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Serbien

Hauptstadt Belgrad
Währung RSD
Sprachen Serbisch
Offizielle Gebühr ab 11,350 RSD

Die Republik Serbien (RS) ist ein EU-Beitrittskandidat (kein EU- oder Schengen-Mitglied) und verwendet den serbischen Dinar (RSD). Ihr Einwanderungssystem wird durch das Ausländergesetz geregelt und konzentriert sich auf eine einheitliche elektronische 'Single Permit' (Aufenthalt + Arbeit), die über das Ausländerportal (welcometoserbia.gov.rs) eingereicht wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird für bis zu 3 Jahre pro Bewilligung aus Gründen wie Beschäftigung, Studium, Familie, Investition, Immobilienbesitz, serbische Herkunft und humanitäre Gründe gewährt; der ständige Aufenthalt ist nach 3 Jahren und anschließender Einbürgerung erreichbar. Serbien bietet erleichterte Staatsbürgerschaft für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen ohne die Anforderung eines ständigen Aufenthalts oder Verzichts, hat jedoch keine Staatsbürgerschaft durch Investition und kein spezielles Visum für digitale Nomaden.

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Einwanderungswege

(13) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
12 von 13 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 10 zu Daueraufenthalt, 11 zur Staatsbürgerschaft.
13 von 13 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Single Permit (kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)

Serbiens einheitliche elektronische 'Single Permit' berechtigt sowohl zum Aufenthalt als auch zur Beschäftigung. Arbeitgeber leiten einen Arbeitsmarkttest ein, der Antrag wird über das Ausländerportal gestellt, und eine Entscheidung ergeht innerhalb von 15 Tagen. Ausgestellt als biometrischer Personalausweis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren und verlängerbar.

Bearbeitungszeit
15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 36 Monate, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt (d.h. insgesamt ~6 Jahre)
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langzeitvisum (D)

Das D-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt von 90-180 Tagen zu Zwecken wie Beschäftigung, Bildung, Familienzusammenführung und ähnlichen, wonach der Inhaber in Serbien einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt/einheitliche Aufenthaltserlaubnis stellt. Ausgestellt von einer serbischen Botschaft/Konsulat oder online.

Bearbeitungszeit
Nicht zentral veröffentlicht; mit der zuständigen konsularischen Vertretung bestätigen
Gültigkeit
90-180 Tage
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
EU Blue Card Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für hochqualifizierte Arbeitskräfte (Talentroute)

Eine nationale Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte/Talente (das nationale Äquivalent zur EU-Blauen Karte; Serbien ist kein EU-Mitglied). Erstbewilligung für 1 Jahr, erforderlich ist ein Zertifikat zur Anerkennung der beruflichen oder tertiären Bildung.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Erstbewilligung 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren dauerhaftem Aufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zum Studium / zur Ausbildung

Vorübergehender Aufenthalt zur Einschreibung an einer akkreditierten Einrichtung, Schulbesuch, serbischsprachige Kurse und Schüler-/Studentenaustausch. Gewährt für bis zu 3 Jahre und beinhaltet Arbeitsrechte. Elektronisch oder persönlich einzureichen.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Selbstständigkeit (auch de facto Remote-Arbeiter-Route)

Ein Aufenthaltstitelgrund für Selbstständigkeit / unabhängige Tätigkeit, unter Verwendung desselben elektronischen Verfahrens und der 15-Tage-Entscheidung. Serbien hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum, daher nutzen Remote-/unabhängige Arbeitnehmer in der Regel diese Selbstständigkeitsroute, indem sie ein Unternehmen oder eine unabhängige Tätigkeit anmelden.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Startup-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer

Ein vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer mit einer ersten Gültigkeit von 1 Jahr, der eine Anerkennung durch einen Wissenschafts- und Technologiepark in Serbien erfordert.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Erste Gültigkeit 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Investoren

Ein investitionsbasierter vorübergehender Aufenthalt mit einer ersten Gültigkeit von 6 Monaten. Die anfängliche Voraussetzung ist eine Bankbescheinigung, die mindestens 50.000 EUR auf einem Nicht-Residenten-Konto bei einer in Serbien registrierten Bank bestätigt; die Verlängerung um 1 Jahr erfordert den Nachweis eines eingezahlten Barkapitals von mindestens 5.000 EUR in das Stammkapital eines eingetragenen Unternehmens. Nur aufenthaltsbasiert – keine Staatsbürgerschaft durch Investition.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Erste Gültigkeit 6 Monate; Verlängerung 1 Jahr
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt; keine Staatsbürgerschaft durch Investition
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung

Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner, Lebenspartner/eingetragene Partner, Verwandte serbischer Staatsbürger oder aufenthaltsberechtigter Ausländer sowie Familien von Asylberechtigten. Für Ehe/eheähnliche Gemeinschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsbürger wird eine veröffentlichte Gebühr von RSD 11.350 erhoben. Eigenständiger Aufenthalt ist nach 4+ Jahren möglich.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; eigenständiger Aufenthalt nach 4+ Jahren
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung durch Heirat nach 3 Jahren Ehe und Besitz des dauerhaften Aufenthalts (nur schriftliche Erklärung)
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung

Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung und andere wissenschaftliche/lehrbezogene Aktivitäten, aufgeführt unter der Kategorie Bildung. Gewährt für bis zu 3 Jahre und beinhaltet Arbeitsrechte.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Abstammung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Entscheidung innerhalb von 15 Tagen; biometrische Erfassung und Abholung des Personalausweises.

Vorübergehender Aufenthalt aufgrund serbischer Herkunft

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Staatsbürgerschaft
Ja · Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Ständiger Aufenthalt (Niederlassung / unbefristetes Aufenthaltsrecht)

Verfügbar nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem/einheitlichem Aufenthalt (oder 3 Jahren Asylstatus), mit Abwesenheiten von insgesamt nicht mehr als 10 Monaten oder einer einzelnen 6-monatigen Abwesenheit. Persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion zu beantragen; wird als biometrischer Personalausweis ausgestellt.

Gültigkeit
Unbefristet (dauerhaft)
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt — Immobilienbesitz

Ausländer, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Serbien besitzen, können auf dieser Grundlage einen vorübergehenden Aufenthalt erhalten. Es gibt keine Mindestanforderung an den Immobilienwert nach serbischem Recht. Die Aufenthaltserlaubnis gewährt kein Recht auf Arbeit; für eine Arbeitserlaubnis ist eine separate Einzelgenehmigung erforderlich.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung (gesetzliche Frist nach dem Ausländergesetz)
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine Angabe
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft / Einbürgerung

Die Staatsbürgerschaft wird vom Innenministerium entschieden und bei der örtlichen MUP-Dienststelle oder einer serbischen diplomatischen/ konsularischen Vertretung im Ausland beantragt. Wege umfassen Abstammung, Geburt im Inland, ordentliche Einbürgerung (3 Jahre PR + Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft), Einbürgerung durch Heirat (3 Jahre verheiratet + PR, nur Erklärung) und erleichterte Wege für Auswanderer/Nachkommen und ethnische Serben ohne PR- oder Aufgabeerfordernis.

Bearbeitungszeit
Nicht zentral veröffentlicht; mit der zuständigen Vertretung/MUP bestätigen
Sprachanforderung
Nicht als formale Testanforderung veröffentlicht
Dokumente
3 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentlich: 3 Jahre PR; Heirat: 3 Jahre verheiratet + PR; ethnische Serben/Auswanderer: kein PR oder Dauererfordernis
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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