Slowakei
Die Slowakei ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen wird durch das Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern geregelt, die Staatsbürgerschaft durch das Gesetz Nr. 40/1993 Slg. und das Asyl durch das Gesetz Nr. 480/2002 Slg. Die Ausländerpolizei (Innenministerium) entscheidet über Aufenthaltsanträge; das Migrationsamt entscheidet über Asyl. Die meisten Anträge werden persönlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland eingereicht. Eine große Reform trat am 1. Juli 2025 in Kraft (Existenzminimum EUR 284,13/Monat; Geschäftsaufenthalt auf Botschaften beschränkt mit jährlicher Quote; A2 Slowakisch ab 15. Juli 2025 für den EU-Langzeitaufenthalt erforderlich).
Einwanderungswege
(17) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem slowakischen Stellenangebot. Der Arbeitgeber besorgt zunächst eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die offene Stelle; der Arbeitnehmer beantragt dann den Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage (30 Tage für Mangelberufe, in denen Drittstaatsangehörige weniger als 45 % der Belegschaft des Arbeitgebers ausmachen)
- Gültigkeit
- Einzige Genehmigung max. 2 Jahre; vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit max. 5 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zur EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren unbefristetem Aufenthalt
Eine eigenständige Arbeitserlaubnis (nicht die kombinierte Erlaubnis) für saisonale Beschäftigung (max. 90 Tage pro 12 aufeinanderfolgende Monate), Seeleute, Inhaber eines Familienzusammenführungsstatus in den ersten 9 Monaten und langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU in den ersten 12 Monaten. Kostenlos vom Arbeitsamt ausgestellt.
- Bearbeitungszeit
- 20 Arbeitstage (10 Arbeitstage, wenn die Person in den letzten 5 Jahren eine Saisonarbeitserlaubnis hatte)
- Gültigkeit
- Saisonale Beschäftigung max. 90 Tage pro 12 aufeinanderfolgende Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
EU-Blaue Karte
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage ab vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- 30 Tage ab vollständigem Antrag
- Sprachanforderung
- Bis zu 5 Jahre (oder Gültigkeit der Stellenbestätigung plus 90 Tage)
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Karte selbst
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ständigen Aufenthalts
Der Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Studium ist gebührenfrei. Die Ausstellungsgebühr für das Aufenthaltsdokument beträgt 4,50 EUR (nicht 10 EUR). Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage; die Gültigkeit beträgt bis zu 6 Jahre (je nach Studiengangslänge). Gebühren werden per elektronischer Gebührenmarke (eKolok) bei der Ausländerpolizei oder per Barzahlung/Überweisung bei slowakischen Botschaften bezahlt.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 6 Jahre
- Sprachanforderung
- Programmabhängig; Studium in slowakischer Sprache an öffentlichen Universitäten ist gebührenfrei, anderssprachige Programme erheben Studiengebühren
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren möglich (Studienzeit wird reduziert in Kombination mit anderen Status angerechnet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für besondere Tätigkeiten (Praktikum, Traineeship, Lehrtätigkeit, Sport, Kunst)
Aufenthalt für Lehrtätigkeit, Sport, künstlerische oder ehrenamtliche Tätigkeit, akkreditierten Journalismus, medizinische Behandlung und Praktikum/Traineeship.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre (maximal 5 Jahre bei einem Profisportvertrag)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
Eine rechtlich eigenständige Genehmigung für Drittstaatsangehörige, die in der Slowakei Saisonarbeit für 91 bis 180 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten verrichten. Im Gegensatz zur 90-Tage-Arbeitserlaubnisroute erfordert dieser Weg eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit, die von der Fremdenpolizei oder der slowakischen Botschaft ausgestellt wird. Es gelten andere Dokumentationsanforderungen (Führungszeugnis, ärztliches Attest) und eine separate Gebührenstruktur.
- Bearbeitungszeit
- Der Arbeitgeber muss das Arbeitsamt mindestens 20 Arbeitstage vor dem geplanten Beginn benachrichtigen. Die Bearbeitungszeit für die individuelle Genehmigung wird über das Benachrichtigungsfenster hinaus nicht gesondert angegeben.
- Gültigkeit
- Bis zu 180 Tage innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten; einmal verlängerbar bis zur 180-Tage-Obergrenze pro Jahr.
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
Absolventen slowakischer Universitäten (einschließlich Bachelor) können ihren Studienaufenthalt um 9 Monate verlängern, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Absolventen dürfen in diesem Zeitraum ohne Arbeitserlaubnis oder Stellenbestätigung arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der üblichen Frist für die Studienverlängerung
- Gültigkeit
- 9 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
In Kraft ab 1. Juli 2025 (Gesetz Nr. 404/2011 in der Fassung der Regierungsverordnung 182/2025): (1) Alle Erstanträge müssen ausschließlich bei einer slowakischen diplomatischen Vertretung im Ausland eingereicht werden — keine Inlandsanträge bei der Ausländerpolizei zulässig. (2) Eine jährliche Quote von 700 genehmigten Anträgen gilt für alle slowakischen diplomatischen Vertretungen weltweit; die Zuteilung auf die einzelnen Botschaften variiert. (3) Ein Geschäftsplan ist für alle Antragsteller obligatorisch; das Wirtschaftsministerium (economy.gov.sk) gibt eine Stellungnahme zum wirtschaftlichen Nutzen für die Slowakei ab. (4) Die finanzielle Deckung muss durch zwei separate Kontoauszüge nachgewiesen werden: ein persönliches Konto mit mindestens dem 12-fachen des Existenzminimums (3.409,56 EUR ab 1. Juli 2025, basierend auf dem monatlichen Mindestbetrag von 284,13 EUR) und ein separates Geschäftskonto. (5) Antragsteller mit einem vorübergehenden Aufenthalt zu einem nicht geschäftlichen Zweck können nur nach mindestens 24 Monaten ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts mit ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu einem Geschäftsaufenthalt wechseln. (6) Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt nun bei Ersterteilung fest 3 Jahre.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage Standard (30 Tage für Mitarbeiter von Business-Service-/Technologiezentren und Mitarbeiter bedeutender Investoren)
- Gültigkeit
- 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Gründung einer slowakischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spoločnosť s ručením obmedzeným). Nur der bevollmächtigte Vertreter (konateľ) der Gesellschaft kann die Gesellschaft als Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis zur Geschäftstätigkeit nutzen.
- Bearbeitungszeit
- Gewerbeschein innerhalb von 3 Arbeitstagen; Gesellschaftsanmeldung innerhalb von 90 Tagen nach Gründung
- Gültigkeit
- Das Unternehmen besteht ab Eintragung in das Handelsregister
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Geschäftsaufenthalt, dann EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Aufenthalt für bedeutende ausländische Investoren gemäß Gesetz Nr. 175/1999 Slg. über Maßnahmen zur Vorbereitung bedeutender Investitionen. Die offizielle Seite des Innenministeriums für diesen Weg ist https://www.minv.sk/?significant-foreign-investor-1= (die zuvor zitierte URL https://www.minv.sk/?significant-foreign-investor ist ein toter Link mit HTTP 404). Das Gesetz 175/1999 bleibt in Kraft. Der Weg bietet eine beschleunigte 30-tägige Bearbeitung für Investorenpersonal.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage für Investorenmitarbeiter sowie deren Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren
- Gültigkeit
- Entsprechend dem zugrunde liegenden Aufenthaltszweck (Beschäftigung/Geschäftstätigkeit)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Aufenthalt für den Ehepartner, die unterhaltsberechtigten Kinder und die unterhaltsberechtigten Eltern eines Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel. Innerhalb der ersten 9 Monate ist für eine Erwerbstätigkeit eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich; danach ist keine Genehmigung nötig.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage (30 Tage bei gleichzeitiger Beantragung mit einem Familienmitglied mit Blauer Karte)
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt möglich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehepartner slowakischer Staatsbürger)
Aufenthalt für Forscher, die von einer akkreditierten slowakischen Forschungseinrichtung im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden. Forscher dürfen auch ohne separaten Geschäftsaufenthalt geschäftlich tätig sein.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf EU-Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren (Forschungszeiten zählen zur kombinierten 5-Jahres-Frist)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Die Slowakei hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum. Fernarbeiter und andere Langzeitkategorien nutzen das nationale (D) Visum (Langzeitaufenthalt, max. Gültigkeit 1 Jahr) oder den Weg über Gewerbeschein/Geschäftsaufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage (erfordert vorherige Zustimmung des Innenministeriums)
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Slowakische Staatsbürgerschaft durch Geburt eines slowakischen Elternteils oder wenn mindestens ein Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil tschechoslowakischer Staatsbürger war und im slowakischen Gebiet geboren wurde. Die ermäßigte Gebühr (EUR 30) gilt und der Sprach-/Wissenstest entfällt.
- Gültigkeit
- Ständiger Aufenthalt (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Sprach- und Wissenstest entfällt für den Abstammungsweg
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Bei erfolgreichem Antrag (keine Aufenthaltsdauer für die abstammungsbasierte Verleihung)
Ein fünfjähriger Daueraufenthalt steht Ehepartnern/abhängigen direkten Verwandten slowakischer Staatsbürger, bestimmten minderjährigen/abhängigen Kindern oder im Interesse der Slowakischen Republik zur Verfügung. Nach mindestens 4 Jahren Innehabung kann der Inhaber einen unbefristeten Daueraufenthalt erhalten.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage
- Gültigkeit
- 5 Jahre (verlängerbar); dann unbefristet
- Sprachanforderung
- Keine für diesen Weg
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Unbefristeter Daueraufenthalt nach mindestens 4 Jahren Innehabung des 5-jährigen Daueraufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehepartner slowakischer Staatsbürger)
Status für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in der Slowakei (oder kombiniertem SK/MS-Aufenthalt unter qualifizierenden Status). Ab 15. Juli 2025 ist eine slowakische Sprachprüfung auf Niveau A2 erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage
- Gültigkeit
- Langfristiger EU-Aufenthaltsstatus (verlängerbare Aufenthaltskarte)
- Sprachanforderung
- Slowakisch auf Niveau A2 ab 15. Juli 2025 (Prüfung an einer von 20 gelisteten Sprachschulen; Ausnahmen für unter 14-Jährige, im Ausland lebende Slowaken und slowakischsprachige Sekundar-/Hochschulbildung)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Langzeitaufenthaltsstatus selbst
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren Daueraufenthalt
Die Einbürgerung nach dem Gesetz Nr. 40/1993 Slg. erfordert in der Regel 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt sowie einen Slowakisch- und Allgemeinwissenstest. Verkürzte Fristen gelten für Ehepartner slowakischer Staatsbürger (3 Jahre) und Asylberechtigte (5 Jahre). Es besteht kein Rechtsanspruch; das Innenministerium kann ablehnen, selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
- Bearbeitungszeit
- Langes Verwaltungsverfahren (variiert)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Slowakisch-Sprachtest (einen 500+ Wörter langen Presseartikel vorlesen, dann eine Zusammenfassung in 30 Minuten vor einer dreiköpfigen Kommission schreiben) plus Allgemeinwissen über slowakische Geschichte/Geographie/Politik; Ausnahmen für unter 14/über 65, aktuelle/ehemalige tschechische Staatsbürger, Inhaber eines Slowaken-im-Ausland-Zertifikats und aktuelle slowakischsprachige Absolventen
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre ununterbrochener Daueraufenthalt (3 Jahre für Ehepartner slowakischer Staatsbürger; 5 Jahre für Asylberechtigte; 10 Jahre für ununterbrochenen Aufenthalt mit Daueraufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung)