Familienzusammenführung in Griechenland
2 dokumentierte Wege dieser Art in Griechenland, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Familienzusammenführung (Kategorie O)
Aufenthaltstitel, der es legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (oder griechischen/EU-Bürger-Familienangehörigen) erlaubt, Ehepartner, Kinder und Angehörige zu sponsern.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel mehrere Monate
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthaltstitel
- Daueraufenthalt
- Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; 3 Jahre für Ehepartner griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind
Anforderungen
- Sponsor ist ein legal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder ein griechischer/EU-Bürger-Familienangehöriger
- Nachweis der familiären Beziehung (Heirats-/Geburtsurkunden, übersetzt + apostilliert)
- Nachweis des ausreichenden Einkommens und der angemessenen Unterkunft des Sponsors
- Krankenversicherung
- Typ-D-Visum für Familienzusammenführung
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Aufenthaltstitel des Sponsors erforderlich
- Nachweis der familiären Beziehung (Heirats-/Geburtsurkunden, übersetzt + apostilliert) erforderlich
- Nachweis des ausreichenden Einkommens und der angemessenen Unterkunft des Sponsors erforderlich
- Krankenversicherung erforderlich
- Reisepass des Familienangehörigen mit Typ-D-Visum für Familienzusammenführung erforderlich
- Fotos erforderlich
Offizielle Gebühren
- Gebühr für den Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung (für verwandte Kategorien angegeben) 150 EUR
- Elektronische Karte 16 EUR
- Verwaltungs-/Rechtsmittelgebühr (einige Verfahren) 50 EUR
Verfahrensschritte
-
1
Sponsor initiiert
Sponsor (legal aufhältig) initiiert den Zusammenführungsantrag.
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2
Typ-D-Visum einholen
Familienangehöriger holt das Typ-D-Visum für Familienzusammenführung im Ausland ein.
-
3
Einreise und Antragstellung
Familienangehöriger reist nach Griechenland ein; Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt und Biometrie durchgeführt.
-
4
Aufenthaltstitel ausgestellt
Familienausweis, ausgestellt mit einer Gültigkeit, die der des Sponsors entspricht.
Offizielle Quellen
EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen (Kategorie N)
Freizügigkeitsregistrierung für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und Aufenthaltskarten für ihre Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen.
- Gültigkeit
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige Familienangehörige: 5 Jahre; Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für Registrierung/Aufenthaltskarte
- Daueraufenthalt
- Daueraufenthalt nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (allgemeine Regel)
Anforderungen
- Nachweis der EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigkeit (Sponsor)
- Nachweis des Familienverhältnisses für Drittstaatsangehörige
- Nachweis ausreichender Mittel/Krankenversicherung (für Nicht-Erwerbstätige)
Erforderliche Dokumente
- Nachweis der EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigkeit (Sponsor) erforderlich
- Nachweis des Familienverhältnisses für Drittstaatsangehörige erforderlich
- Nachweis ausreichender Mittel/Krankenversicherung (für Nicht-Erwerbstätige)
- Reisepass erforderlich
- Fotos erforderlich
Verfahrensschritte
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1
Wohnsitz registrieren
EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige registrieren ihren Wohnsitz und erhalten eine Anmeldebescheinigung.
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2
Aufenthaltskarte für Familienangehörige
Drittstaatsangehörige Familienangehörige beantragen eine 5-jährige Aufenthaltskarte.
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3
Daueraufenthalt
Nach 5 Jahren ein Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts (oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige) erhalten.