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Sprache / Au-pair in Island

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Island, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthaltserlaubnis für Au-pair

Nicht-EWR/EFTA-Staatsangehörige im Alter von 18–25 Jahren können gemäß Artikel 68 des Ausländergesetzes als Au-pair in Island wohnen. Die Erlaubnis wird für die Dauer des Au-pair-Vertrags, maximal ein Jahr, erteilt und kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Au-pair lebt bei einer Gastfamilie, betreut Kinder und erledigt leichte Hausarbeiten und erhält ein wöchentliches Taschengeld sowie kostenlose Unterkunft und Verpflegung.

Bearbeitungszeit
Von der Direktion nicht festgelegt; beantragen Sie die Erlaubnis rechtzeitig vor dem geplanten Startdatum.
Gültigkeit
Für die Dauer des Au-pair-Vertrags, maximal 1 Jahr. Kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden (maximaler Gesamtaufenthalt als Au-pair: 2 Jahre).
Sprachanforderung
Für die Erlaubnis selbst nicht vorgeschrieben.
Daueraufenthalt
Nicht zutreffend – Au-pair-Erlaubnis führt nicht zu dauerhaftem Aufenthalt.
Staatsbürgerschaft
Nicht zutreffend – Au-pair-Erlaubnis führt nicht zur Staatsbürgerschaft.

Anforderungen

  • Nicht-EWR/EFTA-Staatsangehöriger
  • Alter 18–25 zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Keine familiäre Verbindung zur Gastfamilie
  • Gültiger Reisepass
  • Keine ausschließenden strafrechtlichen Verurteilungen
  • Nachweis gesicherter Unterhaltsmittel für die gesamte Genehmigungsdauer
  • Krankenversicherung, die in Island mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens 2.000.000 ISK abdeckt
  • Krankenversicherung, gültig in Island für mindestens 6 Monate, mit einer Deckung von mindestens ISK 2.000.000
  • Unterzeichneter Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular erforderlich
  • Gültige Passkopie – Seite mit persönlichen Daten und Unterschriftenseite mit maschinenlesbarer Zone; der Pass muss mindestens 90 Tage über das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis hinaus gültig sein erforderlich
  • Passfoto (35x45 mm) erforderlich
  • Führungszeugnis aus dem Wohnsitzland, ausgestellt in den letzten 12 Monaten erforderlich
  • Bestätigung der Krankenversicherung – gültig in Island für mindestens 6 Monate ab Registrierung, Mindestdeckung von 2.000.000 ISK erforderlich
  • Bestätigung der Krankenversicherung – gültig in Island für mindestens 6 Monate ab Registrierung, Mindestdeckung ISK 2.000.000 erforderlich
  • Unterzeichneter Au-pair-Vertrag erforderlich
  • Unterzeichneter Au-pair-Vertrag erforderlich
  • Zahlungsbeleg (falls die Gebühr per Banküberweisung gezahlt wurde) erforderlich
  • Apostille oder Kettenbeglaubigung für alle ausländischen öffentlichen Dokumente; beglaubigte Übersetzungen für Dokumente, die nicht auf Englisch oder einer nordischen Sprache verfasst sind

Offizielle Gebühren

  • Antragsgebühr (Erstgenehmigung) 120,000 ISK
  • Antragsgebühr (Verlängerung) 120,000 ISK

Verfahrensschritte

  1. 1

    Gastfamilienunterkunft organisieren

    Unterzeichnen Sie einen unterzeichneten Au-pair-Vertrag mit einer qualifizierten Gastfamilie in Island. Die Familie muss alle Anforderungen der Einwanderungsbehörde erfüllen (isländischer Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter, Kind im Haushalt, kein Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen).

  2. 2

    Dokumente sammeln

    Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente: Reisepass, Passfoto, polizeiliches Führungszeugnis (maximal 12 Monate alt), Bestätigung der Krankenversicherung (Mindestdeckung 2.000.000 ISK), Nachweis finanzieller Mittel und den unterzeichneten Au-pair-Vertrag. Lassen Sie alle ausländischen Dokumente apostillieren und nicht-englische/nordische Dokumente professionell übersetzen.

  3. 3

    Antragsgebühr bezahlen

    Zahlen Sie die nicht erstattungsfähige Gebühr von 120.000 ISK. Erhalten Sie eine Zahlungsquittung bei Überweisung.

  4. 4

    Papierantrag einreichen

    Senden Sie den vollständigen Papierantrag per Post oder geben Sie ihn persönlich bei der Einwanderungsbehörde ab (Hlíðasmári 6, 201 Kópavogur). Halten Sie sich während der Bearbeitung nicht in Island auf, wenn Sie ein Visum benötigen.

  5. 5

    Auf Entscheidung warten und reisen

    Warten Sie auf die Entscheidung der Behörde. Nach Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis reisen Sie nach Island und melden Sie Ihren Wohnsitz an.

Offizielle Quellen