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Griechenland

EU Schengen
Hauptstadt Athen
Währung EUR
Sprachen Griechisch
Offizielle Gebühr 91 – 2,016 EUR

Griechenland ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat, dessen Einwanderungssystem durch den Migrationskodex (Gesetz 5038/2023, in Kraft seit 31. März 2024) geregelt wird, wobei das umstrukturierte Genehmigungskategoriesystem (Codes A-Y) am 1. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt. Asyl wird durch Gesetz 4939/2022 und die Staatsbürgerschaft durch Gesetz 3284/2004 geregelt. Zuständige Behörden sind das Ministerium für Migration und Asyl sowie das Innenministerium.

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Einwanderungswege

(15) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
15 von 15 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 13 zu Daueraufenthalt, 15 zur Staatsbürgerschaft.
15 von 15 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Abhängige Beschäftigung / Arbeitserlaubnis (Kategorie E)

Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige mit einem Arbeitsplatzangebot eines griechischen Arbeitgebers, vorbehaltlich des zweijährigen Arbeitsmarktquotensystems.

Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 erforderlich für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus, Kategorie M)
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Blaue Karte - Hochqualifizierte Beschäftigung (Kategorie E.1)

Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit höheren Berufsqualifikationen und einem Gehalt von mindestens dem 1,6-fachen des nationalen Bruttodurchschnittsgehalts.

Bearbeitungszeit
Insgesamt 90 Tage (30 Tage, wenn der Arbeitgeber gemäß Art. 38 anerkannt ist)
Gültigkeit
2 Jahre (oder Vertrag + 3 Monate); für weitere 3 Jahre verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus)
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Studium / Student Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Studium / Studenten (Kategorie H.1)

Aufenthaltsgenehmigung für Studenten, die an einer anerkannten griechischen Bildungseinrichtung zugelassen sind, mit Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4-8 Wochen, bis zu etwa 12 Wochen in der Hauptsaison
Gültigkeit
Gesamte Dauer des akademischen Programms (alle zwei Jahre Nachweis des Studienfortschritts erforderlich)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung (programmabhängig)
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zum 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Finanziell unabhängige Personen (FIP) / Personen mit ausreichenden Mitteln (Kategorie I)

Aufenthaltstitel für Personen mit stabilem passivem Einkommen, das ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, ohne Recht auf lokale Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit.

Gültigkeit
3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zum 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt (Kategorie M)
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Selbstständigkeit / Unabhängige Wirtschaftliche Tätigkeit (Kategorie B)

Aufenthaltsgenehmigung für anerkannte selbstständige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit mit Nachweis wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Unternehmensgründung Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Unternehmensgründung / Geschäftsaufbau & Führungskräfte (Kategorie B)

Aufenthaltsgenehmigung für die Gründung eines Unternehmens mit einer qualifizierenden Investition oder für Führungskräfte/Manager.

Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Investor / Goldenes Visum (Kategorie B - Aufenthalt durch Investition)

Aufenthaltserlaubnis durch qualifizierte Immobilien- oder Kapitalinvestitionen, ohne Mindestaufenthaltsdauer.

Bearbeitungszeit
Nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht; wenden Sie sich an das Ministerium unter 213 212 8400
Gültigkeit
5-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis (kein Mindestaufenthalt erforderlich)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für die Einbürgerung
Dokumente
8 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Golden Visa gewährt nicht direkt die Staatsbürgerschaft)
Familienzusammenführung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung (Kategorie O)

Aufenthaltstitel, der legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (oder Familienangehörigen von griechischen/EU-Bürgern) erlaubt, Ehepartner, Kinder und Angehörige zu sponsern.

Bearbeitungszeit
In der Regel mehrere Monate
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; 3 Jahre für Ehegatten griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen (Kategorie N)

Freizügigkeitsregistrierung für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und Aufenthaltskarten für ihre Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen.

Gültigkeit
Aufenthaltskarte für Familienangehörige aus Drittstaaten: 5 Jahre; Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren
Sprachanforderung
Keine für die Anmeldung/Aufenthaltskarte
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (allgemeine Regel)
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Forschung (Kategorie H)

Aufenthaltstitel für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer anerkannten griechischen Forschungseinrichtung.

Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zum 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Digitaler Nomade Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Digitaler Nomade (Kategorie Z)

Visum und Aufenthaltstitel für Fernarbeiter, die bei nicht-griechischen Arbeitgebern/Kunden angestellt sind oder für diese arbeiten, mit Einkommensgrenzen nach Steuern.

Bearbeitungszeit
Visum in der Regel 2-6 Wochen; Aufenthaltserlaubnis-Umstellung in der Regel 1-3 Monate
Gültigkeit
12-Monats-Visum; umwandelbar in eine 2-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis
Sprachanforderung
Keine für das Visum/die Genehmigung
Dokumente
8 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (bei kontinuierlicher Aufrechterhaltung)
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Griechen ethnischer Herkunft / Abstammung (Kategorie Y)

Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Aufenthalt für Personen griechischer Herkunft (Homogeneis), mit reduzierten Integrationsanforderungen.

Sprachanforderung
Griechischkenntnisse werden im Gespräch bewertet; für Homogeneis oft reduziert oder befreit
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Direkte Einbürgerung für Auslandsgriechen (oft mit reduzierten/erlassenen Integrationsanforderungen)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt / Langzeitaufenthalt (Kategorie M)

EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, plus eine Übergangsaufenthaltserlaubnis für 10 Jahre für Inhaber von Aufenthaltstiteln vor 2006.

Gültigkeit
EU-Langzeitaufenthalt: 5 Jahre verlängerbar; Zehn-Jahres-Genehmigung: 10 Jahre
Sprachanforderung
Griechisch B1 plus Kenntnisse der griechischen Geschichte/Kultur (EU-Langzeitaufenthalt)
Dokumente
10 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung / Staatsbürgerschaft

Griechische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, die das Bestehen der Prüfung zum Certificate of Knowledge Adequacy (PEG) erfordert.

Bearbeitungszeit
Langwierig; Entscheidung wird im Regierungsanzeiger veröffentlicht
Sprachanforderung
PEG-Zertifikat: Prüfung Griechisch auf B1 plus griechische Geschichte, Geografie, politisches System und Kultur (mind. 70%)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (3 Jahre für Ehegatten griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind, anerkannte Flüchtlinge, ethnische Griechen)
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Asyl / Internationaler Schutz (Kategorie P)

Internationaler Schutzstatus (Flüchtling oder subsidiärer Schutz) mit entsprechenden Aufenthaltstiteln und vollen sozialen/arbeitsrechtlichen Rechten.

Gültigkeit
Flüchtling: 3 Jahre verlängerbar; Subsidiärer Schutz: 1 Jahr, dann alle 2 Jahre verlängert
Sprachanforderung
Keine für den Statuserwerb; PEG für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Verkürzter 3-jähriger Einbürgerungsweg für anerkannte Flüchtlinge
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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