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Kroatien

EU Schengen
Hauptstadt Zagreb
Währung EUR
Sprachen Kroatisch
Offizielle Gebühr 138 – 166 EUR

Kroatien ist ein EU-Mitgliedstaat (Beitritt 2013) und vollwertiges Schengen-Mitglied (seit Januar 2023), mit dem Euro seit Januar 2023. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird durch das Ausländergesetz geregelt und vom Innenministerium (MUP) und dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP) verwaltet. Zu den Wegen gehören Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die Blaue Karte EU, Studium, Familienzusammenführung, ein vorübergehender Aufenthalt für digitale Nomaden sowie Wege zum langfristigen/Daueraufenthalt und zur Einbürgerung. EU/EWR/Schweizer Bürger genießen Freizügigkeit und müssen sich nur anmelden.

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Einwanderungswege

(6) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
5 von 6 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 4 zu Daueraufenthalt, 5 zur Staatsbürgerschaft.
6 von 6 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung) für Drittstaatsangehörige

Der Standardweg für Nicht-EU-Bürger, in Kroatien zu leben und zu arbeiten. Eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird als Aufenthaltstitel ausgestellt und erfordert in der Regel einen kroatischen Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag und (für die meisten Arbeitsplätze) einen Arbeitsmarkttest durch die Kroatische Arbeitsverwaltung.

Bearbeitungszeit
Entscheidung in der Regel innerhalb der gesetzlichen Verwaltungsfristen; Verlängerungen müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden
Gültigkeit
In der Regel bis zu 1 Jahr pro Genehmigung, verlängerbar
Sprachanforderung
Nicht für die Genehmigung selbst erforderlich; Kroatischkenntnisse später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthalt/Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Blaue Karte (Aufenthalt und Arbeit von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen)

Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte, die einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr in einer hochqualifizierten Position und anerkannte Hochschulabschlüsse erfordert.

Bearbeitungszeit
Verlängerungsanträge müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden; der Inhaber darf während der Entscheidung über die Verlängerung in Kroatien bleiben
Gültigkeit
Gebunden an Arbeitsvertrag (mindestens 1 Jahr); verlängerbar
Sprachanforderung
Nicht für die Blaue Karte erforderlich; Kroatisch später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren als Inhaber der Blauen Karte in Kroatien oder 5 Jahren in EU/EWR-Staaten mit mindestens 2 Jahren in Kroatien
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Studium / Student Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Sekundarbildung und Studium

Vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger, die ein Studium an einer kroatischen Hochschule oder eine Sekundarbildung im Rahmen eines genehmigten Schüleraustauschprogramms absolvieren.

Bearbeitungszeit
Unterliegt der standardmäßigen Verwaltungsbearbeitung; vor Ablauf verlängern
Gültigkeit
In der Regel bis zu 1 Jahr, für die Dauer des Studiums verlängerbar
Sprachanforderung
Hängt vom Studienprogramm ab; keine separate Einwanderungsvoraussetzung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienzeiten können unter den Bedingungen des Ausländergesetzes teilweise auf den Langzeitaufenthalt angerechnet werden
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung

Vorübergehender Aufenthalt für nahe Familienangehörige eines kroatischen Staatsangehörigen oder eines Drittstaatsangehörigen mit unbefristetem, langfristigem oder vorübergehendem Aufenthalt oder internationalem Schutz in Kroatien.

Bearbeitungszeit
Standardmäßige Verwaltungsbearbeitung; vor Ablauf verlängern
Gültigkeit
In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Nicht für die Genehmigung selbst erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthalt/Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Ehegatten kroatischer Staatsangehöriger können unter günstigeren Bedingungen eingebürgert werden; ansonsten gelten die allgemeinen aufenthaltsbasierten Regeln
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt von Digitalen Nomaden

Ein vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die über Kommunikationstechnologie für ein im Ausland registriertes Unternehmen (oder ihr eigenes Unternehmen im Ausland) remote arbeiten und keine Dienstleistungen für Arbeitgeber in Kroatien erbringen. Kann nicht mit einer lokalen Beschäftigung kombiniert werden.

Bearbeitungszeit
Verlängerungen von bis zu sechs Monaten müssen vor Ablauf beantragt werden; ein neuer Antrag darf erst 6 Monate nach Ablauf des vorherigen Aufenthalts gestellt werden
Gültigkeit
Maximal 18 Monate
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger Aufenthalt / Daueraufenthalt

Daueraufenthalt (und EU-Langzeitaufenthaltsstatus) für Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in Kroatien mit kontinuierlichem vorübergehendem Aufenthalt gelebt haben, in der Regel fünf Jahre, unter Erfüllung der Voraussetzungen zu Lebensunterhalt, Versicherung und kroatischer Sprache.

Bearbeitungszeit
Standardmäßige Verwaltungsbearbeitung
Gültigkeit
Dauerhaft; biometrische Karte wird regelmäßig erneuert
Sprachanforderung
Nachweis der Kroatischkenntnisse und der lateinischen Schrift erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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