Raums. Die Einwanderung wird von der Generaldirektion für Einwanderung (Innenministerium) für Aufenthaltstitel und vom Justizministerium für die Staatsangehörigkeit verwaltet. EU/EWR/Schweizer Bürger registrieren sich nur; Drittstaatsangehörige folgen einem zweistufigen Verfahren (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise, dann Aufenthaltstitel nach der Ankunft). Die Standardgebühr für den Aufenthaltstitel beträgt 80 EUR, zu zahlen an IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC CCPLLULL). Die meisten Aufenthaltstitel führen nach 5 Jahren zum EU-Langzeitaufenthalt und nach 5 Jahren legalem Aufenthalt zur Einbürgerung.
Einwanderungswege
(8) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keinen Aufenthaltstitel; sie melden ihre Ankunft und erhalten eine kostenlose Meldebescheinigung. Ein Daueraufenthaltsrecht ist nach 5 Jahren möglich.
- Bearbeitungszeit
- Registrierungsbescheinigung wird sofort ausgestellt
- Gültigkeit
- Anmeldebescheinigung unbegrenzt gültig
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthalt; Luxemburgisch erforderlich für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich
Zweistufiges Verfahren: Eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise eingeholt werden (vorbehaltlich eines ADEM-Arbeitsmarkttests), gefolgt von einem Aufenthaltstitel nach der Ankunft. Die erste Genehmigung ist auf einen Beruf/Sektor für bis zu 1 Jahr beschränkt.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: max. 4 Monate; Genehmigung gültig 90 Tage
- Gültigkeit
- Erste Genehmigung max. 1 Jahr (ein Beruf/ein Sektor); Verlängerungen bis zu 3 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss oder 5+ Jahren spezialisierter Berufserfahrung, einem Vertrag von mindestens 6 Monaten und einem Bruttojahresgehalt mindestens in Höhe der gesetzlichen Schwelle (EUR 65.652 ab 3. März 2026). Kein Arbeitsmarkttest erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: max. 3 Monate
- Gültigkeit
- 4 Jahre oder Vertragsdauer + 3 Monate, falls kürzer
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren EU-Aufenthalt (letzte 2 in Luxemburg)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Absolventen, die in Luxemburg einen Master abgeschlossen oder eine Promotion erfolgreich verteidigt haben, können 12 Monate bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, und dann zu einem Arbeitnehmer- oder Selbstständigen-Titel wechseln.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach vollständigem Antrag; anschließende Arbeitserlaubnis max. 4 Monate
- Gültigkeit
- 12 Monate (nicht verlängerbare Arbeitsuche/Gründungserlaubnis)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Für Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen. Erforderlich sind ein Geschäfts- und Finanzierungsplan, ausreichende finanzielle Mittel und ggf. eine Gewerbegenehmigung. Zweistufiges Verfahren: Genehmigung dann Aufenthaltstitel.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: ca. 3 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahren (5 Jahre bei vorherigem EU-Daueraufenthaltsstatus)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Ermöglicht einem in Luxemburg niedergelassenen Drittstaatsangehörigen, seinen Ehepartner/eingetragenen Partner und minderjährige Kinder nachzuholen, vorbehaltlich stabiler Mittel, angemessener Unterkunft und Krankenversicherung. Familienmitglieder können ohne separate Genehmigung arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: max. 9 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
- Gültigkeit
- Anfangs 1 Jahr (5 Jahre, wenn der Sponsor anderweitig den EU-Daueraufenthaltsstatus besitzt)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg können Drittstaatsangehörige den EU-Langzeitaufenthaltsstatus erhalten, der 5 Jahre gültig und verlängerbar ist.
- Bearbeitungszeit
- Standardverwaltungsverarbeitung
- Gültigkeit
- 5 Jahre (verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Keine für den Status
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Erwachsene mit mindestens 5 Jahren legalem Aufenthalt (das letzte Jahr ununterbrochen) können nach Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests und Abschluss des Bürgerkundekurses 'Vivre ensemble' eingebürgert werden. Ein vereinfachter 'Options'-Weg besteht für 20-jährige Aufenthalte.
- Bearbeitungszeit
- Justizminister entscheidet innerhalb von 8 Monaten nach Einreichung
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Bestehen des luxemburgischen Sprachtests (Anmeldegebühr 75 EUR); der 'Options'-Weg nach 20 Jahren erfordert nur 24 Unterrichtsstunden
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verleiht volle Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anspruch nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (1 Jahr ununterbrochen vor Antragstellung); Entscheidung innerhalb von 8 Monaten