Griechenland
Griechenland ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat, dessen Einwanderungssystem durch den Migrationskodex (Gesetz 5038/2023, in Kraft seit 31. März 2024) geregelt wird, wobei das umstrukturierte Genehmigungskategoriesystem (Codes A-Y) am 1. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt. Asyl wird durch Gesetz 4939/2022 und die Staatsbürgerschaft durch Gesetz 3284/2004 geregelt. Zuständige Behörden sind das Ministerium für Migration und Asyl sowie das Innenministerium.
Einwanderungswege
(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem Arbeitsangebot eines griechischen Arbeitgebers, vorbehaltlich des zweijährigen Arbeitsmarktquotensystems.
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Griechisch B1 erforderlich für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus, Kategorie M)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Blaue Karte EU – Hochqualifizierte Beschäftigung (Kategorie E.1)
- Bearbeitungszeit
- Insgesamt 90 Tage (30 Tage, wenn Arbeitgeber nach Art. 38 anerkannt)
- Gültigkeit
- 90 Tage insgesamt (30 Tage, wenn Arbeitgeber nach Art. 38 anerkannt)
- Sprachanforderung
- 2 Jahre (oder Vertrag + 3 Monate); verlängerbar um weitere 3 Jahre
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Genehmigung; B1 Griechisch für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus)
Studium / Studenten (Kategorie H.1)
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4–8 Wochen, bis zu ~12 Wochen in der Hauptsaison
- Gültigkeit
- In der Regel 4-8 Wochen, in der Hochsaison bis zu ~12 Wochen
- Sprachanforderung
- Gesamte Dauer des akademischen Programms (zweijähriger Nachweis des Studienfortschritts erforderlich)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Aufenthaltserlaubnis (programmabhängig)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die nach Griechenland einreisen, um saisonale landwirtschaftliche Arbeit für einen bestimmten Arbeitgeber zu verrichten. Arbeitgebergebunden und kontingentiert. Aktualisiert durch Gesetz 5275/2026 mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 9 Monaten pro rollierendem 12-Monats-Zeitraum und einem jährlichen Kontingent von 94.240 Stellen für 2026.
- Bearbeitungszeit
- 50–80 Tage ab Antragstellung
- Gültigkeit
- Variabel; begrenzt auf 9 Monate innerhalb eines rollierenden 12-Monats-Zeitraums
- Sprachanforderung
- Keine angegeben
- Dokumente
- 7 erforderlich
Um länger als ein Jahr zu bleiben, beantragen Sie die 2-jährige verlängerbare Digital Nomad Aufenthaltserlaubnis beim Ministerium für Migration und Asyl.
Finanziell unabhängige Personen (FIP) / Personen mit ausreichenden Mitteln (Kategorie I)
- Gültigkeit
- 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- 3 Jahre, verlängerbar
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Erlaubnis; B1 Griechisch für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Zählt auf den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt (Kategorie M) an
Aufenthaltserlaubnis für genehmigte unabhängige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit mit Nachweis wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Griechisch für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens mit qualifizierender Investition oder für Führungskräfte/Manager.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Griechisch für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Fünfjährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis für Investoren in griechische Immobilien. Gemäß Gesetz 5100/2024 (gültig ab 1. September 2024) gelten folgende Schwellenwerte: €800.000 in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit >3.100 Einwohnern; €400.000 in allen anderen Gebieten (beide Stufen erfordern eine einzelne Immobilie von mindestens 120 m²); €250.000 ausschließlich für Umwandlungen von Gewerbe- in Wohnimmobilien und Restaurierungen von Kulturerbegebäuden (keine Mindestgröße). Die kurzfristige Vermietung der investierten Immobilie ist verboten.
- Bearbeitungszeit
- Nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht; Kontaktieren Sie das Ministerium unter 213 212 8400
- Gültigkeit
- 5-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis (keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich)
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Griechisch für Einbürgerung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Goldenes Visum gewährt nicht direkt die Staatsbürgerschaft)
Aufenthaltstitel, der es legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (oder griechischen/EU-Bürger-Familienangehörigen) erlaubt, Ehepartner, Kinder und Angehörige zu sponsern.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel mehrere Monate
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthaltstitel
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; 3 Jahre für Ehepartner griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind
Freizügigkeitsregistrierung für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und Aufenthaltskarten für ihre Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen.
- Gültigkeit
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige Familienangehörige: 5 Jahre; Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für Registrierung/Aufenthaltskarte
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (allgemeine Regel)
Aufenthaltstitel für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer anerkannten griechischen Forschungseinrichtung.
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthaltstitel
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Visum und Aufenthaltstitel für Fernarbeiter, die für nicht-griechische Arbeitgeber/Kunden tätig sind, mit Einkommensgrenzen nach Steuern.
- Bearbeitungszeit
- Typ-D-Visum: Beantragung bei der griechischen Botschaft vor Reiseantritt (Bearbeitungszeit variiert je nach Botschaft). Aufenthaltserlaubnis nach Einreise: 1–3 Monate. Hinweis: Inlandsanträge von Touristen- oder visumfreier Einreise sind nach Gesetz 5275/2026 (wirksam ab 5. Februar 2026) abgeschafft.
- Gültigkeit
- 12-monatiges Visum; umwandelbar in einen 2-jährigen verlängerbaren Aufenthaltstitel
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum/den Aufenthaltstitel
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (bei durchgehender Aufrechterhaltung)
Familienzusammenführungsvisum mit Gültigkeit entsprechend der Aufenthaltserlaubnis des Zusammenführenden.
Ethnische Griechen / Abstammung (Kategorie Y)
- Sprachanforderung
- Griechische Sprachkenntnisse werden im Interview bewertet; für Homogeneis oft reduziert oder erlassen
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Griechischkenntnisse werden im Gespräch bewertet; für Homogeneis oft reduziert oder erlassen.
Daueraufenthalt / Langzeitaufenthalt (Kategorie M).
- Gültigkeit
- EU-Langzeitaufenthalt: 5 Jahre verlängerbar; Zehn-Jahres-Genehmigung: 10 Jahre
- Sprachanforderung
- EU-Langzeitaufenthalt: 5 Jahre verlängerbar; 10-Jahres-Erlaubnis: 10 Jahre.
- Dokumente
- 10 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Griechische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, erforderlich ist die Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse (PEG).
- Bearbeitungszeit
- Langwierig; Entscheidung wird im Regierungsanzeiger veröffentlicht
- Sprachanforderung
- PEG-Zertifikat, das Griechisch auf B1-Niveau sowie griechische Geschichte, Geographie, politisches System und Kultur testet (mind. 70%)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (3 Jahre für Ehepartner griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind, anerkannte Flüchtlinge, ethnische Griechen)