Slowakei
Die Slowakei ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen wird durch das Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern geregelt, die Staatsbürgerschaft durch das Gesetz Nr. 40/1993 Slg. und das Asyl durch das Gesetz Nr. 480/2002 Slg. Die Ausländerpolizei (Innenministerium) entscheidet über Aufenthaltsanträge; das Migrationsamt entscheidet über Asyl. Die meisten Anträge werden persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland eingereicht. Eine große Reform trat am 1. Juli 2025 in Kraft (Existenzminimum EUR 284,13/Monat; Geschäftsaufenthalt auf Botschaften beschränkt mit jährlicher Quote; A2 Slowakisch ab 15. Juli 2025 für den EU-Langzeitaufenthalt erforderlich).
Einwanderungswege
(18) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem slowakischen Stellenangebot. Der Arbeitgeber sichert sich zunächst eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Stelle; der Arbeitnehmer stellt dann einen Antrag auf Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage (30 Tage für Engpassberufe, wenn Drittstaatsangehörige weniger als 45 % der Belegschaft des Arbeitgebers ausmachen)
- Gültigkeit
- Einzige Aufenthaltserlaubnis max. 2 Jahre; vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung max. 5 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zum EU-langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung im Allgemeinen nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Eine eigenständige Arbeitserlaubnis (nicht die Einzelgenehmigung) für saisonale Beschäftigung (max. 90 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten), Seeleute, Inhaber von Familienzusammenführungen in den ersten 9 Monaten und EU-Langzeitaufenthaltsberechtigte in den ersten 12 Monaten. Kostenlos vom Arbeitsamt ausgestellt.
- Bearbeitungszeit
- 20 Arbeitstage (10 Arbeitstage, wenn die Person in den letzten 5 Jahren eine Saisonarbeitserlaubnis hatte)
- Gültigkeit
- Saisonarbeit max. 90 Tage pro 12 aufeinanderfolgenden Monaten
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige zur Beschäftigung. Erfordert einen Hochschulabschluss (oder fortgeschrittene IKT-Kenntnisse), einen Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten und ein Gehalt von mindestens dem 1,2-Fachen des durchschnittlichen slowakischen Gehalts.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage ab vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahre (oder Gültigkeit der Stellenbestätigung plus 90 Tage)
- Sprachanforderung
- Keine für die Karte selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren möglich (mit mindestens 2 Jahren unmittelbar zuvor in der SK als Inhaber einer Blauen Karte/Familienangehöriger; Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten können angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung im Allgemeinen nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Aufenthalt für Drittstaatsangehörige, die an einer slowakischen weiterführenden Schule oder Universität zugelassen sind. Vollzeitstudium in slowakischer Sprache an öffentlichen Universitäten ist kostenlos. Studenten dürfen ohne separate Arbeitserlaubnis arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage
- Gültigkeit
- Max. 6 Jahre
- Sprachanforderung
- Programmabhängig; Slowakischsprachiges öffentliches Universitätsstudium ist gebührenfrei, anderssprachige Programme erheben Studiengebühren
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren möglich (Studienzeiten werden in Kombination mit anderen Status reduziert angerechnet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für besondere Tätigkeiten (Praktikum, Traineeship, Lehrtätigkeit, Sport, Kunst)
Aufenthalt für Lehrtätigkeit, Sport, künstlerische oder ehrenamtliche Tätigkeit, akkreditierten Journalismus, medizinische Behandlung und Praktikum/Traineeship.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage
- Gültigkeit
- Max. 2 Jahre (max. 5 Jahre bei einem professionellen Sportvertrag)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
Absolventen slowakischer Universitäten (einschließlich Bachelor) können ihren Studienaufenthalt um 9 Monate verlängern, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Absolventen dürfen in diesem Zeitraum ohne Arbeitserlaubnis oder Stellenbestätigung arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Im Rahmen der standardmäßigen Verlängerungsfrist für Studienaufenthalte
- Gültigkeit
- 9 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
Aufenthalt zur Selbstständigkeit mit Gewerbeschein (živnosť) oder als bevollmächtigter Vertreter (konateľ) einer s.r.o. Ab dem 1. Juli 2025 kann dies nur noch bei einer slowakischen Auslandsvertretung und nur innerhalb einer jährlichen Quote (700 Anträge für 2025) beantragt werden.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage Standard (30 Tage für Mitarbeiter von Dienstleistungs-/Technologiezentren und Mitarbeiter von bedeutenden Investoren)
- Gültigkeit
- 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Gründung einer slowakischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spoločnosť s ručením obmedzeným). Nur der bevollmächtigte Vertreter (konateľ) der Gesellschaft kann diese als Grundlage für eine Geschäftsaufenthaltserlaubnis nutzen.
- Bearbeitungszeit
- Gewerbeschein innerhalb von 3 Arbeitstagen; Antrag auf Gesellschaftsregistrierung innerhalb von 90 Tagen nach Gründung
- Gültigkeit
- Das Unternehmen besteht ab Eintragung im Handelsregister
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Geschäftsaufenthalt und dann EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Es gibt keine Goldene-Visum mit festgelegter Mindestinvestition. Mitarbeiter und Vertreter eines bedeutenden ausländischen Investors, von Business-Service-Zentren oder Technologiezentren (sowie Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) erhalten beschleunigte Aufenthaltsentscheidungen. Der Investorenstatus richtet sich nach Gesetz Nr. 175/1999 Slg.; der Aufenthalt nach Gesetz 404/2011.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage für Investorenmitarbeiter und deren Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren
- Gültigkeit
- Je nach zugrunde liegendem Aufenthaltszweck (Beschäftigung/Geschäftstätigkeit)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Aufenthalt für den Ehepartner, die unterhaltsberechtigten Kinder und die unterhaltsberechtigten Eltern eines Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsgenehmigung. Innerhalb der ersten 9 Monate ist für eine Beschäftigung eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich; danach ist keine Genehmigung erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage (30 Tage, wenn gleichzeitig mit einem Familienmitglied der Blauen Karte eingereicht)
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehegatten slowakischer Staatsbürger)
Aufenthalt für Forscher, die von einer akkreditierten slowakischen Forschungseinrichtung im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden. Forscher können auch ohne separate Geschäftsaufenthaltserlaubnis eine Geschäftstätigkeit ausüben.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage
- Gültigkeit
- Max. 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-langfristiger Aufenthalt nach 5 Jahren möglich (Forschungszeiten werden auf die kombinierte 5-Jahres-Anforderung angerechnet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Die Slowakei hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum. Fernarbeiter und andere Langzeitkategorien nutzen das nationale (D) Visum (Langzeitaufenthalt, max. Gültigkeit 1 Jahr) oder den Weg über Gewerbeanmeldung/Geschäftsaufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage (erfordert vorherige Zustimmung des Innenministeriums)
- Gültigkeit
- Max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Slowakische Staatsbürgerschaft durch Geburt eines slowakischen Elternteils oder wenn mindestens ein Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil ein tschechoslowakischer Staatsbürger war, der im slowakischen Gebiet geboren wurde. Die ermäßigte Gebühr (EUR 30) gilt und der Sprach-/Wissenstest entfällt.
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Sprach- und Wissenstest für den Abstammungsweg erlassen
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Bei erfolgreichem Antrag (keine Aufenthaltsdauer für die abstammungsbasierte Erteilung)
Ein fünfjähriger Daueraufenthalt steht Ehegatten/unterhaltsberechtigten direkten Verwandten slowakischer Staatsbürger, bestimmten minderjährigen/unterhaltsberechtigten Kindern oder im Interesse der Slowakischen Republik zu. Nach mindestens vierjährigem Besitz kann der Inhaber einen unbefristeten Daueraufenthalt erlangen.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage
- Gültigkeit
- 5 Jahre (verlängerbar); danach unbefristet
- Sprachanforderung
- Keine für diesen Weg
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Unbefristeter Daueraufenthalt nach mindestens 4 Jahren Besitz eines 5-jährigen Daueraufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehegatten slowakischer Staatsbürger)
Status für Drittstaatsangehörige nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in der Slowakei (oder kombinierter Aufenthalt in der Slowakei/Mitgliedstaaten unter bestimmten Status). Ab dem 15. Juli 2025 ist eine slowakische Sprachprüfung auf Niveau A2 erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage
- Gültigkeit
- Langfristiger EU-Aufenthaltsstatus (verlängerbare Aufenthaltskarte)
- Sprachanforderung
- Slowakisch auf Niveau A2 ab 15. Juli 2025 (Prüfung an einer von 20 gelisteten Sprachschulen; Befreiungen für unter 14-Jährige, im Ausland lebende Slowaken und slowakischsprachige Sekundar-/Hochschulbildung)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Langzeitaufenthaltsstatus selbst
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Die Einbürgerung gemäß Gesetz Nr. 40/1993 Slg. erfordert in der Regel 8 Jahre ununterbrochenen ständigen Wohnsitz sowie einen Slowakisch- und Allgemeinwissentest. Verkürzte Fristen gelten für Ehepartner slowakischer Staatsbürger (3 Jahre) und Asylberechtigte (5 Jahre). Es besteht kein Rechtsanspruch; das Innenministerium kann ablehnen, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bearbeitungszeit
- Langes Verwaltungsverfahren (variiert)
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Slowakischer Sprachtest (lautes Vorlesen eines Presseartikels mit über 500 Wörtern, dann Verfassen einer Zusammenfassung in 30 Minuten vor einer dreiköpfigen Kommission) plus allgemeine Kenntnisse der slowakischen Geschichte/Geographie/Politik; Befreiungen für unter 14-/über 65-Jährige, derzeitige/ehemalige tschechische Staatsbürger, Inhaber eines Auslandsslowaken-Zertifikats und kürzlich Absolventen slowakischsprachiger Bildungseinrichtungen
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre ununterbrochener Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehegatten slowakischer Staatsbürger; 5 Jahre für Asylberechtigte; 10 Jahre für ununterbrochenen Aufenthalt mit Daueraufenthaltsgenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Internationaler Schutz nach Gesetz Nr. 480/2002 Slg., entschieden vom Migrationsamt des Innenministeriums. Asyl führt zu dauerhaftem Aufenthalt; subsidiärer Schutz gewährt vorübergehenden Aufenthalt für 1 Jahr, verlängerbar in 2-Jahres-Schritten.
- Bearbeitungszeit
- 6-monatige Entscheidungsfrist (verlängerbar durch schriftliche Mitteilung)
- Gültigkeit
- Asyl: unbefristeter Aufenthalt; subsidiärer Schutz: 1 Jahr, verlängerbar um 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewerbung
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Asyl gewährt direkten Daueraufenthalt; subsidiärer Schutz gewährt 1-jährigen vorübergehenden Aufenthalt, verlängerbar in 2-Jahres-Schritten
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren für Asylberechtigte
Vorübergehender Schutz (vorübergehende Zuflucht) gemäß EU-Richtlinie 2001/55/EG, umgesetzt durch Gesetz Nr. 480/2002 Slg. Inhaber dürfen arbeiten und Geschäfte tätigen.
- Bearbeitungszeit
- Auf Registrierung basierend
- Gültigkeit
- Je nach aktiviertem vorübergehendem Schutzprogramm (durch Regierungsentscheidung verlängert)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 1 erforderlich