Monaco
Monaco ist ein souveräner Mikrostaat an der Französischen Riviera. Es ist weder Mitglied der EU noch des EWR und gehört nicht zum Schengen-Raum, obwohl es praktisch durch seine Zoll- und Grenzunion mit Frankreich in die Schengen-Zone integriert ist. Es gibt keine EU-Blaue Karte, Single Permit, Digital-Nomaden-Visum, Forscherrichtlinie, EU-Familienzusammenführungsrichtlinie oder Goldene/Investoren-Visa im monegassischen Recht. Nicht-EWR-Staatsangehörige müssen vor der Beantragung einer monegassischen Aufenthaltserlaubnis ein französisches Langzeitvisum Typ D erhalten. Die monegassische Staatsangehörigkeit ist hauptsächlich jus sanguinis und kann nicht erworben werden; die Einbürgerung erfolgt nach Ermessen und wird vom Souveränen Fürsten gewährt.
Einwanderungswege
(6) Zuletzt aktualisiert: 14.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis erfordert eine Stempelgebühr von 5 € (gezahlt an das Arbeitsamt als Teil der Arbeitsgenehmigung). Die damit verbundene befristete Aufenthaltserlaubnis (Erstausstellung) kostet separat 80 €. Es handelt sich um zwei getrennte Gebühren in einem zweistufigen Verfahren: (1) Der Arbeitgeber reicht die Arbeitsgenehmigung mit einer Stempelgebühr von 5 € ein; (2) Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt ist, beantragt der Arbeitnehmer die befristete Aufenthaltserlaubnis für 80 €.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel ~2–6 Wochen (Schätzung von Praktikern; keine offizielle veröffentlichte SLA). Nur das 4-tägige Prioritätsfenster ist ein offizieller gesetzlicher Zeitrahmen.
- Gültigkeit
- An den bestimmten Arbeitgeber und die bestimmte Stelle gebunden; die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis ist zunächst 1 Jahr gültig (Temporaire).
- Sprachanforderung
- Kein formeller Test für die Arbeitserlaubnis selbst; ausländische Dokumente müssen ins Französische übersetzt werden.
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Privilégié (langfristige) Aufenthaltserlaubnis nach 10 Jahren Aufenthalt (in besonderen Fällen auf 1 Jahr verkürzbar).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 10 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, jedoch völlig ermessensabhängig.
Aufenthalt aus eigenem Recht / Aufenthaltstitel für Selbstversorger
- Bearbeitungszeit
- Nicht offiziell veröffentlicht; Praktiker berichten von etwa mehreren Wochen bis ~3 Monaten, sobald die Akte vollständig ist.
- Gültigkeit
- Temporäre Aufenthaltserlaubnis, gültig 1 Jahr, verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Temporaire-Aufenthaltstitel, gültig 1 Jahr, verlängerbar.
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kein formeller Sprachnachweis für den Aufenthaltstitel erforderlich.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordinaire nach 3 Jahren; Privilégié (langfristig, 10 Jahre) nach 10 Jahren Aufenthalt.
Gründung eines Unternehmens in Monaco mit Genehmigung der Abteilung für Wirtschaftsexpansion (DEE), dann Erhalt der Aufenthaltserlaubnis als Geschäftsführer oder Gesellschafter.
- Bearbeitungszeit
- Prüfung durch die DEE in der Regel ~2–4 Monate (gesetzliche Höchstfrist mit 3 Monaten angegeben; SARL gesetzliche Prüfungsfrist 45 Tage). Nach der Genehmigung dauert die notarielle Beurkundung + RCI-Registrierung zusätzlich ~2–4 Wochen. Gesamtdauer für Unternehmen + Aufenthaltserlaubnis + Bankkonto typischerweise 3–6 Monate.
- Gültigkeit
- Die Geschäftsgenehmigung ist unbefristet; die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis ist zunächst 1 Jahr gültig.
- Sprachanforderung
- Kein formeller Sprachnachweis; Dokumentation auf Französisch.
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Privilégié (langfristige) Aufenthaltserlaubnis nach 10 Jahren Aufenthalt (in besonderen Fällen auf 1 Jahr verkürzbar).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 10 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, vollständig im Ermessen.
Familienangehörige begründen ihren Aufenthalt nach dem Standard-Aufenthaltstitelregime durch Nachweis des Zusammenlebens/Unterhalts; Ehegatten monegassischer Staatsangehöriger haben eine eigene 5-Jahres-Kategorie.
- Bearbeitungszeit
- Nicht offiziell veröffentlicht; vergleichbar mit der Standard-Bearbeitungszeit für Aufenthaltstitel (mehrere Wochen bis ~3 Monate).
- Gültigkeit
- Aufenthaltstitel für Ehegatten eines Monegassen gültig 5 Jahre; andere Familienangehörige gemäß den Standard-Aufenthaltskategorien.
- Sprachanforderung
- Kein formeller Sprachnachweis für den Familientitel.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Privilégié (Langzeit-) nach 10 Jahren Aufenthalt (in Sonderfällen auf 1 Jahr verkürzbar).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehegatten können nach 20 Jahren Ehe die Staatsangehörigkeit beantragen (10 Jahre, wenn vor dem 1. Juli 2022 geheiratet).
Fortschritt von Temporaire zu Ordinaire zu Privilégié (langfristig) basierend auf den angesammelten Aufenthaltsjahren.
- Bearbeitungszeit
- Nicht offiziell veröffentlicht; Verlängerungen werden zu einem vereinbarten Termin bearbeitet.
- Gültigkeit
- Temporaire 1 Jahr; Ordinaire 3 Jahre; Privilégié 10 Jahre; Ehegatte eines Monegassen 5 Jahre.
- Sprachanforderung
- Kein formeller Sprachnachweis für Aufenthaltsverlängerungen.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Privilégié (langfristig) nach 10 Jahren Aufenthalt (in Sonderfällen auf 1 Jahr verkürzbar).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 10 Jahren ordentlichem Aufenthalt nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, vollständig im Ermessen.
Die Staatsangehörigkeit beruht hauptsächlich auf dem Abstammungsprinzip; die Einbürgerung erfordert einen 10-jährigen Aufenthalt nach Vollendung des 18. Lebensjahres und liegt vollständig im Ermessen des Souveränen Fürsten. Es gibt keine Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Entscheidungsfrist veröffentlicht; die Einbürgerung ist ermessensabhängig und wird selten gewährt (weniger als ~20 pro Jahr).
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
- Sprachanforderung
- Französischkenntnisse werden für die Einbürgerung bewertet.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt nach Vollendung des 18. Lebensjahres (ermessensabhängig); Heiratserklärung nach 20 Jahren (10 Jahre bei Eheschließung vor dem 1. Juli 2022).