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Slowakei

EU Schengen
Hauptstadt Bratislava
Währung EUR
Sprachen Slowakisch
Offizielle Gebühr 49 – 5,007 EUR

Die Slowakei ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen wird durch das Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern geregelt, die Staatsbürgerschaft durch das Gesetz Nr. 40/1993 Slg. und das Asyl durch das Gesetz Nr. 480/2002 Slg. Die Ausländerpolizei (Innenministerium) entscheidet über Aufenthaltsanträge; das Migrationsamt entscheidet über Asyl. Die meisten Anträge werden persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland eingereicht. Eine große Reform trat am 1. Juli 2025 in Kraft (Existenzminimum EUR 284,13/Monat; Geschäftsaufenthalt auf Botschaften beschränkt mit jährlicher Quote; A2 Slowakisch ab 15. Juli 2025 für den EU-Langzeitaufenthalt erforderlich).

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Einwanderungswege

(18) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
13 von 18 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 11 zu Daueraufenthalt, 13 zur Staatsbürgerschaft.
18 von 18 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (Einzelerlaubnis)

Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem slowakischen Stellenangebot. Der Arbeitgeber sichert sich zunächst eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Stelle; der Arbeitnehmer stellt dann einen Antrag auf Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit.

Bearbeitungszeit
60 Tage (30 Tage für Engpassberufe, wenn Drittstaatsangehörige weniger als 45 % der Belegschaft des Arbeitgebers ausmachen)
Gültigkeit
Einzige Aufenthaltserlaubnis max. 2 Jahre; vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung max. 5 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Berechtigt zum EU-langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung im Allgemeinen nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeiter / Arbeitserlaubnis

Eine eigenständige Arbeitserlaubnis (nicht die Einzelgenehmigung) für saisonale Beschäftigung (max. 90 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten), Seeleute, Inhaber von Familienzusammenführungen in den ersten 9 Monaten und EU-Langzeitaufenthaltsberechtigte in den ersten 12 Monaten. Kostenlos vom Arbeitsamt ausgestellt.

Bearbeitungszeit
20 Arbeitstage (10 Arbeitstage, wenn die Person in den letzten 5 Jahren eine Saisonarbeitserlaubnis hatte)
Gültigkeit
Saisonarbeit max. 90 Tage pro 12 aufeinanderfolgenden Monaten
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
4 erforderlich
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

Blaue Karte EU

Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige zur Beschäftigung. Erfordert einen Hochschulabschluss (oder fortgeschrittene IKT-Kenntnisse), einen Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten und ein Gehalt von mindestens dem 1,2-Fachen des durchschnittlichen slowakischen Gehalts.

Bearbeitungszeit
30 Tage ab vollständigem Antrag
Gültigkeit
Bis zu 5 Jahre (oder Gültigkeit der Stellenbestätigung plus 90 Tage)
Sprachanforderung
Keine für die Karte selbst
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren möglich (mit mindestens 2 Jahren unmittelbar zuvor in der SK als Inhaber einer Blauen Karte/Familienangehöriger; Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten können angerechnet werden)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung im Allgemeinen nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zum Studium

Aufenthalt für Drittstaatsangehörige, die an einer slowakischen weiterführenden Schule oder Universität zugelassen sind. Vollzeitstudium in slowakischer Sprache an öffentlichen Universitäten ist kostenlos. Studenten dürfen ohne separate Arbeitserlaubnis arbeiten.

Bearbeitungszeit
30 Tage
Gültigkeit
Max. 6 Jahre
Sprachanforderung
Programmabhängig; Slowakischsprachiges öffentliches Universitätsstudium ist gebührenfrei, anderssprachige Programme erheben Studiengebühren
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren möglich (Studienzeiten werden in Kombination mit anderen Status reduziert angerechnet)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Berufsausbildung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für besondere Tätigkeiten (Praktikum, Traineeship, Lehrtätigkeit, Sport, Kunst)

Aufenthalt für Lehrtätigkeit, Sport, künstlerische oder ehrenamtliche Tätigkeit, akkreditierten Journalismus, medizinische Behandlung und Praktikum/Traineeship.

Bearbeitungszeit
30 Tage
Gültigkeit
Max. 2 Jahre (max. 5 Jahre bei einem professionellen Sportvertrag)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Jobsuche-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt nach dem Studium zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung (9 Monate)

Absolventen slowakischer Universitäten (einschließlich Bachelor) können ihren Studienaufenthalt um 9 Monate verlängern, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Absolventen dürfen in diesem Zeitraum ohne Arbeitserlaubnis oder Stellenbestätigung arbeiten.

Bearbeitungszeit
Im Rahmen der standardmäßigen Verlängerungsfrist für Studienaufenthalte
Gültigkeit
9 Monate
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
3 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Geschäftstätigkeit (Gewerbeschein / Geschäftsführer)

Aufenthalt zur Selbstständigkeit mit Gewerbeschein (živnosť) oder als bevollmächtigter Vertreter (konateľ) einer s.r.o. Ab dem 1. Juli 2025 kann dies nur noch bei einer slowakischen Auslandsvertretung und nur innerhalb einer jährlichen Quote (700 Anträge für 2025) beantragt werden.

Bearbeitungszeit
90 Tage Standard (30 Tage für Mitarbeiter von Dienstleistungs-/Technologiezentren und Mitarbeiter von bedeutenden Investoren)
Gültigkeit
3 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Unternehmensgründung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.)

Gründung einer slowakischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spoločnosť s ručením obmedzeným). Nur der bevollmächtigte Vertreter (konateľ) der Gesellschaft kann diese als Grundlage für eine Geschäftsaufenthaltserlaubnis nutzen.

Bearbeitungszeit
Gewerbeschein innerhalb von 3 Arbeitstagen; Antrag auf Gesellschaftsregistrierung innerhalb von 90 Tagen nach Gründung
Gültigkeit
Das Unternehmen besteht ab Eintragung im Handelsregister
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Über Geschäftsaufenthalt und dann EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Wichtiger ausländischer Investor und Aufenthalt von Investorenmitarbeitern

Es gibt keine Goldene-Visum mit festgelegter Mindestinvestition. Mitarbeiter und Vertreter eines bedeutenden ausländischen Investors, von Business-Service-Zentren oder Technologiezentren (sowie Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) erhalten beschleunigte Aufenthaltsentscheidungen. Der Investorenstatus richtet sich nach Gesetz Nr. 175/1999 Slg.; der Aufenthalt nach Gesetz 404/2011.

Bearbeitungszeit
30 Tage für Investorenmitarbeiter und deren Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren
Gültigkeit
Je nach zugrunde liegendem Aufenthaltszweck (Beschäftigung/Geschäftstätigkeit)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung

Aufenthalt für den Ehepartner, die unterhaltsberechtigten Kinder und die unterhaltsberechtigten Eltern eines Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsgenehmigung. Innerhalb der ersten 9 Monate ist für eine Beschäftigung eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich; danach ist keine Genehmigung erforderlich.

Bearbeitungszeit
90 Tage (30 Tage, wenn gleichzeitig mit einem Familienmitglied der Blauen Karte eingereicht)
Gültigkeit
Bis zu 5 Jahren
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehegatten slowakischer Staatsbürger)
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Forschung und Entwicklung

Aufenthalt für Forscher, die von einer akkreditierten slowakischen Forschungseinrichtung im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden. Forscher können auch ohne separate Geschäftsaufenthaltserlaubnis eine Geschäftstätigkeit ausüben.

Bearbeitungszeit
30 Tage
Gültigkeit
Max. 2 Jahre
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren möglich (Forschungszeiten werden auf die kombinierte 5-Jahres-Anforderung angerechnet)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Digitaler Nomade Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Nationales (D) Visum für Langzeitaufenthalt (Kein spezielles Digital-Nomaden-Visum)

Die Slowakei hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum. Fernarbeiter und andere Langzeitkategorien nutzen das nationale (D) Visum (Langzeitaufenthalt, max. Gültigkeit 1 Jahr) oder den Weg über Gewerbeanmeldung/Geschäftsaufenthalt.

Bearbeitungszeit
30 Tage (erfordert vorherige Zustimmung des Innenministeriums)
Gültigkeit
Max. 1 Jahr
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
6 erforderlich
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Slowakische Staatsbürgerschaft durch Geburt eines slowakischen Elternteils oder wenn mindestens ein Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil ein tschechoslowakischer Staatsbürger war, der im slowakischen Gebiet geboren wurde. Die ermäßigte Gebühr (EUR 30) gilt und der Sprach-/Wissenstest entfällt.

Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Sprach- und Wissenstest für den Abstammungsweg erlassen
Dokumente
3 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Bei erfolgreichem Antrag (keine Aufenthaltsdauer für die abstammungsbasierte Erteilung)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt (fünf Jahre) und unbeschränkter Daueraufenthalt

Ein fünfjähriger Daueraufenthalt steht Ehegatten/unterhaltsberechtigten direkten Verwandten slowakischer Staatsbürger, bestimmten minderjährigen/unterhaltsberechtigten Kindern oder im Interesse der Slowakischen Republik zu. Nach mindestens vierjährigem Besitz kann der Inhaber einen unbefristeten Daueraufenthalt erlangen.

Bearbeitungszeit
90 Tage
Gültigkeit
5 Jahre (verlängerbar); danach unbefristet
Sprachanforderung
Keine für diesen Weg
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Unbefristeter Daueraufenthalt nach mindestens 4 Jahren Besitz eines 5-jährigen Daueraufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehegatten slowakischer Staatsbürger)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Status des langfristigen Aufenthalts

Status für Drittstaatsangehörige nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in der Slowakei (oder kombinierter Aufenthalt in der Slowakei/Mitgliedstaaten unter bestimmten Status). Ab dem 15. Juli 2025 ist eine slowakische Sprachprüfung auf Niveau A2 erforderlich.

Bearbeitungszeit
90 Tage
Gültigkeit
Langfristiger EU-Aufenthaltsstatus (verlängerbare Aufenthaltskarte)
Sprachanforderung
Slowakisch auf Niveau A2 ab 15. Juli 2025 (Prüfung an einer von 20 gelisteten Sprachschulen; Befreiungen für unter 14-Jährige, im Ausland lebende Slowaken und slowakischsprachige Sekundar-/Hochschulbildung)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dies ist der Langzeitaufenthaltsstatus selbst
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Die Einbürgerung gemäß Gesetz Nr. 40/1993 Slg. erfordert in der Regel 8 Jahre ununterbrochenen ständigen Wohnsitz sowie einen Slowakisch- und Allgemeinwissentest. Verkürzte Fristen gelten für Ehepartner slowakischer Staatsbürger (3 Jahre) und Asylberechtigte (5 Jahre). Es besteht kein Rechtsanspruch; das Innenministerium kann ablehnen, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Bearbeitungszeit
Langes Verwaltungsverfahren (variiert)
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Slowakischer Sprachtest (lautes Vorlesen eines Presseartikels mit über 500 Wörtern, dann Verfassen einer Zusammenfassung in 30 Minuten vor einer dreiköpfigen Kommission) plus allgemeine Kenntnisse der slowakischen Geschichte/Geographie/Politik; Befreiungen für unter 14-/über 65-Jährige, derzeitige/ehemalige tschechische Staatsbürger, Inhaber eines Auslandsslowaken-Zertifikats und kürzlich Absolventen slowakischsprachiger Bildungseinrichtungen
Dokumente
7 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre ununterbrochener Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehegatten slowakischer Staatsbürger; 5 Jahre für Asylberechtigte; 10 Jahre für ununterbrochenen Aufenthalt mit Daueraufenthaltsgenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Asyl und subsidiärer Schutz

Internationaler Schutz nach Gesetz Nr. 480/2002 Slg., entschieden vom Migrationsamt des Innenministeriums. Asyl führt zu dauerhaftem Aufenthalt; subsidiärer Schutz gewährt vorübergehenden Aufenthalt für 1 Jahr, verlängerbar in 2-Jahres-Schritten.

Bearbeitungszeit
6-monatige Entscheidungsfrist (verlängerbar durch schriftliche Mitteilung)
Gültigkeit
Asyl: unbefristeter Aufenthalt; subsidiärer Schutz: 1 Jahr, verlängerbar um 2 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Bewerbung
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Asyl gewährt direkten Daueraufenthalt; subsidiärer Schutz gewährt 1-jährigen vorübergehenden Aufenthalt, verlängerbar in 2-Jahres-Schritten
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren für Asylberechtigte
Asyl / Humanitär Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Schutz (vorübergehende Zuflucht, z.B. Ukraine)

Vorübergehender Schutz (vorübergehende Zuflucht) gemäß EU-Richtlinie 2001/55/EG, umgesetzt durch Gesetz Nr. 480/2002 Slg. Inhaber dürfen arbeiten und Geschäfte tätigen.

Bearbeitungszeit
Auf Registrierung basierend
Gültigkeit
Je nach aktiviertem vorübergehendem Schutzprogramm (durch Regierungsentscheidung verlängert)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
1 erforderlich
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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