Slowenien
Slowenien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Drittstaatsangehörige erhalten Zugang zu Aufenthalt durch befristete Aufenthaltstitel (Arbeits-/Einzelerlaubnis, EU Blue Card, Selbstständigkeit, Studium, Forschung, digitaler Nomade, Familienzusammenführung), die nach 5 Jahren zu einem unbefristeten Aufenthalt und nach 10 Jahren zur Staatsbürgerschaft führen. Seit November 2024 gelten Sprachkenntnisse (A2 für unbefristeten Aufenthalt) und eine neue Genehmigung für digitale Nomaden trat am 21. November 2025 in Kraft.
Einwanderungswege
(12) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Einzige Genehmigung (Beschäftigung oder Arbeit)
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2); in der Praxis 1-3 Monate aufgrund der Arbeitsmarktzustimmung
- Gültigkeit
- Wird für die Dauer des Arbeitsvertrags ausgestellt, zunächst maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung kann für bis zu 3 Jahre gewährt werden (verlängert von der vorherigen Verlängerungsobergrenze von 2 Jahren, in Kraft ab 21. Mai 2025 gemäß ZTuj-2I/ZZSDT-E).
- Sprachanforderung
- Bis zu 2 Jahre, verlängerbar um weitere 2 Jahre
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Genehmigung selbst
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre insgesamt (einschl. ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Erlaubt Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden multinationaler Unternehmen, für bis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Spezialisten) oder 1 Jahr (Auszubildende) in eine slowenische Einheit derselben Unternehmensgruppe versetzt zu werden. Setzt die EU-ICT-Richtlinie 2014/66/EU um. Erfordert mindestens 9 Monate vorherige Beschäftigung im entsendenden Unternehmen (6 Monate für Auszubildende) und eine Kapitalbeteiligung von mindestens 10% zwischen entsendender und aufnehmender Einheit.
- Bearbeitungszeit
- Nicht festgelegt; es gilt die Standardbearbeitung nach dem Einzelgenehmigungssystem (bis zu 1 Monat, verlängerbar auf 2 Monate).
- Gültigkeit
- Ausgestellt für die Dauer der im Arbeitsvertrag und Versetzungsakt festgelegten Versetzung, maximal 1 Jahr pro Genehmigung. Maximaler kumulativer Aufenthalt: 3 Jahre für Führungskräfte und Spezialisten (in allen EU-Mitgliedstaaten); 1 Jahr für Auszubildende.
- Sprachanforderung
- Keine angegeben.
- Dokumente
- 12 erforderlich
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem hochbezahlten Arbeitsvertrag.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Vertragsdauer + 3 Monate, max. 2 Jahre, verlängerbar auf bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre insgesamt (einschl. ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer akkreditierten slowenischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- 1 Jahr, verlängerbar für die Dauer des Studiums
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst (Sprachanforderungen der Einrichtung können gelten)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt, aber die Studienzeit wird zur Hälfte auf den ständigen Aufenthalt angerechnet
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (Studium wird zu einem reduzierten Satz auf den Aufenthalt angerechnet)
Erlaubt Drittstaatsangehörigen, saisonale Arbeit in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus in Slowenien auszuüben. Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tagen nutzen eine Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber beantragt); Aufenthalte über 90 Tage nutzen eine einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, begrenzt auf 6 Monate (oder in Ausnahmefällen 7 Monate) pro Kalenderjahr. Saisonale Aufenthaltszeiten werden nicht auf die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis angerechnet.
- Bearbeitungszeit
- Nicht im offiziellen Portal angegeben; es gelten die Standardbearbeitungszeiten der Verwaltungseinheit.
- Gültigkeit
- Bis zu 90 Tage (kurzfristige Arbeitserlaubnis) oder bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr (einheitliche Genehmigung für Saisonarbeit über 90 Tage; in Ausnahmefällen 7 Monate).
- Sprachanforderung
- Keine Angabe.
- Dokumente
- 7 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Slowenien eine selbstständige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ausüben, mit Unternehmensgründung über das SPOT-One-Stop-System.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre insgesamt (einschließlich ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Aufenthaltserlaubnis, die es Familienmitgliedern ermöglicht, einem Drittstaatsangehörigen, der rechtmäßig in Slowenien wohnt, nachzuziehen.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- An die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors gebunden; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Ab 1. November 2024 müssen erwachsene Familienmitglieder bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis ein Zertifikat über das Bestehen des slowenischen Sprachtests auf 'Überlebensniveau' (preživetvena raven) vorlegen. Dies unterscheidet sich vom Niveau A2, das für den Daueraufenthalt erforderlich ist. Ausnahmen gelten für Personen über 60 Jahre, Personen mit medizinischen Gründen, die den Test verhindern, Familienangehörige von EU-Blue-Card-Inhabern, Familienangehörige von Forschern, Personen, die ihre Ausbildung in Slowenien abgeschlossen haben, und Fälle, die dem nationalen Interesse Sloweniens dienen.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt (2 Jahre für Familienangehörige eines Bürgers / ständigen Einwohners / Flüchtlings)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Allgemein 10 Jahre; 3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt für Ehepartner
Aufenthaltserlaubnis für Forscher, die von einer slowenischen Forschungseinrichtung oder Hochschule im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (gültig ab 21. November 2025) für Fernarbeiter, die bei einem Unternehmen außerhalb Sloweniens angestellt oder selbstständig tätig sind.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, nicht verlängerbar; erneuter Antrag 6 Monate nach Ablauf möglich
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 5 erforderlich
Erleichterte Einbürgerung für slowenische Auswanderer und ihre Nachkommen mit reduzierter oder keiner ununterbrochenen Aufenthaltsdauer.
- Bearbeitungszeit
- Entschieden vom Innenministerium; kein fester gesetzlicher Zeitraum veröffentlicht
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Persönliche Verbindung zu Slowenien; für einige Kategorien ~5 Jahre aktive Mitarbeit in slowenischen Organisationen im Ausland
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Auswanderer und direkte Nachkommen bis zum 4. Grad: 1 Jahr Aufenthalt; Nachkommen bis zum 2. Grad und Angehörige autochthoner Minderheiten: keine ununterbrochene Aufenthaltsdauer erforderlich
Daueraufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt, erforderlich: A2-Slowenisch-Sprachzertifikat für Anträge ab 1. November 2024.
- Bearbeitungszeit
- 1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
- Gültigkeit
- Dauerhaft
- Sprachanforderung
- Slowenisch-Sprachtest auf Niveau A2 (für Anträge ab 1. November 2024)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Zählt zur 10-jährigen Einbürgerungsfrist
Slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, mit erleichterten Bedingungen für Ehepartner, nationales Interesse und Auswanderer/Nachkommen.
- Bearbeitungszeit
- Entschieden vom Innenministerium; kein fester gesetzlicher Zeitraum veröffentlicht
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Nachweis einer bestandenen slowenischen Sprachprüfung (aktive Beherrschung, schriftlich + mündlich); Prüfungsgebühr von der prüfenden Einrichtung festgelegt (kommerziell ~EUR 150-200, nicht offiziell veröffentlicht)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentlich: 10 Jahre insgesamt, einschließlich ununterbrochener 5 Jahre unmittelbar vor Antragstellung; Ehe: 3 Jahre verheiratet + 1 Jahr Aufenthalt; außerordentlich/Auswanderer: 1 Jahr Aufenthalt