Zum Hauptinhalt springen

Luxemburg

EU Schengen
Hauptstadt Luxemburg
Währung EUR
Sprachen Luxemburgisch، Französisch، Deutsch
Offizielle Gebühr ab 75 EUR

Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU und des Schengen-Raums. Die Einwanderung wird von der Generaldirektion für Einwanderung (Innenministerium) für Aufenthaltstitel und vom Justizministerium für die Staatsangehörigkeit verwaltet. EU/EWR/Schweizer Bürger registrieren sich nur; Drittstaatsangehörige folgen einem zweistufigen Verfahren (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise, dann Aufenthaltstitel nach der Ankunft). Die Standardgebühr für den Aufenthaltstitel beträgt 80 EUR, zu zahlen an IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC CCPLLULL). Die meisten Aufenthaltstitel führen nach 5 Jahren zum EU-Langzeitaufenthalt und nach 5 Jahren legalem Aufenthalt zur Einbürgerung.

Antrag starten Speichern Mit ähnlichen vergleichen
Teilen

Einwanderungswege

(8) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
8 von 8 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 7 zu Daueraufenthalt, 8 zur Staatsbürgerschaft.
8 von 8 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU / EWR / Schweizer Bürger — Aufenthalt und Arbeit über 90 Tage

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keinen Aufenthaltstitel; sie melden ihre Ankunft und erhalten eine kostenlose Meldebescheinigung. Ein Daueraufenthaltsrecht ist nach 5 Jahren möglich.

Bearbeitungszeit
Registrierungsbescheinigung wird sofort ausgestellt
Gültigkeit
Anmeldebescheinigung unbegrenzt gültig
Sprachanforderung
Keine für den Aufenthalt; Luxemburgisch erforderlich für spätere Einbürgerung
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige als unselbstständig Erwerbstätiger

Zweistufiges Verfahren: Eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise eingeholt werden (vorbehaltlich eines ADEM-Arbeitsmarkttests), gefolgt von einem Aufenthaltstitel nach der Ankunft. Die erste Genehmigung ist auf einen Beruf/Sektor für bis zu 1 Jahr beschränkt.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: max. 4 Monate; Genehmigung gültig 90 Tage
Gültigkeit
Erste Genehmigung max. 1 Jahr (ein Beruf/ein Sektor); Verlängerungen bis zu 3 Jahren
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card (Hochqualifizierte Arbeitnehmer)

Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss oder 5+ Jahren spezialisierter Berufserfahrung, einem Vertrag von mindestens 6 Monaten und einem Bruttojahresgehalt mindestens in Höhe der gesetzlichen Schwelle (EUR 65.652 ab 3. März 2026). Kein Arbeitsmarkttest erforderlich.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: max. 3 Monate
Gültigkeit
4 Jahre oder Vertragsdauer + 3 Monate, falls kürzer
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren EU-Aufenthalt (letzte 2 in Luxemburg)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Jobsuche-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt nach dem Studium (Arbeitssuche / Gründung eines Unternehmens)

Absolventen, die in Luxemburg einen Master abgeschlossen oder eine Promotion erfolgreich verteidigt haben, können 12 Monate bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, und dann zu einem Arbeitnehmer- oder Selbstständigen-Titel wechseln.

Bearbeitungszeit
Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach vollständigem Antrag; anschließende Arbeitserlaubnis max. 4 Monate
Gültigkeit
12 Monate (nicht verlängerbare Arbeitsuche/Gründungserlaubnis)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
6 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltstitel für selbstständige Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in Luxemburg aufnehmen. Erforderlich sind ein Geschäfts- und Finanzierungsplan, ausreichende finanzielle Mittel und ggf. eine Gewerbegenehmigung. Zweistufiges Verfahren: Genehmigung dann Aufenthaltstitel.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: ca. 3 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahren (5 Jahre bei vorherigem EU-Daueraufenthaltsstatus)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung (Drittstaatsangehöriger als Sponsor)

Ermöglicht einem in Luxemburg niedergelassenen Drittstaatsangehörigen, seinen Ehepartner/eingetragenen Partner und minderjährige Kinder nachzuholen, vorbehaltlich stabiler Mittel, angemessener Unterkunft und Krankenversicherung. Familienmitglieder können ohne separate Genehmigung arbeiten.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: max. 9 Monate (keine Antwort = Ablehnung)
Gültigkeit
Anfangs 1 Jahr (5 Jahre, wenn der Sponsor anderweitig den EU-Daueraufenthaltsstatus besitzt)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Langzeitaufenthaltsstatus

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg können Drittstaatsangehörige den EU-Langzeitaufenthaltsstatus erhalten, der 5 Jahre gültig und verlängerbar ist.

Bearbeitungszeit
Standardverwaltungsverarbeitung
Gültigkeit
5 Jahre (verlängerbar)
Sprachanforderung
Keine für den Status
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Luxemburgische Staatsbürgerschaft (Naturalisation)

Erwachsene mit mindestens 5 Jahren legalem Aufenthalt (das letzte Jahr ununterbrochen) können nach Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests und Abschluss des Bürgerkundekurses 'Vivre ensemble' eingebürgert werden. Ein vereinfachter 'Options'-Weg besteht für 20-jährige Aufenthalte.

Bearbeitungszeit
Justizminister entscheidet innerhalb von 8 Monaten nach Einreichung
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Bestehen des luxemburgischen Sprachtests (Anmeldegebühr 75 EUR); der 'Options'-Weg nach 20 Jahren erfordert nur 24 Unterrichtsstunden
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verleiht volle Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
Ja · Anspruch nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (1 Jahr ununterbrochen vor Antragstellung); Entscheidung innerhalb von 8 Monaten
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
Antrag starten