Griechenland
Griechenland ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat, dessen Einwanderungssystem durch den Migrationskodex (Gesetz 5038/2023, in Kraft seit 31. März 2024) geregelt wird, wobei das umstrukturierte Genehmigungskategoriesystem (Codes A-Y) am 1. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt. Asyl wird durch Gesetz 4939/2022 und die Staatsbürgerschaft durch Gesetz 3284/2004 geregelt. Zuständige Behörden sind das Ministerium für Migration und Asyl sowie das Innenministerium.
Einwanderungswege
(15) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige mit einem Arbeitsplatzangebot eines griechischen Arbeitgebers, vorbehaltlich des zweijährigen Arbeitsmarktquotensystems.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 erforderlich für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus, Kategorie M)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit höheren Berufsqualifikationen und einem Gehalt von mindestens dem 1,6-fachen des nationalen Bruttodurchschnittsgehalts.
- Bearbeitungszeit
- Insgesamt 90 Tage (30 Tage, wenn der Arbeitgeber gemäß Art. 38 anerkannt ist)
- Gültigkeit
- 2 Jahre (oder Vertrag + 3 Monate); für weitere 3 Jahre verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltsgenehmigung für Studenten, die an einer anerkannten griechischen Bildungseinrichtung zugelassen sind, mit Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4-8 Wochen, bis zu etwa 12 Wochen in der Hauptsaison
- Gültigkeit
- Gesamte Dauer des akademischen Programms (alle zwei Jahre Nachweis des Studienfortschritts erforderlich)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung (programmabhängig)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltstitel für Personen mit stabilem passivem Einkommen, das ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, ohne Recht auf lokale Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit.
- Gültigkeit
- 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt (Kategorie M)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltsgenehmigung für anerkannte selbstständige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit mit Nachweis wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltsgenehmigung für die Gründung eines Unternehmens mit einer qualifizierenden Investition oder für Führungskräfte/Manager.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis durch qualifizierte Immobilien- oder Kapitalinvestitionen, ohne Mindestaufenthaltsdauer.
- Bearbeitungszeit
- Nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht; wenden Sie sich an das Ministerium unter 213 212 8400
- Gültigkeit
- 5-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis (kein Mindestaufenthalt erforderlich)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Griechisch B1 für die Einbürgerung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Golden Visa gewährt nicht direkt die Staatsbürgerschaft)
Aufenthaltstitel, der legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (oder Familienangehörigen von griechischen/EU-Bürgern) erlaubt, Ehepartner, Kinder und Angehörige zu sponsern.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel mehrere Monate
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; 3 Jahre für Ehegatten griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind
Freizügigkeitsregistrierung für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und Aufenthaltskarten für ihre Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen.
- Gültigkeit
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige aus Drittstaaten: 5 Jahre; Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für die Anmeldung/Aufenthaltskarte
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (allgemeine Regel)
Aufenthaltstitel für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer anerkannten griechischen Forschungseinrichtung.
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Visum und Aufenthaltstitel für Fernarbeiter, die bei nicht-griechischen Arbeitgebern/Kunden angestellt sind oder für diese arbeiten, mit Einkommensgrenzen nach Steuern.
- Bearbeitungszeit
- Visum in der Regel 2-6 Wochen; Aufenthaltserlaubnis-Umstellung in der Regel 1-3 Monate
- Gültigkeit
- 12-Monats-Visum; umwandelbar in eine 2-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis
- Sprachanforderung
- Keine für das Visum/die Genehmigung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (bei kontinuierlicher Aufrechterhaltung)
Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Aufenthalt für Personen griechischer Herkunft (Homogeneis), mit reduzierten Integrationsanforderungen.
- Sprachanforderung
- Griechischkenntnisse werden im Gespräch bewertet; für Homogeneis oft reduziert oder befreit
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Direkte Einbürgerung für Auslandsgriechen (oft mit reduzierten/erlassenen Integrationsanforderungen)
EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, plus eine Übergangsaufenthaltserlaubnis für 10 Jahre für Inhaber von Aufenthaltstiteln vor 2006.
- Gültigkeit
- EU-Langzeitaufenthalt: 5 Jahre verlängerbar; Zehn-Jahres-Genehmigung: 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Griechisch B1 plus Kenntnisse der griechischen Geschichte/Kultur (EU-Langzeitaufenthalt)
- Dokumente
- 10 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Griechische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, die das Bestehen der Prüfung zum Certificate of Knowledge Adequacy (PEG) erfordert.
- Bearbeitungszeit
- Langwierig; Entscheidung wird im Regierungsanzeiger veröffentlicht
- Sprachanforderung
- PEG-Zertifikat: Prüfung Griechisch auf B1 plus griechische Geschichte, Geografie, politisches System und Kultur (mind. 70%)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (3 Jahre für Ehegatten griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind, anerkannte Flüchtlinge, ethnische Griechen)
Internationaler Schutzstatus (Flüchtling oder subsidiärer Schutz) mit entsprechenden Aufenthaltstiteln und vollen sozialen/arbeitsrechtlichen Rechten.
- Gültigkeit
- Flüchtling: 3 Jahre verlängerbar; Subsidiärer Schutz: 1 Jahr, dann alle 2 Jahre verlängert
- Sprachanforderung
- Keine für den Statuserwerb; PEG für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Verkürzter 3-jähriger Einbürgerungsweg für anerkannte Flüchtlinge