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Slowenien

EU Schengen
Hauptstadt Ljubljana
Währung EUR
Sprachen Slowenisch
Offizielle Gebühr 70 – 381 EUR

Slowenien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Drittstaatsangehörige erhalten Zugang zu Aufenthalt durch befristete Aufenthaltstitel (Arbeits-/Einzelerlaubnis, EU Blue Card, Selbstständigkeit, Studium, Forschung, digitaler Nomade, Familienzusammenführung), die nach 5 Jahren zu einem unbefristeten Aufenthalt und nach 10 Jahren zur Staatsbürgerschaft führen. Seit November 2024 gelten Sprachkenntnisse (A2 für unbefristeten Aufenthalt) und eine neue Genehmigung für digitale Nomaden trat am 21. November 2025 in Kraft.

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Einwanderungswege

(12) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
9 von 12 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 6 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
12 von 12 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Warten Sie auf die Entscheidung über die Einbürgerung.

Einzige Genehmigung (Beschäftigung oder Arbeit)

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2); in der Praxis 1-3 Monate aufgrund der Arbeitsmarktzustimmung
Gültigkeit
Wird für die Dauer des Arbeitsvertrags ausgestellt, zunächst maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung kann für bis zu 3 Jahre gewährt werden (verlängert von der vorherigen Verlängerungsobergrenze von 2 Jahren, in Kraft ab 21. Mai 2025 gemäß ZTuj-2I/ZZSDT-E).
Sprachanforderung
Bis zu 2 Jahre, verlängerbar um weitere 2 Jahre
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Keine für die Genehmigung selbst
Staatsbürgerschaft
Ja · 10 Jahre insgesamt (einschl. ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Intra-Corporate Transfer (ICT) Genehmigung

Erlaubt Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden multinationaler Unternehmen, für bis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Spezialisten) oder 1 Jahr (Auszubildende) in eine slowenische Einheit derselben Unternehmensgruppe versetzt zu werden. Setzt die EU-ICT-Richtlinie 2014/66/EU um. Erfordert mindestens 9 Monate vorherige Beschäftigung im entsendenden Unternehmen (6 Monate für Auszubildende) und eine Kapitalbeteiligung von mindestens 10% zwischen entsendender und aufnehmender Einheit.

Bearbeitungszeit
Nicht festgelegt; es gilt die Standardbearbeitung nach dem Einzelgenehmigungssystem (bis zu 1 Monat, verlängerbar auf 2 Monate).
Gültigkeit
Ausgestellt für die Dauer der im Arbeitsvertrag und Versetzungsakt festgelegten Versetzung, maximal 1 Jahr pro Genehmigung. Maximaler kumulativer Aufenthalt: 3 Jahre für Führungskräfte und Spezialisten (in allen EU-Mitgliedstaaten); 1 Jahr für Auszubildende.
Sprachanforderung
Keine angegeben.
Dokumente
12 erforderlich
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Blaue Karte

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem hochbezahlten Arbeitsvertrag.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Vertragsdauer + 3 Monate, max. 2 Jahre, verlängerbar auf bis zu 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 10 Jahre insgesamt (einschl. ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Studentische Aufenthaltserlaubnis (Studium)

Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer akkreditierten slowenischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
1 Jahr, verlängerbar für die Dauer des Studiums
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis selbst (Sprachanforderungen der Einrichtung können gelten)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt, aber die Studienzeit wird zur Hälfte auf den ständigen Aufenthalt angerechnet
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (Studium wird zu einem reduzierten Satz auf den Aufenthalt angerechnet)
Berufsausbildung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeitserlaubnis

Erlaubt Drittstaatsangehörigen, saisonale Arbeit in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus in Slowenien auszuüben. Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tagen nutzen eine Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber beantragt); Aufenthalte über 90 Tage nutzen eine einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, begrenzt auf 6 Monate (oder in Ausnahmefällen 7 Monate) pro Kalenderjahr. Saisonale Aufenthaltszeiten werden nicht auf die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis angerechnet.

Bearbeitungszeit
Nicht im offiziellen Portal angegeben; es gelten die Standardbearbeitungszeiten der Verwaltungseinheit.
Gültigkeit
Bis zu 90 Tage (kurzfristige Arbeitserlaubnis) oder bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr (einheitliche Genehmigung für Saisonarbeit über 90 Tage; in Ausnahmefällen 7 Monate).
Sprachanforderung
Keine Angabe.
Dokumente
7 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Selbstständigkeit / Einzelunternehmen

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Slowenien eine selbstständige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ausüben, mit Unternehmensgründung über das SPOT-One-Stop-System.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Bis zu 2 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis selbst
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 10 Jahre insgesamt (einschließlich ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis, die es Familienmitgliedern ermöglicht, einem Drittstaatsangehörigen, der rechtmäßig in Slowenien wohnt, nachzuziehen.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
An die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors gebunden; verlängerbar
Sprachanforderung
Ab 1. November 2024 müssen erwachsene Familienmitglieder bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis ein Zertifikat über das Bestehen des slowenischen Sprachtests auf 'Überlebensniveau' (preživetvena raven) vorlegen. Dies unterscheidet sich vom Niveau A2, das für den Daueraufenthalt erforderlich ist. Ausnahmen gelten für Personen über 60 Jahre, Personen mit medizinischen Gründen, die den Test verhindern, Familienangehörige von EU-Blue-Card-Inhabern, Familienangehörige von Forschern, Personen, die ihre Ausbildung in Slowenien abgeschlossen haben, und Fälle, die dem nationalen Interesse Sloweniens dienen.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt (2 Jahre für Familienangehörige eines Bürgers / ständigen Einwohners / Flüchtlings)
Staatsbürgerschaft
Ja · Allgemein 10 Jahre; 3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt für Ehepartner
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Forschungstätigkeitserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für Forscher, die von einer slowenischen Forschungseinrichtung oder Hochschule im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich ununterbrochener 5 Jahre vor Antragstellung)
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Digitalnomaden-Aufenthaltserlaubnis

Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (gültig ab 21. November 2025) für Fernarbeiter, die bei einem Unternehmen außerhalb Sloweniens angestellt oder selbstständig tätig sind.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, nicht verlängerbar; erneuter Antrag 6 Monate nach Ablauf möglich
Sprachanforderung
None
Dokumente
5 erforderlich
Abstammung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft für Auswanderer und Nachkommen

Erleichterte Einbürgerung für slowenische Auswanderer und ihre Nachkommen mit reduzierter oder keiner ununterbrochenen Aufenthaltsdauer.

Bearbeitungszeit
Entschieden vom Innenministerium; kein fester gesetzlicher Zeitraum veröffentlicht
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Persönliche Verbindung zu Slowenien; für einige Kategorien ~5 Jahre aktive Mitarbeit in slowenischen Organisationen im Ausland
Dokumente
2 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Auswanderer und direkte Nachkommen bis zum 4. Grad: 1 Jahr Aufenthalt; Nachkommen bis zum 2. Grad und Angehörige autochthoner Minderheiten: keine ununterbrochene Aufenthaltsdauer erforderlich
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthaltserlaubnis

Daueraufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt, erforderlich: A2-Slowenisch-Sprachzertifikat für Anträge ab 1. November 2024.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Dauerhaft
Sprachanforderung
Slowenisch-Sprachtest auf Niveau A2 (für Anträge ab 1. November 2024)
Dokumente
5 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Zählt zur 10-jährigen Einbürgerungsfrist
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung (Staatsbürgerschaft)

Slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, mit erleichterten Bedingungen für Ehepartner, nationales Interesse und Auswanderer/Nachkommen.

Bearbeitungszeit
Entschieden vom Innenministerium; kein fester gesetzlicher Zeitraum veröffentlicht
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Nachweis einer bestandenen slowenischen Sprachprüfung (aktive Beherrschung, schriftlich + mündlich); Prüfungsgebühr von der prüfenden Einrichtung festgelegt (kommerziell ~EUR 150-200, nicht offiziell veröffentlicht)
Dokumente
4 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentlich: 10 Jahre insgesamt, einschließlich ununterbrochener 5 Jahre unmittelbar vor Antragstellung; Ehe: 3 Jahre verheiratet + 1 Jahr Aufenthalt; außerordentlich/Auswanderer: 1 Jahr Aufenthalt
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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