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Griechenland Griechenland: Aufenthaltserlaubnis beantragen – alle Kategorien im Migrationskodex

EU Schengen
Hauptstadt
Athen
Währung
EUR
Sprachen
Griechisch
Offizielle Gebühr
91 – 2,016 EUR

Griechenland ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat, dessen Einwanderungssystem durch den Migrationskodex (Gesetz 5038/2023, in Kraft seit 31. März 2024) geregelt wird, wobei das umstrukturierte Genehmigungskategoriesystem (Codes A-Y) am 1. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt. Asyl wird durch Gesetz 4939/2022 und die Staatsbürgerschaft durch Gesetz 3284/2004 geregelt. Zuständige Behörden sind das Ministerium für Migration und Asyl sowie das Innenministerium.

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Einwanderungswege

(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 vor 2 Monaten
14 von 15 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 12 zu Daueraufenthalt, 14 zur Staatsbürgerschaft.
15 von 15 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Abhängige Beschäftigung / Arbeitserlaubnis (Kategorie E)

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem Arbeitsangebot eines griechischen Arbeitgebers, vorbehaltlich des zweijährigen Arbeitsmarktquotensystems.

Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Griechisch B1 erforderlich für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre (EU-Langzeitaufenthaltsstatus, Kategorie M)
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card - Hochqualifizierte Beschäftigung (Kategorie E.1)

Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit höheren beruflichen Qualifikationen und einem Gehalt von mindestens dem 1,6-fachen des durchschnittlichen nationalen Bruttogehalts.

Bearbeitungszeit
Insgesamt 90 Tage (30 Tage, wenn Arbeitgeber nach Art. 38 anerkannt)
Gültigkeit
2 Jahre (oder Vertrag + 3 Monate); verlängerbar um weitere 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Griechisch für den EU-Daueraufenthalt und die Einbürgerung
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre (EU-Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter)
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Studium / Student Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Studium / Studenten (Kategorie H.1)

Aufenthaltserlaubnis für Studenten, die an einer anerkannten griechischen Bildungseinrichtung zugelassen sind, mit Nachweis ausreichender Mittel und Krankenversicherung.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4–8 Wochen, bis zu ~12 Wochen in der Hauptsaison
Gültigkeit
In der Regel 4-8 Wochen, in der Hochsaison bis zu ~12 Wochen
Sprachanforderung
Gesamte Dauer des akademischen Programms (zweijähriger Nachweis des Studienfortschritts erforderlich)
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Berufsausbildung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeitserlaubnis — Landwirtschaft (Kategorie E-6)

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die nach Griechenland einreisen, um saisonale landwirtschaftliche Arbeit für einen bestimmten Arbeitgeber zu verrichten. Arbeitgebergebunden und kontingentiert. Aktualisiert durch Gesetz 5275/2026 mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 9 Monaten pro rollierendem 12-Monats-Zeitraum und einem jährlichen Kontingent von 94.240 Stellen für 2026.

Bearbeitungszeit
50–80 Tage ab Antragstellung
Gültigkeit
Variabel; begrenzt auf 9 Monate innerhalb eines rollierenden 12-Monats-Zeitraums
Sprachanforderung
Keine angegeben
Dokumente
7 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Finanziell unabhängige Personen (FIP) / Personen mit ausreichenden Mitteln (Kategorie I)

Aufenthaltserlaubnis für Personen mit stabilem passivem Einkommen, das zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht, ohne Recht auf lokale Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit.

Gültigkeit
3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1-Griechisch für den EU-Langzeitaufenthalt und die Einbürgerung.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt auf die fünfjährige EU-Daueraufenthaltsberechtigung (Kategorie M)
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Selbstständigkeit / Unabhängige wirtschaftliche Tätigkeit (Kategorie B)

Aufenthaltserlaubnis für genehmigte unabhängige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit mit Nachweis wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; B1 Griechisch für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Unternehmensgründung Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Unternehmensgründung / Geschäftsaufbau & Führungskräfte (Kategorie B)

Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens mit qualifizierender Investition oder für Führungskräfte/Manager.

Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; B1 Griechisch für EU-Langzeitaufenthalt und Einbürgerung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Investor / Goldenes Visum (Kategorie B - Aufenthalt durch Investition)

Fünfjährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis für Investoren in griechische Immobilien. Gemäß Gesetz 5100/2024 (in Kraft ab 1. September 2024) gelten folgende Schwellenwerte: 800.000 € in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern; 400.000 € in allen anderen Gebieten (beide Stufen erfordern eine einzelne Immobilie von mindestens 120 m²); 250.000 € ausschließlich für Umwandlungen von Gewerbe- in Wohnimmobilien und Restaurierungen von denkmalgeschützten Gebäuden (keine Mindestgröße). Die kurzfristige Vermietung der investierten Immobilie ist untersagt.

Bearbeitungszeit
Nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht; Kontaktieren Sie das Ministerium unter 213 212 8400
Gültigkeit
5-jährige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis (keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich)
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Griechisch für Einbürgerung
Dokumente
8 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Goldenes Visum gewährt nicht direkt die Staatsbürgerschaft)
Familienzusammenführung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung (Kategorie O)

Aufenthaltstitel, der es legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen (oder griechischen/EU-Bürger-Familienangehörigen) erlaubt, Ehepartner, Kinder und Angehörige zu sponsern.

Bearbeitungszeit
In der Regel mehrere Monate
Sprachanforderung
Keine für den Aufenthaltstitel
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; 3 Jahre für Ehepartner griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen (Kategorie N)

Freizügigkeitsregistrierung für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und Aufenthaltskarten für ihre Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen.

Gültigkeit
Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige Familienangehörige: 5 Jahre; Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren
Sprachanforderung
Keine für Registrierung/Aufenthaltskarte
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (allgemeine Regel)
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Forschung (Kategorie H)

Aufenthaltstitel für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer anerkannten griechischen Forschungseinrichtung.

Sprachanforderung
Keine für den Aufenthaltstitel
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt für den 5-jährigen EU-Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Digitaler Nomade Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Digitaler Nomade (Kategorie Z)

Visum und Aufenthaltstitel für Fernarbeiter, die für nicht-griechische Arbeitgeber/Kunden tätig sind, mit Einkommensgrenzen nach Steuern.

Bearbeitungszeit
Typ-D-Visum: Beantragung bei der griechischen Botschaft vor Reiseantritt (Bearbeitungszeit variiert je nach Botschaft). Aufenthaltserlaubnis nach Einreise: 1–3 Monate. Hinweis: Inlandsanträge von Touristen- oder visumfreier Einreise sind nach Gesetz 5275/2026 (wirksam ab 5. Februar 2026) abgeschafft.
Gültigkeit
12-monatiges Visum; umwandelbar in einen 2-jährigen verlängerbaren Aufenthaltstitel
Sprachanforderung
Keine für das Visum/den Aufenthaltstitel
Dokumente
8 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (bei durchgehender Aufrechterhaltung)
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Ethnische Griechen / Abstammung (Kategorie Y)

Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Aufenthalt für Personen griechischer Herkunft (Homogeneis) mit reduzierten Integrationsanforderungen.

Sprachanforderung
Griechische Sprachkenntnisse werden im Interview bewertet; für Homogeneis oft reduziert oder erlassen
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Griechischkenntnisse werden im Gespräch bewertet; für Homogeneis oft reduziert oder erlassen.
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt / Langfristiger Aufenthalt (Kategorie M)

EU-Aufenthaltsgenehmigung für langfristig Aufenthaltsberechtigte nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, plus eine Übergangsgenehmigung für 10 Jahre für Inhaber von Genehmigungen vor 2006.

Gültigkeit
EU-Langzeitaufenthalt: 5 Jahre verlängerbar; Zehn-Jahres-Genehmigung: 10 Jahre
Sprachanforderung
B1-Griechisch plus Kenntnisse über griechische Geschichte/Kultur (EU-Langzeitaufenthaltsweg)
Dokumente
10 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung / Staatsbürgerschaft

Griechische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, erforderlich ist die Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse (PEG).

Bearbeitungszeit
Langwierig; Entscheidung wird im Regierungsanzeiger veröffentlicht
Sprachanforderung
PEG-Zertifikat, das Griechisch auf B1-Niveau sowie griechische Geschichte, Geographie, politisches System und Kultur testet (mind. 70%)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (3 Jahre für Ehepartner griechischer Staatsbürger mit einem gemeinsamen Kind, anerkannte Flüchtlinge, ethnische Griechen)
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.

Ansichten des Landes

Eine Ansicht von Griechenland Eine Ansicht von Griechenland

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufenthaltserlaubnis gibt es in Griechenland?

Griechenland hat ein neues Einwanderungssystem mit Kategorien von A bis Y. Dazu gehören unter anderem abhängige Beschäftigung (E), Forschung (H), digitaler Nomade (Z), selbstständige Tätigkeit und Investitionen (B) sowie Familienzusammenführung (O).

Wie beantrage ich eine Arbeitserlaubnis in Griechenland?

Für abhängige Beschäftigung ist die Kategorie E vorgesehen. Sie reichen einen Antrag ein, absolvieren die Biometrie und erhalten die gedruckte Karte. Die Entscheidung dauert 1 bis 5 Tage, danach wird die Karte ausgestellt.

Was ist das Goldene Visum in Griechenland?

Das Goldene Visum gehört zur Kategorie B und ermöglicht den Aufenthalt durch Investition. Es richtet sich an Investoren, die in Griechenland Kapital anlegen.

Kann ich meine Familie nach Griechenland holen?

Ja, die Familienzusammenführung fällt unter die Kategorie O. Das Familienzusammenführungsvisum ist entsprechend der Aufenthaltserlaubnis des Zusammenführenden gültig.

Wie erwerbe ich die griechische Staatsbürgerschaft?

Die Staatsbürgerschaft wird durch Eidesleistung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung erworben. Grundlage ist das Gesetz 3284/2004.

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