Serbien
Die Republik Serbien (RS) ist ein EU-Beitrittskandidat (kein EU- oder Schengen-Mitglied) und verwendet den serbischen Dinar (RSD). Ihr Einwanderungssystem wird durch das Ausländergesetz geregelt und konzentriert sich auf eine einheitliche elektronische 'Single Permit' (Aufenthalt + Arbeit), die über das Ausländerportal (welcometoserbia.gov.rs) eingereicht wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird für bis zu 3 Jahre pro Bewilligung aus Gründen wie Beschäftigung, Studium, Familie, Investition, Immobilienbesitz, serbische Herkunft und humanitäre Gründe gewährt; der ständige Aufenthalt ist nach 3 Jahren und anschließender Einbürgerung erreichbar. Serbien bietet erleichterte Staatsbürgerschaft für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen ohne die Anforderung eines ständigen Aufenthalts oder Verzichts, hat jedoch keine Staatsbürgerschaft durch Investition und kein spezielles Visum für digitale Nomaden.
Einwanderungswege
(13) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Das einheitliche elektronische 'Single Permit' Serbiens berechtigt sowohl zum Aufenthalt als auch zur Beschäftigung. Arbeitgeber leiten einen Arbeitsmarkttest ein, der Antrag wird über das Ausländerportal gestellt, und die Entscheidung ergeht innerhalb von 15 Tagen. Ausgestellt als biometrischer Personalausweis, der bis zu 3 Jahre gültig und verlängerbar ist.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 36 Monate, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt (d.h. insgesamt ca. 6 Jahre)
Das D-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt von 90–180 Tagen für Erwerbstätigkeit, Bildung, Familienzusammenführung und ähnliche Zwecke, wonach der Inhaber in Serbien einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt/ einheitliche Aufenthaltserlaubnis stellt. Wird von einer serbischen Botschaft/ einem Konsulat oder online ausgestellt.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zentral veröffentlicht; bei der zuständigen konsularischen Mission bestätigen
- Gültigkeit
- 90-180 Tage
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
Ein nationaler vorübergehender Aufenthalt für Hochqualifizierte/Talente (das nationale Äquivalent der EU-Blauen Karte; Serbien ist kein EU-Mitglied). Erste Genehmigung von 1 Jahr, erforderlich ist eine Bescheinigung über die Anerkennung der beruflichen oder tertiären Bildung.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Erteilung 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für die Einschreibung an einer akkreditierten Einrichtung, Schulbildung, serbischsprachige Kurse und Schüler-/Studentenaustausch. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und beinhaltet Arbeitsrechte. Wird elektronisch oder persönlich eingereicht.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein Grund für eine einzige Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeit / unabhängige Tätigkeit, unter Verwendung desselben elektronischen Verfahrens und 15-tägiger Entscheidung. Serbien hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum, daher nutzen Remote-/unabhängige Arbeitnehmer in der Regel diese Selbstständigkeitsroute, indem sie ein Unternehmen oder eine unabhängige Tätigkeit anmelden.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer mit einer ersten Genehmigung von 1 Jahr, der die Anerkennung durch einen Wissenschafts- und Technologiepark in Serbien erfordert.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Erteilung 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein investitionsbasierter vorübergehender Aufenthalt mit einer ersten Erteilung von 6 Monaten. Die anfängliche Voraussetzung ist eine Bankbescheinigung, die mindestens 50.000 EUR auf einem Nicht-Residenten-Konto bei einer in Serbien registrierten Bank bestätigt; die Verlängerung um 1 Jahr erfordert den Nachweis von eingezahltem Barkapital von mindestens 5.000 EUR in das Stammkapital einer eingetragenen Gesellschaft. Nur aufenthaltsbasiert – keine Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Erteilung 6 Monate; Verlängerung 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt; keine Einbürgerung durch Investition
Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner, eheähnliche/eingetragene Partner, Verwandte serbischer Staatsangehöriger oder ausländischer Aufenthaltstitelinhaber sowie Familien von Asylberechtigten. Für Heirat/eheähnliche Partnerschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsangehörigen wird eine veröffentlichte Gebühr von 11.350 RSD erhoben. Eigenständiger Aufenthalt ist nach 4+ Jahren möglich.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 4+ Jahren
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung durch Heirat nach 3 Jahren Ehe und Besitz eines Daueraufenthalts (nur schriftliche Erklärung)
Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung und andere wissenschaftliche/ bildungsbezogene Tätigkeiten, die unter die Kategorie Bildung fallen. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und beinhaltet Arbeitsrechte.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für Antragsteller serbischer Abstammung, gestützt durch Abstammungsdokumente. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und ist verlängerbar; führt zu erleichterten Einbürgerungswegen für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Erleichterte Einbürgerung für ethnische Serben / Auswanderer und Nachkommen (keine Daueraufenthalts- oder Verzichtserfordernis)
Verfügbar nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem/einheitlichem Aufenthalt (oder 3 Jahren Asylstatus), mit Abwesenheiten von insgesamt nicht mehr als 10 Monaten oder einer einzigen 6-monatigen Abwesenheit. Persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion zu beantragen; wird als biometrischer Personalausweis ausgestellt.
- Gültigkeit
- Unbefristet (dauerhaft)
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Die Staatsbürgerschaft wird vom Innenministerium entschieden und bei der örtlichen MUP-Dienststelle oder einer serbischen diplomatischen/ konsularischen Vertretung im Ausland beantragt. Zu den Wegen gehören Abstammung, Geburt im Hoheitsgebiet, ordentliche Einbürgerung (3 Jahre PR + Aufgabe der vorherigen Staatsbürgerschaft), Einbürgerung durch Heirat (3 Jahre verheiratet + PR, nur Erklärung) und erleichterte Wege für Auswanderer/Nachkommen sowie ethnische Serben ohne PR- oder Aufgabeerfordernis.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zentral veröffentlicht; bei der zuständigen Mission/MUP bestätigen
- Sprachanforderung
- Nicht als formale Testanforderung veröffentlicht
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Normal: 3 Jahre Daueraufenthalt; Heirat: 3 Jahre verheiratet + Daueraufenthalt; ethnische Serben/Auswanderer: keine Daueraufenthalts- oder Dauererfordernis
Personen, die Schutz suchen, melden ihre Absicht auf jeder Polizeistation oder Grenzübergangsstelle, melden sich innerhalb von 72 Stunden in einem zugewiesenen Asylzentrum und reichen innerhalb von 3 Wochen einen formellen Antrag beim Asylamt ein. Schutzformen umfassen Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz und vorübergehenden Schutz; die Arbeitserlaubnis wird nach 6 Monaten erteilt und der dauerhafte Aufenthalt nach 3 Jahren Asylstatus.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung in der Regel 3-6 Monate
- Gültigkeit
- Dauer des Verfahrens; anschließend Schutzstatus
- Sprachanforderung
- Keine; Dolmetscher wird gestellt
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren Asylstatus
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Erleichterte Bedingungen für Flüchtlinge und Personen von besonderem Interesse