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Kroatien

EU Schengen
Hauptstadt Zagreb
Währung EUR
Sprachen Kroatisch
Offizielle Gebühr 138 – 175 EUR

Kroatien ist ein EU-Mitgliedstaat (Beitritt 2013) und vollwertiges Schengen-Mitglied (seit Januar 2023), mit dem Euro seit Januar 2023. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird durch das Ausländergesetz geregelt und vom Innenministerium (MUP) und dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP) verwaltet. Zu den Wegen gehören Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die Blaue Karte EU, Studium, Familienzusammenführung, ein vorübergehender Aufenthalt für digitale Nomaden sowie Wege zum langfristigen/Daueraufenthalt und zur Einbürgerung. EU/EWR/Schweizer Bürger genießen Freizügigkeit und müssen sich nur anmelden.

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Einwanderungswege

(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
6 von 9 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 5 zu Daueraufenthalt, 6 zur Staatsbürgerschaft.
9 von 9 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Bleibe- und Arbeitserlaubnis) für Drittstaatsangehörige

Der Standardweg für Nicht-EU-Bürger, um in Kroatien zu leben und zu arbeiten. Eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird als Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, die im Allgemeinen einen kroatischen Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag und (für die meisten Arbeitsplätze) einen Arbeitsmarkttest über den Kroatischen Arbeitsdienst erfordert.

Bearbeitungszeit
Entscheidung in der Regel innerhalb der gesetzlichen Verwaltungsfristen; Verlängerungen müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, wenn die Stellungnahme der Kroatischen Arbeitsverwaltung erforderlich ist (Arbeitsmarktprüfung); bis zu 2 Jahre, wenn ohne Arbeitsmarktprüfung ausgestellt. Gemäß Änderung NN 40/2025 in Kraft seit 15. März 2025.
Sprachanforderung
Nicht für die Genehmigung selbst erforderlich; Kroatischkenntnisse werden später für die Daueraufenthaltserlaubnis/Staatsbürgerschaft benötigt
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthalt/Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Genehmigung für Innerbetrieblich Versetzte (ICT)

Drittstaatsangehörige, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens als Führungskräfte, Spezialisten oder Praktikanten an eine kroatische Einheit versetzt werden, können eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gemäß der EU-Richtlinie 2014/66/EU ohne Arbeitsmarktprüfung erhalten. Führungskräfte und Spezialisten können bis zu 3 Jahre bleiben; Praktikanten bis zu 1 Jahr.

Bearbeitungszeit
30–60 Tage (voraussichtlich)
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte; bis zu 1 Jahr für Auszubildende
Sprachanforderung
Keine Angabe
Dokumente
8 erforderlich
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeitserlaubnis

Drittstaatsangehörige können eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für saisonale Beschäftigung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus erhalten. Die Erlaubnis wird für bis zu 90 Tage (ohne Arbeitsmarkttest) oder bis zu 6 Monate (mit Arbeitsmarkttest) ausgestellt. Die Unterkunft muss organisiert und nachgewiesen werden. Die Saisonarbeitszeit wird nicht auf den Langzeitaufenthalt angerechnet.

Bearbeitungszeit
Standardmäßige administrative Bearbeitung bei der zuständigen Polizeiverwaltung/-station
Gültigkeit
Bis zu 90 Tage (Kurzsaison) oder bis zu 6 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten
Sprachanforderung
Keine Angabe
Dokumente
5 erforderlich
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card (Aufenthalt und Arbeit von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen)

Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte, die einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr in einer hochqualifizierten Position und anerkannte Hochschulabschlüsse erfordert.

Bearbeitungszeit
Verlängerungsanträge müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden; der Inhaber kann während der Entscheidung über die Verlängerung in Kroatien bleiben
Gültigkeit
Bis zu 48 Monate (4 Jahre) gemäß Änderung NN 40/2025 in Kraft seit 15. März 2025. Der Verlängerungsantrag muss mindestens 60 Tage vor Ablauf gestellt werden.
Sprachanforderung
Nicht für die Blue Card erforderlich; Kroatischkenntnisse werden später für die Daueraufenthaltserlaubnis/Staatsbürgerschaft benötigt
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren als Blue-Card-Inhaber in Kroatien oder 5 Jahren in EU/EWR-Staaten mit mindestens 2 Jahren in Kroatien
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Studium / Student Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Sekundarbildung und Studium

Vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger, die an einer kroatischen Hochschule studieren oder eine Sekundarschulbildung im Rahmen eines anerkannten Schüleraustauschprogramms absolvieren.

Bearbeitungszeit
Unterliegt der standardmäßigen Verwaltungsbearbeitung; vor Ablauf verlängern
Gültigkeit
In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar für die Dauer des Studiums
Sprachanforderung
Hängt vom Studienprogramm ab; keine separate Einwanderungsvoraussetzung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienzeiten können unter den Bedingungen des Ausländergesetzes teilweise auf den langfristigen Aufenthalt angerechnet werden
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung

Vorübergehender Aufenthalt für nahe Familienangehörige eines kroatischen Staatsangehörigen oder eines Drittstaatsangehörigen mit ständigem, langfristigem oder vorübergehendem Aufenthalt oder internationalem Schutz in Kroatien.

Bearbeitungszeit
Standardmäßige administrative Bearbeitung; vor Ablauf verlängern
Gültigkeit
In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Nicht erforderlich für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristiger Aufenthalt/ständiger Aufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen vorübergehenden Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Ehegatten kroatischer Staatsangehöriger können unter günstigeren Bedingungen eingebürgert werden; ansonsten gelten allgemeine aufenthaltsbasierte Regeln
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Wissenschaftler

Drittstaatsangehörige Forscher, die eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten kroatischen Forschungseinrichtung haben, können einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung beantragen. Im Gegensatz zu den meisten Kategorien des vorübergehenden Aufenthalts können Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung direkt bei einer kroatischen Polizeiverwaltung/-station einen Antrag stellen, auch wenn sie normalerweise ein Visum benötigen.

Bearbeitungszeit
Standardverwaltungsbearbeitung; Anträge bei Polizeiverwaltung/-station eingereicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr; verlängerbar für die Dauer des Forschungsprojekts oder der Aufnahmevereinbarung
Sprachanforderung
Keine angegeben
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Die Zeit des Forscheraufenthalts zählt für den 5-Jahres-Zeitraum für den Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (allgemeine Einbürgerungsregel nach dem kroatischen Staatsbürgerschaftsgesetz)
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Reichen Sie eine Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf der Erlaubnis ein.

Vorübergehender Aufenthalt von digitalen Nomaden

Bearbeitungszeit
Ein vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die remote über Kommunikationstechnologie für ein im Ausland registriertes Unternehmen (oder ihr eigenes Unternehmen im Ausland) arbeiten und keine Dienstleistungen für Arbeitgeber in Kroatien erbringen. Kann nicht mit lokaler Beschäftigung kombiniert werden.
Gültigkeit
Maximal 18 Monate
Sprachanforderung
Maximal 18 Monate
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger Aufenthalt / Ständiger Aufenthalt

Ständiger Aufenthalt (und EU-Langzeitaufenthaltsstatus) für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in Kroatien mit ununterbrochenem vorübergehenden Aufenthalt, in der Regel fünf Jahre, aufgehalten haben und die Bedingungen für Lebensunterhalt, Versicherung und kroatische Sprachkenntnisse erfüllen.

Bearbeitungszeit
Standardmäßige administrative Bearbeitung
Gültigkeit
Dauerhaft; biometrische Karte wird regelmäßig erneuert
Sprachanforderung
Nachweis der Kenntnisse der kroatischen Sprache und des lateinischen Alphabets erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem ständigen Aufenthalt
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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