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Familienzusammenführung in Griechenland

2 dokumentierte Wege dieser Art in Griechenland, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Familienzusammenführung (Kategorie O)

Aufenthaltstitel, der es legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (oder griechischen/EU-Bürger-Familienangehörigen) erlaubt, Ehepartner, Kinder und Angehörige zu sponsern.

Bearbeitungszeit
In der Regel mehrere Monate
Sprachanforderung
Keine für den Aufenthaltstitel
Daueraufenthalt
Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; 3 Jahre für Ehepartner griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind

Anforderungen

  • Sponsor ist ein legal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder ein griechischer/EU-Bürger-Familienangehöriger
  • Nachweis der familiären Beziehung (Heirats-/Geburtsurkunden, übersetzt + apostilliert)
  • Nachweis des ausreichenden Einkommens und der angemessenen Unterkunft des Sponsors
  • Krankenversicherung
  • Typ-D-Visum für Familienzusammenführung

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger Aufenthaltstitel des Sponsors erforderlich
  • Nachweis der familiären Beziehung (Heirats-/Geburtsurkunden, übersetzt + apostilliert) erforderlich
  • Nachweis des ausreichenden Einkommens und der angemessenen Unterkunft des Sponsors erforderlich
  • Krankenversicherung erforderlich
  • Reisepass des Familienangehörigen mit Typ-D-Visum für Familienzusammenführung erforderlich
  • Fotos erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Gebühr für den Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung (für verwandte Kategorien angegeben) 150 EUR
  • Elektronische Karte 16 EUR
  • Verwaltungs-/Rechtsmittelgebühr (einige Verfahren) 50 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Sponsor initiiert

    Sponsor (legal aufhältig) initiiert den Zusammenführungsantrag.

  2. 2

    Typ-D-Visum einholen

    Familienangehöriger holt das Typ-D-Visum für Familienzusammenführung im Ausland ein.

  3. 3

    Einreise und Antragstellung

    Familienangehöriger reist nach Griechenland ein; Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt und Biometrie durchgeführt.

  4. 4

    Aufenthaltstitel ausgestellt

    Familienausweis, ausgestellt mit einer Gültigkeit, die der des Sponsors entspricht.

Offizielle Quellen

EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen (Kategorie N)

Freizügigkeitsregistrierung für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und Aufenthaltskarten für ihre Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen.

Gültigkeit
Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige Familienangehörige: 5 Jahre; Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren
Sprachanforderung
Keine für Registrierung/Aufenthaltskarte
Daueraufenthalt
Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (allgemeine Regel)

Anforderungen

  • Nachweis der EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigkeit (Sponsor)
  • Nachweis des Familienverhältnisses für Drittstaatsangehörige
  • Nachweis ausreichender Mittel/Krankenversicherung (für Nicht-Erwerbstätige)

Erforderliche Dokumente

  • Nachweis der EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigkeit (Sponsor) erforderlich
  • Nachweis des Familienverhältnisses für Drittstaatsangehörige erforderlich
  • Nachweis ausreichender Mittel/Krankenversicherung (für Nicht-Erwerbstätige)
  • Reisepass erforderlich
  • Fotos erforderlich

Verfahrensschritte

  1. 1

    Wohnsitz registrieren

    EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige registrieren ihren Wohnsitz und erhalten eine Anmeldebescheinigung.

  2. 2

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige

    Drittstaatsangehörige Familienangehörige beantragen eine 5-jährige Aufenthaltskarte.

  3. 3

    Daueraufenthalt

    Nach 5 Jahren ein Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts (oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige) erhalten.

Offizielle Quellen