Zum Hauptinhalt springen

Slowenien

EU Schengen
Hauptstadt Ljubljana
Währung EUR
Sprachen Slowenisch
Offizielle Gebühr 70 – 381 EUR

Slowenien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Drittstaatsangehörige erhalten Zugang zu Aufenthalt durch befristete Aufenthaltstitel (Arbeits-/Einzelerlaubnis, EU Blue Card, Selbstständigkeit, Studium, Forschung, digitaler Nomade, Familienzusammenführung), die nach 5 Jahren zu einem unbefristeten Aufenthalt und nach 10 Jahren zur Staatsbürgerschaft führen. Seit November 2024 gelten Sprachkenntnisse (A2 für unbefristeten Aufenthalt) und eine neue Genehmigung für digitale Nomaden trat am 21. November 2025 in Kraft.

Antrag starten Speichern Mit ähnlichen vergleichen
Teilen

Einwanderungswege

(11) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
10 von 11 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 7 zu Daueraufenthalt, 10 zur Staatsbürgerschaft.
11 von 11 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einzelerlaubnis (Beschäftigung oder Arbeit)

Eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem Arbeitsangebot oder Vertrag in Slowenien, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitsmarktes durch den Arbeitsvermittlungsdienst (ESS/ZRSZ).

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2); in der Praxis 1-3 Monate aufgrund der Zustimmung des Arbeitsmarktes
Gültigkeit
Bis zu 2 Jahre, verlängerbar um bis zu weitere 2 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss und einem hochbezahlten Arbeitsvertrag.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Vertragsdauer + 3 Monate, max. 2 Jahre, verlängerbar bis zu 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Studierende (Studium)

Vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer akkreditierten slowenischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
1 Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst (Sprachanforderungen der Einrichtung können gelten)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt, wobei Studienzeiten zur Hälfte auf den Daueraufenthalt angerechnet werden
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (Studium wird zu einem verringerten Satz auf den Aufenthalt angerechnet)
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Selbstständigkeit / Einzelunternehmen

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Slowenien eine selbstständige berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ausüben, mit Unternehmensgründung über das SPOT-One-Stop-System.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Bis zu 2 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis, die es Familienmitgliedern ermöglicht, einem rechtmäßig in Slowenien ansässigen Drittstaatsangehörigen beizutreten.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
An die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors gebunden; verlängerbar
Sprachanforderung
Grundlegende („Überlebensniveau“) Slowenischkenntnisse für erwachsene Familienangehörige (ab Nov. 2024); Ausnahmen für über 60-Jährige, in Ausbildung oder mit Behinderung
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt (2 Jahre für Familienangehörige eines Bürgers / Daueraufenthaltsberechtigten / Flüchtlings)
Staatsbürgerschaft
Ja · Im Allgemeinen 10 Jahre; 3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt für Ehegatten
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Forschungstätigkeitserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für Forscher, die von einer slowenischen Forschungseinrichtung oder Hochschule im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung aufgenommen werden.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Insgesamt 10 Jahre (einschließlich durchgehend 5 Jahre vor Antragstellung)
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Digitalnomaden-Aufenthaltserlaubnis

Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (gültig ab 21. November 2025) für Fernarbeiter, die bei einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Sloweniens angestellt oder selbstständig tätig sind.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, nicht verlängerbar; erneute Beantragung 6 Monate nach Ablauf möglich
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Abstammung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft für Auswanderer und Nachkommen

Erleichterte Einbürgerung für slowenische Auswanderer und deren Nachkommen mit reduzierter oder keiner ununterbrochenen Aufenthaltsdauer.

Bearbeitungszeit
Entscheidung durch das Innenministerium; keine festgelegte gesetzliche Frist veröffentlicht
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Persönliche Verbindung zu Slowenien; für einige Kategorien ca. 5 Jahre aktive Mitarbeit in slowenischen Organisationen im Ausland
Dokumente
2 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Auswanderer und direkte Nachkommen bis zum 4. Grad: 1 Jahr Aufenthalt; Nachkommen bis zum 2. Grad und Angehörige indigener Minderheiten: keine durchgehende Aufenthaltsvoraussetzung
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthaltserlaubnis

Permanentaufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochener rechtmäßiger vorübergehender Aufenthaltsdauer, ab 1. November 2024 mit Nachweis eines A2-Slowenisch-Sprachzertifikats.

Bearbeitungszeit
1 Monat, verlängerbar auf maximal 2 Monate (ZUP/ZTuj-2)
Gültigkeit
Unbefristet
Sprachanforderung
Slowenischer Sprachtests auf Niveau A2 (für Anträge ab 1. November 2024)
Dokumente
5 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Wird auf die 10-jährige Einbürgerungsvoraussetzung angerechnet
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung (Staatsbürgerschaft)

Slowenische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, mit erleichterten Bedingungen für Ehegatten, im nationalen Interesse und für Auswanderer/Nachkommen.

Bearbeitungszeit
Entscheidung durch das Innenministerium; keine festgelegte gesetzliche Frist veröffentlicht
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Bescheinigung über einen bestandenen Slowenisch-Sprachtest (aktive Beherrschung, schriftlich + mündlich); Prüfungsgebühr von der prüfenden Institution festgelegt (kommerziell ca. 150–200 EUR, nicht offiziell veröffentlicht)
Dokumente
4 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Normal: insgesamt 10 Jahre einschließlich durchgehend 5 Jahre unmittelbar vor Antragstellung; Heirat: 3 Jahre verheiratet + 1 Jahr Aufenthalt; außergewöhnlich/Auswanderer: 1 Jahr Aufenthalt
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Internationaler Schutz (Asyl)

Schutzstatus für Personen, die vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden fliehen, mit Gewährung des Flüchtlingsstatus (dauerhaft) oder subsidiären Schutzes (vorübergehend).

Bearbeitungszeit
Keine festgelegte gesetzliche Frist veröffentlicht; bearbeitet durch die Abteilung für internationale Schutzverfahren
Gültigkeit
Flüchtlingsstatus: unbefristet; subsidiärer Schutz: befristet
Sprachanforderung
Keine für den Antrag
Dokumente
1 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Der Flüchtlingsstatus wird als Daueraufenthaltserlaubnis behandelt; subsidiärer Schutz als vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
Staatsbürgerschaft
Ja · Im Laufe der Zeit erhalten Begünstigte Zugang zur Einbürgerung
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
Antrag starten