Kroatien
Kroatien ist ein EU-Mitgliedstaat (Beitritt 2013) und vollwertiges Schengen-Mitglied (seit Januar 2023), mit dem Euro seit Januar 2023. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird durch das Ausländergesetz geregelt und vom Innenministerium (MUP) und dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP) verwaltet. Zu den Wegen gehören Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die Blaue Karte EU, Studium, Familienzusammenführung, ein vorübergehender Aufenthalt für digitale Nomaden sowie Wege zum langfristigen/Daueraufenthalt und zur Einbürgerung. EU/EWR/Schweizer Bürger genießen Freizügigkeit und müssen sich nur anmelden.
Einwanderungswege
(6) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Der Standardweg für Nicht-EU-Bürger, in Kroatien zu leben und zu arbeiten. Eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird als Aufenthaltstitel ausgestellt und erfordert in der Regel einen kroatischen Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag und (für die meisten Arbeitsplätze) einen Arbeitsmarkttest durch die Kroatische Arbeitsverwaltung.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung in der Regel innerhalb der gesetzlichen Verwaltungsfristen; Verlängerungen müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden
- Gültigkeit
- In der Regel bis zu 1 Jahr pro Genehmigung, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Nicht für die Genehmigung selbst erforderlich; Kroatischkenntnisse später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt/Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte, die einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr in einer hochqualifizierten Position und anerkannte Hochschulabschlüsse erfordert.
- Bearbeitungszeit
- Verlängerungsanträge müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden; der Inhaber darf während der Entscheidung über die Verlängerung in Kroatien bleiben
- Gültigkeit
- Gebunden an Arbeitsvertrag (mindestens 1 Jahr); verlängerbar
- Sprachanforderung
- Nicht für die Blaue Karte erforderlich; Kroatisch später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt nach 5 Jahren als Inhaber der Blauen Karte in Kroatien oder 5 Jahren in EU/EWR-Staaten mit mindestens 2 Jahren in Kroatien
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger, die ein Studium an einer kroatischen Hochschule oder eine Sekundarbildung im Rahmen eines genehmigten Schüleraustauschprogramms absolvieren.
- Bearbeitungszeit
- Unterliegt der standardmäßigen Verwaltungsbearbeitung; vor Ablauf verlängern
- Gültigkeit
- In der Regel bis zu 1 Jahr, für die Dauer des Studiums verlängerbar
- Sprachanforderung
- Hängt vom Studienprogramm ab; keine separate Einwanderungsvoraussetzung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten können unter den Bedingungen des Ausländergesetzes teilweise auf den Langzeitaufenthalt angerechnet werden
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für nahe Familienangehörige eines kroatischen Staatsangehörigen oder eines Drittstaatsangehörigen mit unbefristetem, langfristigem oder vorübergehendem Aufenthalt oder internationalem Schutz in Kroatien.
- Bearbeitungszeit
- Standardmäßige Verwaltungsbearbeitung; vor Ablauf verlängern
- Gültigkeit
- In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Nicht für die Genehmigung selbst erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt/Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehegatten kroatischer Staatsangehöriger können unter günstigeren Bedingungen eingebürgert werden; ansonsten gelten die allgemeinen aufenthaltsbasierten Regeln
Ein vorübergehender Aufenthalt für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die über Kommunikationstechnologie für ein im Ausland registriertes Unternehmen (oder ihr eigenes Unternehmen im Ausland) remote arbeiten und keine Dienstleistungen für Arbeitgeber in Kroatien erbringen. Kann nicht mit einer lokalen Beschäftigung kombiniert werden.
- Bearbeitungszeit
- Verlängerungen von bis zu sechs Monaten müssen vor Ablauf beantragt werden; ein neuer Antrag darf erst 6 Monate nach Ablauf des vorherigen Aufenthalts gestellt werden
- Gültigkeit
- Maximal 18 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
Daueraufenthalt (und EU-Langzeitaufenthaltsstatus) für Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig in Kroatien mit kontinuierlichem vorübergehendem Aufenthalt gelebt haben, in der Regel fünf Jahre, unter Erfüllung der Voraussetzungen zu Lebensunterhalt, Versicherung und kroatischer Sprache.
- Bearbeitungszeit
- Standardmäßige Verwaltungsbearbeitung
- Gültigkeit
- Dauerhaft; biometrische Karte wird regelmäßig erneuert
- Sprachanforderung
- Nachweis der Kroatischkenntnisse und der lateinischen Schrift erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 8 Jahren ununterbrochenem gemeldetem Aufenthalt mit genehmigtem Daueraufenthalt