Serbien
Die Republik Serbien (RS) ist ein EU-Beitrittskandidat (kein EU- oder Schengen-Mitglied) und verwendet den serbischen Dinar (RSD). Ihr Einwanderungssystem wird durch das Ausländergesetz geregelt und konzentriert sich auf eine einheitliche elektronische 'Single Permit' (Aufenthalt + Arbeit), die über das Ausländerportal (welcometoserbia.gov.rs) eingereicht wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird für bis zu 3 Jahre pro Bewilligung aus Gründen wie Beschäftigung, Studium, Familie, Investition, Immobilienbesitz, serbische Herkunft und humanitäre Gründe gewährt; der ständige Aufenthalt ist nach 3 Jahren und anschließender Einbürgerung erreichbar. Serbien bietet erleichterte Staatsbürgerschaft für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen ohne die Anforderung eines ständigen Aufenthalts oder Verzichts, hat jedoch keine Staatsbürgerschaft durch Investition und kein spezielles Visum für digitale Nomaden.
Einwanderungswege
(13) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Serbiens einheitliche elektronische 'Single Permit' berechtigt sowohl zum Aufenthalt als auch zur Beschäftigung. Arbeitgeber leiten einen Arbeitsmarkttest ein, der Antrag wird über das Ausländerportal gestellt, und eine Entscheidung ergeht innerhalb von 15 Tagen. Ausgestellt als biometrischer Personalausweis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren und verlängerbar.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 36 Monate, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt (d.h. insgesamt ~6 Jahre)
Das D-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt von 90-180 Tagen zu Zwecken wie Beschäftigung, Bildung, Familienzusammenführung und ähnlichen, wonach der Inhaber in Serbien einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt/einheitliche Aufenthaltserlaubnis stellt. Ausgestellt von einer serbischen Botschaft/Konsulat oder online.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zentral veröffentlicht; mit der zuständigen konsularischen Vertretung bestätigen
- Gültigkeit
- 90-180 Tage
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
Eine nationale Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte/Talente (das nationale Äquivalent zur EU-Blauen Karte; Serbien ist kein EU-Mitglied). Erstbewilligung für 1 Jahr, erforderlich ist ein Zertifikat zur Anerkennung der beruflichen oder tertiären Bildung.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erstbewilligung 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren dauerhaftem Aufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt zur Einschreibung an einer akkreditierten Einrichtung, Schulbesuch, serbischsprachige Kurse und Schüler-/Studentenaustausch. Gewährt für bis zu 3 Jahre und beinhaltet Arbeitsrechte. Elektronisch oder persönlich einzureichen.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein Aufenthaltstitelgrund für Selbstständigkeit / unabhängige Tätigkeit, unter Verwendung desselben elektronischen Verfahrens und der 15-Tage-Entscheidung. Serbien hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum, daher nutzen Remote-/unabhängige Arbeitnehmer in der Regel diese Selbstständigkeitsroute, indem sie ein Unternehmen oder eine unabhängige Tätigkeit anmelden.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Ein vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer mit einer ersten Gültigkeit von 1 Jahr, der eine Anerkennung durch einen Wissenschafts- und Technologiepark in Serbien erfordert.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Gültigkeit 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein investitionsbasierter vorübergehender Aufenthalt mit einer ersten Gültigkeit von 6 Monaten. Die anfängliche Voraussetzung ist eine Bankbescheinigung, die mindestens 50.000 EUR auf einem Nicht-Residenten-Konto bei einer in Serbien registrierten Bank bestätigt; die Verlängerung um 1 Jahr erfordert den Nachweis eines eingezahlten Barkapitals von mindestens 5.000 EUR in das Stammkapital eines eingetragenen Unternehmens. Nur aufenthaltsbasiert – keine Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Gültigkeit 6 Monate; Verlängerung 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt; keine Staatsbürgerschaft durch Investition
Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner, Lebenspartner/eingetragene Partner, Verwandte serbischer Staatsbürger oder aufenthaltsberechtigter Ausländer sowie Familien von Asylberechtigten. Für Ehe/eheähnliche Gemeinschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsbürger wird eine veröffentlichte Gebühr von RSD 11.350 erhoben. Eigenständiger Aufenthalt ist nach 4+ Jahren möglich.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; eigenständiger Aufenthalt nach 4+ Jahren
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung durch Heirat nach 3 Jahren Ehe und Besitz des dauerhaften Aufenthalts (nur schriftliche Erklärung)
Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung und andere wissenschaftliche/lehrbezogene Aktivitäten, aufgeführt unter der Kategorie Bildung. Gewährt für bis zu 3 Jahre und beinhaltet Arbeitsrechte.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt aufgrund serbischer Herkunft
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Verfügbar nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem/einheitlichem Aufenthalt (oder 3 Jahren Asylstatus), mit Abwesenheiten von insgesamt nicht mehr als 10 Monaten oder einer einzelnen 6-monatigen Abwesenheit. Persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion zu beantragen; wird als biometrischer Personalausweis ausgestellt.
- Gültigkeit
- Unbefristet (dauerhaft)
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Ausländer, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Serbien besitzen, können auf dieser Grundlage einen vorübergehenden Aufenthalt erhalten. Es gibt keine Mindestanforderung an den Immobilienwert nach serbischem Recht. Die Aufenthaltserlaubnis gewährt kein Recht auf Arbeit; für eine Arbeitserlaubnis ist eine separate Einzelgenehmigung erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung (gesetzliche Frist nach dem Ausländergesetz)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
Die Staatsbürgerschaft wird vom Innenministerium entschieden und bei der örtlichen MUP-Dienststelle oder einer serbischen diplomatischen/ konsularischen Vertretung im Ausland beantragt. Wege umfassen Abstammung, Geburt im Inland, ordentliche Einbürgerung (3 Jahre PR + Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft), Einbürgerung durch Heirat (3 Jahre verheiratet + PR, nur Erklärung) und erleichterte Wege für Auswanderer/Nachkommen und ethnische Serben ohne PR- oder Aufgabeerfordernis.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zentral veröffentlicht; mit der zuständigen Vertretung/MUP bestätigen
- Sprachanforderung
- Nicht als formale Testanforderung veröffentlicht
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentlich: 3 Jahre PR; Heirat: 3 Jahre verheiratet + PR; ethnische Serben/Auswanderer: kein PR oder Dauererfordernis