Luxemburg
Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU und des Schengen-Raums. Die Einwanderung wird von der Generaldirektion für Einwanderung (Innenministerium) für Aufenthaltstitel und vom Justizministerium für die Staatsangehörigkeit verwaltet. EU/EWR/Schweizer Bürger registrieren sich nur; Drittstaatsangehörige folgen einem zweistufigen Verfahren (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise, dann Aufenthaltstitel nach der Ankunft). Die Standardgebühr für den Aufenthaltstitel beträgt 80 EUR, zu zahlen an IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC CCPLLULL). Die meisten Aufenthaltstitel führen nach 5 Jahren zum EU-Langzeitaufenthalt und nach 5 Jahren legalem Aufenthalt zur Einbürgerung.
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis; sie melden ihre Ankunft und erhalten eine kostenlose Registrierungsbescheinigung. Ein unbefristeter Aufenthalt ist nach 5 Jahren möglich.
- Bearbeitungszeit
- Registrierungsbescheinigung wird sofort ausgestellt
- Gültigkeit
- Registrierungsbescheinigung unbegrenzt gültig
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthalt; Luxemburgisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Unbefristeter Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich
Zweistufiger Prozess: Vor der Einreise muss eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden (mit ADEM-Arbeitsmarktprüfung), gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft. Die erste Erlaubnis ist auf einen Beruf/Sektor für bis zu 1 Jahr beschränkt.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: max. 4 Monate; Genehmigung 90 Tage gültig
- Gültigkeit
- Erste Erlaubnis max. 1 Jahr (ein Beruf/ein Sektor); Verlängerungen bis zu 3 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit Hochschuldiplom oder mindestens 5 Jahren spezialisierter Berufserfahrung, einem Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten und einem Bruttojahresgehalt von mindestens der gesetzlichen Schwelle (65.652 EUR ab 3. März 2026). Keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Vorübergehende Genehmigung: max. 3 Monate
- Gültigkeit
- 4 Jahre oder Vertragsdauer + 3 Monate, falls kürzer
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren EU-Aufenthalt (die letzten 2 in Luxemburg)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Drittstaatsangehörige, die sich in Luxemburg aufhalten möchten, um ein Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule zu absolvieren, müssen zunächst eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung einholen und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch Forscher, die in Doktorandenprogramme (PhD) eingeschrieben sind, fallen unter diesen Weg.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage ab Einreichung der vollständigen Akte (Frist ausgesetzt, wenn zusätzliche Dokumente angefordert werden).
- Gültigkeit
- Mindestens 1 Jahr oder die Dauer des Studienzyklus, falls kürzer als 1 Jahr. Verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Für die Aufenthaltserlaubnis selbst ist kein spezifisches Sprachniveau vorgeschrieben; die Sprachvoraussetzungen werden von der Hochschule festgelegt.
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann der Student den EU-Langzeitaufenthaltsstatus beantragen.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach mindestens 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Luxemburg (das letzte Jahr muss ununterbrochen sein) kann die Einbürgerung beantragt werden, sofern die Sprach- und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Absolventen, die einen Master abgeschlossen oder eine Promotion in Luxemburg erfolgreich verteidigt haben, können 12 Monate bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, und dann zu einem Arbeitnehmer- oder Selbstständigen-Titel wechseln.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach vollständiger Akte; anschließende Arbeitserlaubnis max. 4 Monate
- Gültigkeit
- Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach vollständiger Akte; anschließende Arbeitserlaubnis maximal 4 Monate
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Über anschließende Arbeits-/Selbstständigkeitserlaubnis, EU-Langzeitstatus nach 5 Jahren
Für Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen. Erforderlich: Geschäfts- und Finanzierungsplan, ausreichende wirtschaftliche Mittel und ggf. eine Gewerbeerlaubnis. Zweistufiges Verfahren: Genehmigung dann Aufenthaltstitel.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: ca. 3 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (5 Jahre bei vorherigem EU-Langzeitaufenthaltsstatus)
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthaltstitel
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Familienzusammenführung (Drittstaatsangehöriger als Sponsor)
- Bearbeitungszeit
- Vorübergehende Genehmigung: max. 9 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
- Gültigkeit
- Die erste Aufenthaltserlaubnis ist normalerweise 1 Jahr gültig. Eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis wird Familienangehörigen gewährt, die einen Sponsor begleiten, der den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben hat und sein Aufenthaltsrecht in Luxemburg ausübt (d.h. die Familie war bereits in diesem anderen Mitgliedstaat ansässig).
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für den Aufenthaltstitel
- Staatsbürgerschaft
- Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Drittstaatsangehörige, die über ein Hochschuldiplom verfügen, das den Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht, und die ein Forschungsprojekt in Luxemburg durchführen möchten, müssen eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten luxemburgischen Forschungseinrichtung unterzeichnen. Sie müssen vor der Einreise eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung einholen und nach der Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage ab Einreichung eines vollständigen Dossiers (die Frist wird ausgesetzt, wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden).
- Gültigkeit
- 1 Jahr oder die Dauer des Forschungsprojekts (wie im Aufnahmevertrag angegeben), falls kürzer als 1 Jahr. Verlängerbar.
- Sprachanforderung
- 1 Jahr oder die Dauer des Forschungsprojekts (wie in der Aufnahmevereinbarung angegeben), falls kürzer als 1 Jahr. Verlängerbar.
- Dokumente
- 10 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Für die Aufenthaltserlaubnis ist kein spezifisches Sprachniveau vorgeschrieben; Sprachanforderungen können vom aufnehmenden Forschungsinstitut festgelegt werden.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann der Forscher den EU-Langzeitaufenthaltsstatus beantragen.
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg können Drittstaatsangehörige den EU-Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erhalten, der 5 Jahre gültig und verlängerbar ist.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 6 Monate. Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, gilt der Antrag als abgelehnt.
- Gültigkeit
- 5 Jahre (verlängerbar)
- Sprachanforderung
- 5 Jahre (verlängerbar)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Erwachsene mit mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (das letzte Jahr ununterbrochen) können nach Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests und Absolvieren des Staatsbürgerkundekurses 'Vivre ensemble' eingebürgert werden. Ein vereinfachtes 'Options'-Verfahren besteht für 20-jährige Einwohner.
- Bearbeitungszeit
- Der Justizminister entscheidet innerhalb von 8 Monaten nach Einreichung
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests (Anmeldegebühr 75 EUR); 'Options'-Verfahren nach 20 Jahren erfordert nur 24 Stunden Unterricht
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anspruch nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (1 Jahr ununterbrochen vor Antragstellung); Entscheidung innerhalb von 8 Monaten