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Familienzusammenführung in Schweiz

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Schweiz, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Familienzusammenführung

Ehegatten und minderjährige Kinder von Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgern können unter strengen Fristen gemäß FNIA Art. 47 für Drittstaatsangehörige (nicht anwendbar auf EU/EFTA-Familienangehörige) nachziehen.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4–12 Wochen.
Gültigkeit
Aufenthaltsbewilligung entsprechend der des Sponsors.
Sprachanforderung
Kann später für Integrations-/Niederlassungszwecke beantragt werden; nicht bei der ersten Antragstellung.
Daueraufenthalt
Niederlassungsbewilligung C nach der Wartezeit (5 oder 10 Jahre je nach Nationalität).
Staatsbürgerschaft
Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren; erleichterte Einbürgerung für Ehegatten von Schweizer Bürgern.

Anforderungen

  • Sponsor besitzt eine qualifizierte Aufenthaltsbewilligung oder die Schweizer Staatsbürgerschaft
  • Geeignete gemeinsame Wohnung
  • Ausreichendes Einkommen/Vermögen; keine Sozialhilfeabhängigkeit (Nicht-EU)
  • Einhaltung der Fristen gemäß FNIA Art. 47 (Drittstaaten: 5 Jahre; Kinder über 12 innerhalb von 12 Monaten)

Erforderliche Dokumente

  • Heirats-/Geburtsurkunden (legalisiert/apostilliert und übersetzt) erforderlich
  • Reisepässe erforderlich
  • Wohnungsnachweis erforderlich
  • Einkommens-/Vermögensnachweis erforderlich
  • Krankenversicherung erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Kantonale Gebühr für die Aufenthaltsbewilligung (pro Familienmitglied, variiert) 100 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Sponsor beantragt

    Der Sponsor stellt den Antrag beim kantonalen Migrationsamt; Familienangehörige im Ausland beantragen ein D-Visum bei der Schweizer Vertretung.

  2. 2

    Bedingungen nachweisen

    Nachweis einer angemessenen Unterkunft und ausreichender finanzieller Mittel.

  3. 3

    Einreise und Anmeldung

    Familienangehörige reisen ein und registrieren sich in der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen.

Offizielle Quellen