Slowenien
Slowenien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Drittstaatsangehörige erhalten Zugang zu Aufenthalt durch befristete Aufenthaltstitel (Arbeits-/Einzelerlaubnis, EU Blue Card, Selbstständigkeit, Studium, Forschung, digitaler Nomade, Familienzusammenführung), die nach 5 Jahren zu einem unbefristeten Aufenthalt und nach 10 Jahren zur Staatsbürgerschaft führen. Seit November 2024 gelten Sprachkenntnisse (A2 für unbefristeten Aufenthalt) und eine neue Genehmigung für digitale Nomaden trat am 21. November 2025 in Kraft.
Einwanderungswege
(11) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem Arbeitsangebot oder Vertrag in Slowenien, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitsmarktes durch den Arbeitsvermittlungsdienst (ESS/ZRSZ).
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2); in der Praxis 1-3 Monate aufgrund der Zustimmung des Arbeitsmarktes
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahre, verlängerbar um bis zu weitere 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss und einem hochbezahlten Arbeitsvertrag.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Vertragsdauer + 3 Monate, max. 2 Jahre, verlängerbar bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer akkreditierten slowenischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- 1 Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst (Sprachanforderungen der Einrichtung können gelten)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt, wobei Studienzeiten zur Hälfte auf den Daueraufenthalt angerechnet werden
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (Studium wird zu einem verringerten Satz auf den Aufenthalt angerechnet)
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Slowenien eine selbstständige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ausüben, mit Unternehmensgründung über das SPOT-One-Stop-System.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Aufenthaltserlaubnis, die es Familienmitgliedern ermöglicht, einem rechtmäßig in Slowenien ansässigen Drittstaatsangehörigen beizutreten.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- An die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors gebunden; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Grundlegende („Überlebensniveau“) Slowenischkenntnisse für erwachsene Familienangehörige (ab Nov. 2024); Ausnahmen für über 60-Jährige, in Ausbildung oder mit Behinderung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt (2 Jahre für Familienangehörige eines Bürgers / Daueraufenthaltsberechtigten / Flüchtlings)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Im Allgemeinen 10 Jahre; 3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt für Ehegatten
Aufenthaltserlaubnis für Forscher, die von einer slowenischen Forschungseinrichtung oder Hochschule im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (gültig ab 21. November 2025) für Fernarbeiter, die bei einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Sloweniens angestellt oder selbstständig tätig sind.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, nicht verlängerbar; erneute Beantragung 6 Monate nach Ablauf möglich
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
Erleichterte Einbürgerung für slowenische Auswanderer und deren Nachkommen mit reduzierter oder keiner ununterbrochenen Aufenthaltsdauer.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung durch das Innenministerium; keine festgelegte gesetzliche Frist veröffentlicht
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Persönliche Verbindung zu Slowenien; für einige Kategorien ca. 5 Jahre aktive Mitarbeit in slowenischen Organisationen im Ausland
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Auswanderer und direkte Nachkommen bis zum 4. Grad: 1 Jahr Aufenthalt; Nachkommen bis zum 2. Grad und Angehörige indigener Minderheiten: keine durchgehende Aufenthaltsvoraussetzung
Permanentaufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochener rechtmäßiger vorübergehender Aufenthaltsdauer, ab 1. November 2024 mit Nachweis eines A2-Slowenisch-Sprachzertifikats.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Unbefristet
- Sprachanforderung
- Slowenischer Sprachtests auf Niveau A2 (für Anträge ab 1. November 2024)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Wird auf die 10-jährige Einbürgerungsvoraussetzung angerechnet
Slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, mit erleichterten Bedingungen für Ehegatten, im nationalen Interesse und für Auswanderer/Nachkommen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung durch das Innenministerium; keine festgelegte gesetzliche Frist veröffentlicht
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Bescheinigung über einen bestandenen Slowenisch-Sprachtest (aktive Beherrschung, schriftlich + mündlich); Prüfungsgebühr von der prüfenden Institution festgelegt (kommerziell ca. 150–200 EUR, nicht offiziell veröffentlicht)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Normal: insgesamt 10 Jahre einschließlich durchgehend 5 Jahre unmittelbar vor Antragstellung; Heirat: 3 Jahre verheiratet + 1 Jahr Aufenthalt; außergewöhnlich/Auswanderer: 1 Jahr Aufenthalt
Schutzstatus für Personen, die vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden fliehen, mit Gewährung des Flüchtlingsstatus (dauerhaft) oder subsidiären Schutzes (vorübergehend).
- Bearbeitungszeit
- Keine festgelegte gesetzliche Frist veröffentlicht; bearbeitet durch die Abteilung für internationale Schutzverfahren
- Gültigkeit
- Flüchtlingsstatus: unbefristet; subsidiärer Schutz: befristet
- Sprachanforderung
- Keine für den Antrag
- Dokumente
- 1 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Der Flüchtlingsstatus wird als Daueraufenthaltserlaubnis behandelt; subsidiärer Schutz als vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Im Laufe der Zeit erhalten Begünstigte Zugang zur Einbürgerung