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Familienzusammenführung in Serbien

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Serbien, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung

Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner, Lebenspartner/eingetragene Partner, Verwandte serbischer Staatsbürger oder aufenthaltsberechtigter Ausländer sowie Familien von Asylberechtigten. Für Ehe/eheähnliche Gemeinschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsbürger wird eine veröffentlichte Gebühr von RSD 11.350 erhoben. Eigenständiger Aufenthalt ist nach 4+ Jahren möglich.

Bearbeitungszeit
15 Tage ab vollständiger Einreichung
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; eigenständiger Aufenthalt nach 4+ Jahren
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Daueraufenthalt
Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung durch Heirat nach 3 Jahren Ehe und Besitz des dauerhaften Aufenthalts (nur schriftliche Erklärung)

Anforderungen

  • Nachweis der familiären Beziehung (Heirats-/Geburtsurkunde, Nachweis der Partnerschaft oder Verwandtschaft)
  • Gültiger Reisepass
  • Krankenversicherung
  • Nachweis des Lebensunterhalts
  • Gemeldete Adresse in Serbien
  • Gemeldete Adresse in Serbien

Erforderliche Dokumente

  • Beglaubigte gerichtliche Übersetzung ausländischer Dokumente ins Serbische erforderlich
  • Heiratsurkunde / Nachweis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Ehepartner/Partner) erforderlich
  • Gültiger Reisepass erforderlich
  • Krankenversicherung erforderlich
  • Nachweis der gemeldeten Adresse in Serbien erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Nachweis der gemeldeten Adresse in Serbien 11,350 RSD

Verfahrensschritte

  1. 1

    Beziehungsnachweise sammeln

    Sammeln Sie Nachweise über die Beziehung

  2. 2

    Antrag einreichen

    Elektronisch auf welcometoserbia.gov.rs oder persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion beantragen (Minderjährige werden persönlich durch den gesetzlichen Vertreter eingereicht).

  3. 3

    Veröffentlichte Gebühr bezahlen

    Zahlen Sie RSD 11.350 (Ehe/außereheliche Lebensgemeinschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsbürger) oder den vom Portal berechneten Betrag für andere Verwandtschaftsverhältnisse.

  4. 4

    Entscheidung und Biometrie

    Entscheidung innerhalb von 15 Tagen; biometrische Erfassung und Abholung des Personalausweises.

Offizielle Quellen