Kroatien
Kroatien ist ein EU-Mitgliedstaat (Beitritt 2013) und vollwertiges Schengen-Mitglied (seit Januar 2023), mit dem Euro seit Januar 2023. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird durch das Ausländergesetz geregelt und vom Innenministerium (MUP) und dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP) verwaltet. Zu den Wegen gehören Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die Blaue Karte EU, Studium, Familienzusammenführung, ein vorübergehender Aufenthalt für digitale Nomaden sowie Wege zum langfristigen/Daueraufenthalt und zur Einbürgerung. EU/EWR/Schweizer Bürger genießen Freizügigkeit und müssen sich nur anmelden.
Einwanderungswege
(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Der Standardweg für Nicht-EU-Bürger, um in Kroatien zu leben und zu arbeiten. Eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird als Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, die im Allgemeinen einen kroatischen Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag und (für die meisten Arbeitsplätze) einen Arbeitsmarkttest über den Kroatischen Arbeitsdienst erfordert.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung in der Regel innerhalb der gesetzlichen Verwaltungsfristen; Verlängerungen müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, wenn die Stellungnahme der Kroatischen Arbeitsverwaltung erforderlich ist (Arbeitsmarktprüfung); bis zu 2 Jahre, wenn ohne Arbeitsmarktprüfung ausgestellt. Gemäß Änderung NN 40/2025 in Kraft seit 15. März 2025.
- Sprachanforderung
- Nicht für die Genehmigung selbst erforderlich; Kroatischkenntnisse werden später für die Daueraufenthaltserlaubnis/Staatsbürgerschaft benötigt
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt/Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Drittstaatsangehörige, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens als Führungskräfte, Spezialisten oder Praktikanten an eine kroatische Einheit versetzt werden, können eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU ohne Arbeitsmarktprüfung erhalten. Führungskräfte und Spezialisten können bis zu 3 Jahre bleiben; Praktikanten bis zu 1 Jahr.
- Bearbeitungszeit
- 30–60 Tage (voraussichtlich)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte; bis zu 1 Jahr für Auszubildende
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 8 erforderlich
Drittstaatsangehörige können eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für saisonale Beschäftigung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus erhalten. Die Erlaubnis wird für bis zu 90 Tage (ohne Arbeitsmarkttest) oder bis zu 6 Monate (mit Arbeitsmarkttest) ausgestellt. Die Unterkunft muss organisiert und nachgewiesen werden. Die Saisonarbeitszeit wird nicht auf den Langzeitaufenthalt angerechnet.
- Bearbeitungszeit
- Standardmäßige administrative Bearbeitung bei der zuständigen Polizeiverwaltung/-station
- Gültigkeit
- Bis zu 90 Tage (Kurzsaison) oder bis zu 6 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 5 erforderlich
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte, die einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr in einer hochqualifizierten Position und anerkannte Hochschulabschlüsse erfordert.
- Bearbeitungszeit
- Verlängerungsanträge müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden; der Inhaber kann während der Entscheidung über die Verlängerung in Kroatien bleiben
- Gültigkeit
- Bis zu 48 Monate (4 Jahre) gemäß Änderung NN 40/2025 in Kraft seit 15. März 2025. Der Verlängerungsantrag muss mindestens 60 Tage vor Ablauf gestellt werden.
- Sprachanforderung
- Nicht für die Blue Card erforderlich; Kroatischkenntnisse werden später für die Daueraufenthaltserlaubnis/Staatsbürgerschaft benötigt
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren als Blue-Card-Inhaber in Kroatien oder 5 Jahren in EU/EWR-Staaten mit mindestens 2 Jahren in Kroatien
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger, die an einer kroatischen Hochschule studieren oder eine Sekundarschulbildung im Rahmen eines anerkannten Schüleraustauschprogramms absolvieren.
- Bearbeitungszeit
- Unterliegt der standardmäßigen Verwaltungsbearbeitung; vor Ablauf verlängern
- Gültigkeit
- In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar für die Dauer des Studiums
- Sprachanforderung
- Hängt vom Studienprogramm ab; keine separate Einwanderungsvoraussetzung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten können unter den Bedingungen des Ausländergesetzes teilweise auf den langfristigen Aufenthalt angerechnet werden
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für nahe Familienangehörige eines kroatischen Staatsangehörigen oder eines Drittstaatsangehörigen mit ständigem, langfristigem oder vorübergehendem Aufenthalt oder internationalem Schutz in Kroatien.
- Bearbeitungszeit
- Standardmäßige administrative Bearbeitung; vor Ablauf verlängern
- Gültigkeit
- In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Nicht erforderlich für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt/ständiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen vorübergehenden Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehegatten kroatischer Staatsangehöriger können unter günstigeren Bedingungen eingebürgert werden; ansonsten gelten allgemeine aufenthaltsbasierte Regeln
Drittstaatsangehörige Forscher, die eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten kroatischen Forschungseinrichtung haben, können einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung beantragen. Im Gegensatz zu den meisten Kategorien des vorübergehenden Aufenthalts können Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung direkt bei einer kroatischen Polizeiverwaltung/-station einen Antrag stellen, auch wenn sie normalerweise ein Visum benötigen.
- Bearbeitungszeit
- Standardverwaltungsbearbeitung; Anträge bei Polizeiverwaltung/-station eingereicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr; verlängerbar für die Dauer des Forschungsprojekts oder der Aufnahmevereinbarung
- Sprachanforderung
- Keine angegeben
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Die Zeit des Forscheraufenthalts zählt für den 5-Jahres-Zeitraum für den Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (allgemeine Einbürgerungsregel nach dem kroatischen Staatsbürgerschaftsgesetz)
Vorübergehender Aufenthalt von digitalen Nomaden
- Bearbeitungszeit
- Ein vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die remote über Kommunikationstechnologie für ein im Ausland registriertes Unternehmen (oder ihr eigenes Unternehmen im Ausland) arbeiten und keine Dienstleistungen für Arbeitgeber in Kroatien erbringen. Kann nicht mit lokaler Beschäftigung kombiniert werden.
- Gültigkeit
- Maximal 18 Monate
- Sprachanforderung
- Maximal 18 Monate
- Dokumente
- 7 erforderlich
Ständiger Aufenthalt (und EU-Langzeitaufenthaltsstatus) für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in Kroatien mit ununterbrochenem vorübergehenden Aufenthalt, in der Regel fünf Jahre, aufgehalten haben und die Bedingungen für Lebensunterhalt, Versicherung und kroatische Sprachkenntnisse erfüllen.
- Bearbeitungszeit
- Standardmäßige administrative Bearbeitung
- Gültigkeit
- Dauerhaft; biometrische Karte wird regelmäßig erneuert
- Sprachanforderung
- Nachweis der Kenntnisse der kroatischen Sprache und des lateinischen Alphabets erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem ständigen Aufenthalt