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Serbien

Hauptstadt Belgrad
Währung RSD
Sprachen Serbisch
Offizielle Gebühr ab 11,350 RSD

Die Republik Serbien (RS) ist ein EU-Beitrittskandidat (kein EU- oder Schengen-Mitglied) und verwendet den serbischen Dinar (RSD). Ihr Einwanderungssystem wird durch das Ausländergesetz geregelt und konzentriert sich auf eine einheitliche elektronische 'Single Permit' (Aufenthalt + Arbeit), die über das Ausländerportal (welcometoserbia.gov.rs) eingereicht wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird für bis zu 3 Jahre pro Bewilligung aus Gründen wie Beschäftigung, Studium, Familie, Investition, Immobilienbesitz, serbische Herkunft und humanitäre Gründe gewährt; der ständige Aufenthalt ist nach 3 Jahren und anschließender Einbürgerung erreichbar. Serbien bietet erleichterte Staatsbürgerschaft für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen ohne die Anforderung eines ständigen Aufenthalts oder Verzichts, hat jedoch keine Staatsbürgerschaft durch Investition und kein spezielles Visum für digitale Nomaden.

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Einwanderungswege

(13) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
12 von 13 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 10 zu Daueraufenthalt, 12 zur Staatsbürgerschaft.
13 von 13 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Single Permit (kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)

Das einheitliche elektronische 'Single Permit' Serbiens berechtigt sowohl zum Aufenthalt als auch zur Beschäftigung. Arbeitgeber leiten einen Arbeitsmarkttest ein, der Antrag wird über das Ausländerportal gestellt, und die Entscheidung ergeht innerhalb von 15 Tagen. Ausgestellt als biometrischer Personalausweis, der bis zu 3 Jahre gültig und verlängerbar ist.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 36 Monate, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt (d.h. insgesamt ca. 6 Jahre)
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langzeitvisum (D)

Das D-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt von 90–180 Tagen für Erwerbstätigkeit, Bildung, Familienzusammenführung und ähnliche Zwecke, wonach der Inhaber in Serbien einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt/ einheitliche Aufenthaltserlaubnis stellt. Wird von einer serbischen Botschaft/ einem Konsulat oder online ausgestellt.

Bearbeitungszeit
Nicht zentral veröffentlicht; bei der zuständigen konsularischen Mission bestätigen
Gültigkeit
90-180 Tage
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
EU Blue Card Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für hochqualifizierte Arbeitnehmer (Talentweg)

Ein nationaler vorübergehender Aufenthalt für Hochqualifizierte/Talente (das nationale Äquivalent der EU-Blauen Karte; Serbien ist kein EU-Mitglied). Erste Genehmigung von 1 Jahr, erforderlich ist eine Bescheinigung über die Anerkennung der beruflichen oder tertiären Bildung.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Erste Erteilung 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Studium / Ausbildung

Vorübergehender Aufenthalt für die Einschreibung an einer akkreditierten Einrichtung, Schulbildung, serbischsprachige Kurse und Schüler-/Studentenaustausch. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und beinhaltet Arbeitsrechte. Wird elektronisch oder persönlich eingereicht.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Selbstständigkeit (auch de-facto Remote-Arbeiter-Route)

Ein Grund für eine einzige Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeit / unabhängige Tätigkeit, unter Verwendung desselben elektronischen Verfahrens und 15-tägiger Entscheidung. Serbien hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum, daher nutzen Remote-/unabhängige Arbeitnehmer in der Regel diese Selbstständigkeitsroute, indem sie ein Unternehmen oder eine unabhängige Tätigkeit anmelden.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Startup-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer

Ein vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer mit einer ersten Genehmigung von 1 Jahr, der die Anerkennung durch einen Wissenschafts- und Technologiepark in Serbien erfordert.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Erste Erteilung 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Investoren

Ein investitionsbasierter vorübergehender Aufenthalt mit einer ersten Erteilung von 6 Monaten. Die anfängliche Voraussetzung ist eine Bankbescheinigung, die mindestens 50.000 EUR auf einem Nicht-Residenten-Konto bei einer in Serbien registrierten Bank bestätigt; die Verlängerung um 1 Jahr erfordert den Nachweis von eingezahltem Barkapital von mindestens 5.000 EUR in das Stammkapital einer eingetragenen Gesellschaft. Nur aufenthaltsbasiert – keine Staatsbürgerschaft durch Investition.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Erste Erteilung 6 Monate; Verlängerung 1 Jahr
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt; keine Einbürgerung durch Investition
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung

Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner, eheähnliche/eingetragene Partner, Verwandte serbischer Staatsangehöriger oder ausländischer Aufenthaltstitelinhaber sowie Familien von Asylberechtigten. Für Heirat/eheähnliche Partnerschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsangehörigen wird eine veröffentlichte Gebühr von 11.350 RSD erhoben. Eigenständiger Aufenthalt ist nach 4+ Jahren möglich.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 4+ Jahren
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung durch Heirat nach 3 Jahren Ehe und Besitz eines Daueraufenthalts (nur schriftliche Erklärung)
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung

Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung und andere wissenschaftliche/ bildungsbezogene Tätigkeiten, die unter die Kategorie Bildung fallen. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und beinhaltet Arbeitsrechte.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Abstammung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt aufgrund serbischer Abstammung

Vorübergehender Aufenthalt für Antragsteller serbischer Abstammung, gestützt durch Abstammungsdokumente. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und ist verlängerbar; führt zu erleichterten Einbürgerungswegen für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Erleichterte Einbürgerung für ethnische Serben / Auswanderer und Nachkommen (keine Daueraufenthalts- oder Verzichtserfordernis)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Dauerhafter Aufenthalt (Niederlassung / unbefristetes Aufenthaltsrecht)

Verfügbar nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem/einheitlichem Aufenthalt (oder 3 Jahren Asylstatus), mit Abwesenheiten von insgesamt nicht mehr als 10 Monaten oder einer einzigen 6-monatigen Abwesenheit. Persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion zu beantragen; wird als biometrischer Personalausweis ausgestellt.

Gültigkeit
Unbefristet (dauerhaft)
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft / Einbürgerung

Die Staatsbürgerschaft wird vom Innenministerium entschieden und bei der örtlichen MUP-Dienststelle oder einer serbischen diplomatischen/ konsularischen Vertretung im Ausland beantragt. Zu den Wegen gehören Abstammung, Geburt im Hoheitsgebiet, ordentliche Einbürgerung (3 Jahre PR + Aufgabe der vorherigen Staatsbürgerschaft), Einbürgerung durch Heirat (3 Jahre verheiratet + PR, nur Erklärung) und erleichterte Wege für Auswanderer/Nachkommen sowie ethnische Serben ohne PR- oder Aufgabeerfordernis.

Bearbeitungszeit
Nicht zentral veröffentlicht; bei der zuständigen Mission/MUP bestätigen
Sprachanforderung
Nicht als formale Testanforderung veröffentlicht
Dokumente
3 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Normal: 3 Jahre Daueraufenthalt; Heirat: 3 Jahre verheiratet + Daueraufenthalt; ethnische Serben/Auswanderer: keine Daueraufenthalts- oder Dauererfordernis
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Asyl / internationaler Schutz

Personen, die Schutz suchen, melden ihre Absicht auf jeder Polizeistation oder Grenzübergangsstelle, melden sich innerhalb von 72 Stunden in einem zugewiesenen Asylzentrum und reichen innerhalb von 3 Wochen einen formellen Antrag beim Asylamt ein. Schutzformen umfassen Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz und vorübergehenden Schutz; die Arbeitserlaubnis wird nach 6 Monaten erteilt und der dauerhafte Aufenthalt nach 3 Jahren Asylstatus.

Bearbeitungszeit
Entscheidung in der Regel 3-6 Monate
Gültigkeit
Dauer des Verfahrens; anschließend Schutzstatus
Sprachanforderung
Keine; Dolmetscher wird gestellt
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren Asylstatus
Staatsbürgerschaft
Ja · Erleichterte Bedingungen für Flüchtlinge und Personen von besonderem Interesse
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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