Österreich Alle Wege nach Österreich: Von der Rot-Weiß-Rot-Karte bis zur EU Blue Card
- Hauptstadt
- Wien
- Währung
- EUR
- Sprachen
- Deutsch
- Offizielle Gebühr
- 195 – 1,611 EUR
Österreich ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einem strukturierten, punktebasierten Arbeitsmigrationssystem, das sich auf die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) konzentriert, sowie auf die EU-Blaue Karte, Studien-, Familien-, Forschungs-, Niederlassungs-, Daueraufenthalt-EU- und Einbürgerungswege. Es gibt kein Investitions-aufenthalts- oder Staatsbürgerschafts-durch-Investition-Programm und kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Die meisten ersten Aufenthaltstitel müssen persönlich bei einem österreichischen Konsulat im Ausland beantragt werden; die Standardgebühr beträgt 218 EUR und die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt in der Regel bis zu 6 Monate. Die Staatsbürgerschaft erfordert in der Regel einen Aufenthalt von 10 Jahren (6 Jahre bei starker Integration/B2) und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, mit bemerkenswerten Ausnahmen, darunter Abstammung (ius sanguinis) und der gebührenfreie Weg nach § 58c StbG für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre direkten Nachkommen.
Einwanderungswege
(21) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 vor 2 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Punktebasierte RWR-Karte für besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige; berechtigte Kandidaten können zunächst mit einem 6-monatigen Jobseeker-Visum einreisen, um einen passenden Arbeitsplatz zu finden.
- Bearbeitungszeit
- Jobseeker-Visum wird von der Botschaft entschieden; RWR-Entscheidung nach AMS-Punkteprüfung, innerhalb der 6-Monats-Frist
- Gültigkeit
- RWR-Karte bis zu 24 Monate; Jobseeker-Visum 6 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachdiplome (A1/A2+) bringen Punkte; keine harte Anforderung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Fachkräfte mit Berufsausbildung in Berufen der jährlich neu erlassenen Mangelberufsliste.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze; AMS prüft Punkte und Angemessenheit von Job/Gehalt
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachzertifikat nicht älter als 5 Jahre bringt Punkte
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Schlüsselkräfte, deren Stelle nicht durch einen gleich qualifizierten arbeitslosen Arbeitnehmer besetzt werden kann, mit einem Mindestbruttogehalt (EUR 3.465/Monat im Jahr 2026).
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze; AMS-Arbeitsmarktprüfung plus Punktekontrolle
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprache bringt Punkte; keine harte Anforderung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Absolventen österreichischer Hochschulen mit qualifiziertem Hochschulabschluss-Job; keine Arbeitsmarktprüfung.
- Bearbeitungszeit
- Schneller – keine AMS-Arbeitsmarktprüfung, nur Bestätigung des Hochschuljobs/-gehalts
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine für Ausstellung erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Arbeitnehmer mit vorheriger Saisonerfahrung in Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft, die in ein Dauerarbeitsverhältnis wechseln.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Obergrenze; AMS-Prüfung
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Deutschkenntnisse A1 erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Folgetitel mit freiem Arbeitsmarktzugang, verfügbar für RWR-Karteninhaber nach qualifizierender Beschäftigung und für Familienangehörige qualifizierender Sponsoren.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Obergrenze
- Gültigkeit
- 1 Jahr bei Erstausstellung. Verlängerbar auf 3 Jahre, wenn der Inhaber seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig in Österreich ansässig ist UND Modul 1 des Integrationsabkommens erfüllt hat.
- Sprachanforderung
- Familienangehörige benötigen Deutsch A1
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Befristete Aufenthaltstitel für innerbetrieblich Versetzte (Führungskräfte, Spezialisten, Trainees), die an eine österreichische Konzerneinheit entsandt werden.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist; AMS prüft arbeitsmarktliche Anforderungen
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Trainees)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Für Drittstaatsangehörige mit einem tertiären Abschluss (oder gleichwertiger Erfahrung für IKT/Führungskräfte) und einem qualifizierten Arbeitsangebot, das die jährliche Gehaltsschwelle (EUR 55.678 brutto/Jahr im Jahr 2026) erfüllt.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 6 Monate (NAG-gesetzliche Höchstfrist); AMS-Prüfung erforderlich
- Gültigkeit
- Bis zu 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Ausstellung; B1 (Integrationsmodul 2) später für den Daueraufenthalt erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (Blue-Card-Jahre in anderen EU-Staaten können angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die an einer österreichischen Universität oder Hochschule zugelassen sind; erlaubt bis zu 20 Stunden/Woche Arbeit.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze
- Gültigkeit
- Ausgestellt für 1 Jahr, verlängerbar mit Nachweis des Studienfortschritts
- Sprachanforderung
- Wie vom Programm gefordert; keine NAG-Sprachvoraussetzung für die Ausstellung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wechsel zur RWR Karte nach Abschluss; Daueraufenthalt nach insgesamt 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Studienjahre werden teilweise auf die Aufenthaltsdauer angerechnet
Vorübergehende Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten österreichischen Schule eingeschrieben sind.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar während der Einschreibung
- Sprachanforderung
- Nach Bedarf der Schule
- Dokumente
- 2 erforderlich
RWR-Karte für Selbstständige, deren Tätigkeit durch Kapitalinvestition, Arbeitsplatzschaffung oder Wissenstransfer einen makroökonomischen Nutzen bringt.
- Bearbeitungszeit
- AMS erstellt Gutachten zum makroökonomischen Nutzen innerhalb von 3 Wochen, dann entscheidet die Behörde
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine Ausstellung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Umwandlung in eine 3-jährige Niederlassungsbewilligung nach 2 Jahren; Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Punktebasierte RWR-Karte für innovative Start-up-Gründer mit ausreichendem Kapital und Eigenkapital.
- Bearbeitungszeit
- AMS-Gutachten; innerhalb der 6-Monats-Obergrenze
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachnachweis nicht älter als 5 Jahre bringt Punkte
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · RWR-Karte plus nach 2 Jahren; Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Kontingentierte Niederlassungsbewilligung für Personen mit erheblichen eigenen Mitteln, die in Österreich nicht erwerbstätig sein werden; Österreich hat kein Programm für Investitionsaufenthalt oder Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist; unterliegt der jährlichen Quote
- Gültigkeit
- In der Regel zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Integrationsverpflichtungen (Deutsch) gelten im Laufe der Zeit
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Aufenthaltstitel für Ehegatten/eingetragene Partner und minderjährige Kinder, die einem Zusammenführenden nachziehen; keine Quote für Familien österreichischer Staatsbürger, RWR-/EU-Blaue-Karte-Inhaber oder Forscher.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang
- Gültigkeit
- RWR-Karte plus, in der Regel 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Deutsch-Zertifikat A1 (bei Einreichung nicht älter als 1 Jahr); Ausnahmen für unter 14-Jährige, medizinische Fälle, bestimmte Hochqualifizierte/Forscherfamilien
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Niederlassungsbewilligung für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer zertifizierten österreichischen Forschungseinrichtung, einschließlich innerstaatlicher EU-Mobilitätsvariante.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze; Mobilitätsfälle schneller bei innerstaatlichen EU-Transfers
- Gültigkeit
- 2 Jahre, einmal verlängerbar um 1 Jahr (Jobsuche/Unternehmensgründung)
- Sprachanforderung
- Keine Ausstellung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · RWR Card plus nach 2 Jahren; Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Das bilaterale Working-Holiday-Programm Österreichs ermöglicht jungen Erwachsenen im Alter von 18–30 Jahren aus 12 Partnerländern, für 6–12 Monate in Österreich zu leben und zu arbeiten. Der Hauptzweck ist die kulturelle Erfahrung; eine Nebenbeschäftigung zur Finanzierung des Aufenthalts ist erlaubt. Verwaltet vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).
- Bearbeitungszeit
- Anträge können bis zu 6 Monate vor dem gewünschten Startdatum gestellt werden; die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslandsvertretung.
- Gültigkeit
- 6–12 Monate (festgelegt; variiert je nach bilateralem Abkommen mit dem Partnerland; nicht verlängerbar und nach Ausstellung nicht änderbar).
- Sprachanforderung
- Keine formellen Sprachkenntnisse erforderlich.
- Dokumente
- 7 erforderlich
Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung von einem österreichischen Elternteil, nachgewiesen durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Provinz/Konsulat
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Bei Geburt kraft Gesetzes erworben; Bescheinigung auf Antrag erhältlich
Erwerb durch Anzeige für Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden; keine Gebühr, kein Wohnsitzerfordernis, kein Verzicht auf bestehende Staatsbürgerschaft.
- Bearbeitungszeit
- Konsularische Bearbeitung; variiert
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Durch Erklärung; in Kraft seit 1. Mai 2022
EU-Daueraufenthaltsstatus mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts und Deutsch B1 (Integrationsvereinbarung Modul 2).
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist
- Gültigkeit
- Dokument wird für 5 Jahre ausgestellt (verlängerbar); Status faktisch unbefristet während des Aufenthalts
- Sprachanforderung
- Deutsch B1 (Integrationsvereinbarung Modul 2)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Daueraufenthaltsstatus
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre Gesamtaufenthalt (6 mit B2/Integration)
Reguläre Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (6 mit B2/nachhaltiger Integration), erfordert stabiles Einkommen, Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest und Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Höchstdauer veröffentlicht; in der Praxis mehrere Monate bis über 1 Jahr je nach Bundesland
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Deutsch B1 (oder B2 für die verkürzte 6-Jahres-Route) plus Einbürgerungstest
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, oder 6 Jahre mit B2/nachhaltiger Integration
Einbürgerung durch Heirat / Eingetragene Partnerschaft (StbG § 11a)
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Obergrenze; mehrere Monate bis über 1 Jahr
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Deutschtest plus Einbürgerungstest (wie bei der ordentlichen Einbürgerung aufgrund von Wohnsitz)
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt mit mindestens 5 Jahren Ehe in einem gemeinsamen Haushalt
Ansichten des Landes
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein punktebasiertes System für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Es umfasst Kategorien wie Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, Absolventen österreichischer Universitäten und mehr.
Wie beantrage ich die EU Blue Card in Österreich?
Die EU Blue Card richtet sich an Hochqualifizierte mit einem Arbeitsvertrag in Österreich. Die Standardgebühr für Aufenthaltstitel beträgt 218 Euro, die Entscheidungsfrist liegt in der Regel bei bis zu 6 Monaten.
Gibt es ein Jobseeker-Visum für Hochqualifizierte?
Ja, im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte für Besonders Hochqualifizierte kann ein Jobseeker-Visum beantragt werden. Damit können Sie gezielt nach einer Arbeitsstelle in Österreich suchen.
Wie komme ich als Forscher nach Österreich?
Für wissenschaftliche Tätigkeiten gibt es die Niederlassungsbewilligung für Forscher sowie die Forscher-Mobilität. Diese Wege stehen Forschern aus Drittstaaten offen.
Welche Aufenthaltstitel gibt es für Studenten und Schüler?
Österreich bietet eigene Aufenthaltstitel für Studenten und Schüler an. Dazu gehören der Aufenthaltstitel Student und die Aufenthaltsbewilligung für Schüler.
Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist eine Aufenthaltsform, die im Anschluss an eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt werden kann. Sie ermöglicht den weiteren Aufenthalt und die Arbeitsmöglichkeit in Österreich.