Frankreich
Frankreich ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die meisten langfristigen Einwanderungen erfolgen über das France-Visas-Portal und das VLS-TS-Langzeitvisumsystem, das innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft online über das ANEF-Portal validiert werden muss. Das französische Finanzgesetz 2026 hat die Gebühren für Aufenthaltstitel und Visa mit Wirkung zum 1. Mai 2026 erhöht; die hier angegebenen Beträge entsprechen den aktuellen offiziellen Beträgen nach dem 1. Mai 2026.
Einwanderungswege
(4) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenMehrjährige Aufenthaltserlaubnis (bis zu 4 Jahren) für qualifizierte Nicht-EU-Arbeitnehmer mit einem qualifizierenden französischen Arbeitsvertrag und einem Bruttogehalt in Höhe oder über dem veröffentlichten Schwellenwert (€39.582 Stand 31. Aug. 2025). Dient sowohl als Aufenthalts- als auch als Arbeitserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; wird von jedem Konsulat bestimmt. Online verfolgen unter France-Visas.
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahren, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für den Talent Passport selbst; Französisch ist für die spätere Einbürgerung erforderlich.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf eine Langzeitaufenthaltskarte in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts möglich
Studenten-Langzeitvisum-Aufenthaltserlaubnis für ein Vollzeitstudium an einer französischen Einrichtung von mehr als 90 Tagen. Erlaubt Arbeit bis zu 964 Stunden/Jahr und Zugang zu Wohnbeihilfe. Wird online über ANEF innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft validiert.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; wird von jedem Konsulat bestimmt. Online verfolgen unter France-Visas.
- Gültigkeit
- 4 Monate bis 1 Jahr, verlängerbar als mehrjährige Karte
- Sprachanforderung
- Keine allgemeine Sprachvoraussetzung für das Visum; programspezifische Sprachvoraussetzungen können gelten.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienjahre werden teilweise auf den Langzeitaufenthalt angerechnet; Anspruch in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (Studienjahre werden oft zur Hälfte angerechnet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts (verkürzt auf 2 Jahre für Absolventen einer französischen Hochschule)
Verfahren für einen rechtmäßig in Frankreich lebenden Nicht-EU-Bürger seit mindestens 18 Monaten, um seinen Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuholen. Eingereicht über das OFII-Portal; die Präfektur entscheidet innerhalb von 6 Monaten. Unterliegt Einkommens- und Wohnbedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung der Präfektur innerhalb von maximal 6 Monaten nach vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Familienmitglied erhält eine Aufenthaltserlaubnis, die auf die Situation des Sponsors abgestimmt ist, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Französische Sprach- und Integrationsvoraussetzungen gelten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und für die Einbürgerung.
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf den Status eines Langzeitaufenthaltsberechtigten in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts möglich
Langzeitvisum-Aufenthaltstitel für Personen, die in Frankreich leben möchten, ohne zu arbeiten, einschließlich Rentner. Erfordert ausreichendes stabiles Einkommen (im Allgemeinen ≥ den französischen SMIC) und private Krankenversicherung sowie eine unterschriebene Verpflichtungserklärung, nicht zu arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; wird von jedem Konsulat bestimmt. Online verfolgen unter France-Visas.
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Besuchervisum; Französisch ist für die spätere Einbürgerung erforderlich.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf den Status eines Langzeitaufenthaltsberechtigten in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts möglich