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Digitaler Nomade in Slowakei

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Slowakei, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Nationales (D) Visum für Langzeitaufenthalt (Kein spezielles Digital-Nomaden-Visum)

Die Slowakei hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum. Fernarbeiter und andere Langzeitkategorien nutzen das nationale (D) Visum (Langzeitaufenthalt, max. Gültigkeit 1 Jahr) oder den Weg über Gewerbeschein/Geschäftsaufenthalt.

Bearbeitungszeit
30 Tage (erfordert vorherige Zustimmung des Innenministeriums)
Gültigkeit
Maximal 1 Jahr
Sprachanforderung
Keine

Anforderungen

  • Gültiger Reisepass (mindestens 90 Tage über die Abreise hinaus gültig)
  • Nachweis des Zwecks
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Existenznachweis (56 EUR/Tag oder 26 EUR/Tag bei vorausbezahlter Unterkunft)
  • Termin und Fingerabdrücke (über 12 Jahre) bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung

Erforderliche Dokumente

  • Nationales Visumantragsformular erforderlich
  • Reisepass (gültig >= 90 Tage über Abreise hinaus) erforderlich
  • ICAO-Foto 3x3,5 cm erforderlich
  • Nachweis des Reisezwecks erforderlich
  • Nachweis einer Krankenversicherung erforderlich
  • Antrag einreichen erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Nationales Visum (SR-Interesse/Abkommen) 50 EUR
  • Nationales Visum (im Zusammenhang mit einem Aufenthaltsantrag) 90 EUR
  • Nationales Visum (Sprachschüler) 30 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Termin vereinbaren

    Termin bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung buchen (einige Kategorien in Visazentren) und zur Fingerabdrucknahme erscheinen (über 12 Jahre).

  2. 2

    Nationalen Visumantrag einreichen

    Antrag mit Reisepass, Foto, Nachweis des Reisezwecks, Krankenversicherung und Nachweis finanzieller Mittel einreichen. Die entsprechende Gebühr fällt an (EUR 50 SR-Interesse/Abkommen; EUR 90 im Zusammenhang mit einem Aufenthaltsantrag; EUR 15 für Inhaber einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis; EUR 30 für Sprachschüler).

  3. 3

    Auf die Entscheidung warten

    Entscheidung innerhalb von 30 Tagen (erfordert vorherige Zustimmung des Innenministeriums). Ablehnungen sind grundsätzlich nicht anfechtbar.

Offizielle Quellen