Ungarn Einwanderung nach Ungarn: Welcher Aufenthaltstitel passt zu Ihnen?
- Hauptstadt
- Budapest
- Währung
- HUF
- Sprachen
- Ungarisch
- Offizielle Gebühr
- 46,000 – 65,000 HUF
Ungarn ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird hauptsächlich durch das Gesetz XC von 2023 über die allgemeinen Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen geregelt, das von der Nationalen Direktion für Ausländerpolizei (OIF/NDGAP) verwaltet wird. Die meisten Aufenthaltstitel werden für bestimmte Zwecke (Beschäftigung, Studium, Familie, Investitionen usw.) ausgestellt. Ein Daueraufenthalt ist über die Nationale Aufenthaltskarte oder die EU-Aufenthaltskarte möglich, und die Staatsbürgerschaft wird durch das Gesetz LV von 1993 geregelt.
Einwanderungswege
(19) Zuletzt aktualisiert: 14.06.2026 vor 2 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige mit einem ungarischen Stellenangebot, vorbehaltlich einer Arbeitsmarktprüfung.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Verwaltungsprüfung, 70-tägige gesetzliche Höchstfrist (arbeitsmarktpolitische Stellungnahme ~10 Tage, nicht eingerechnet)
- Gültigkeit
- Bis zu ~3 Jahren, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Aufenthaltskarte nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Diese Aufenthaltskategorie ist derzeit ausgesetzt. Ab Juni 2026 gibt es keine Drittstaaten, deren Staatsangehörige in Ungarn im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für Gastarbeiter beschäftigt werden dürfen. Der Programmrahmen (Regierungsverordnung 450/2024, geändert durch Verordnung 92/2026 in Kraft ab 6. Juni 2026) bleibt gesetzlich bestehen, aber alle zulässigen Staatsangehörigkeitsbezeichnungen wurden zurückgezogen; neue Anträge werden nicht angenommen.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist (Arbeitsmarktprüfung 8 Tage für bevorzugte Arbeitgeber)
- Gültigkeit
- Maximal 3 Jahre insgesamt
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Beschäftigung, Führungskräfte/Eigentümer mit tatsächlicher Arbeit sowie Sportler, Trainer, Künstler und Filmmitarbeiter.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Max. 3 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume unbegrenzt
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Nationale Aufenthaltskarte / EU-Aufenthaltskarte nach qualifizierendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige bestimmter Nachbarländer, beantragt bei bestimmten Konsulaten; im Gegensatz zur Gastarbeitererlaubnis ermöglicht sie einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kann später einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Kurzzeitgenehmigung für Saisonarbeit in Pflanzenproduktion, Forstwirtschaft, Tierzucht oder Fischerei.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung (15 Tage beschleunigt, wenn in den letzten 5 Jahren rechtmäßig in Ungarn gewohnt), 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Maximal 6 Monate, verlängerbar um bis zu 6 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Genehmigung für Führungskräfte, Fachkräfte und Praktikanten, die innerhalb eines multinationalen Konzerns an eine ungarische Einheit versetzt werden.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze
- Gültigkeit
- Führungskräfte/Fachkräfte max. 3 Jahre; Praktikanten max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Separater Antrag auf Daueraufenthalt erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die eine Gehaltsschwelle erfüllen, mit EU-weiten Mobilitätsvorteilen.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze; Fälle des innereuropäischen Mobilitätsverkehrs werden innerhalb von 30 Tagen (+30 einmalig) entschieden
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre, verlängerbar um 4 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Aufenthaltskarte nach 2 Jahren in Ungarn + insgesamt 5 Jahren in der EU
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Studierende, die an einer ungarischen Bildungseinrichtung zugelassen sind, einschließlich Stipendium-Hungaricum-Stipendiaten.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Obergrenze
- Gültigkeit
- 1–3 Jahre (Studentenmobilitätsbescheinigung max. 360 Tage)
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
Aufenthaltstitel für Berufsausbildung oder ein Praktikum bei einem ungarischen Gastgeber.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Entsprechend der Ausbildungs-/Praktikumsdauer
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Kurzer, nicht verlängerbarer Aufenthaltstitel, der ehemaligen Forschern oder Hochschulabsolventen ermöglicht, in Ungarn zu bleiben, um Arbeit zu finden oder ein Unternehmen zu gründen.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Maximal 9 Monate, nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Genehmigung für selbstständige Drittstaatsangehörige oder Geschäftsführer eines Unternehmens mit tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit in Ungarn.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze
- Gültigkeit
- Max. 1 Jahr initial, verlängerbar um 2 Jahre (insgesamt 3 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Langfristiger Aufenthalt für Investoren durch eine Investition in einen registrierten Immobilienfonds oder eine Spende an eine Hochschule.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze (Visum gültig bis zu 6 Monate)
- Gültigkeit
- Aufenthaltserlaubnis bis zu 10 Jahren, verlängerbar um 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kann unter allgemeinen Bedingungen zur Nationalen/EU-Aufenthaltskarte wechseln
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines Sponsors mit einem qualifizierten ungarischen Aufenthaltsstatus.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (Sponsor mit Blauer Karte/Unternehmenskarte 4 Jahre; ungarischer Staatsbürger/EWR-Daueraufenthaltssponsor 5 Jahre; Gastinvestor-Sponsor 10 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt nach 5 Jahren, wenn Bedingungen erfüllt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltstitel für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer akkreditierten ungarischen Forschungseinrichtung, einschließlich EU-Mobilität.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Frist
- Gültigkeit
- 1–2 Jahre; Langzeitmobilität max. 365 Tage; Kurzzeitmobilität max. 180 Tage pro 360
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Arbeitssuche, dann Beschäftigung, dann Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltstitel für Remote-Arbeiter und Eigentümer ausländischer Unternehmen mit einem Nettoeinkommen von mindestens 3.000 EUR/Monat, die nicht für ein ungarisches Unternehmen arbeiten oder Anteile daran halten dürfen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidungsfrist 30 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr, einmal verlängerbar (+1 Jahr)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Schnellverfahren zur Einbürgerung für ethnische Ungarn mit familiären Bindungen und automatische Staatsbürgerschaft durch Abstammung für Kinder ungarischer Staatsbürger.
- Sprachanforderung
- Muss Ungarisch sprechen (vereinfachte Einbürgerung); keine verfassungsrechtliche Prüfung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Kein Wohnsitzerfordernis für die vereinfachte Einbürgerung; Staatsbürgerschaft durch Abstammung wird automatisch bei Geburt erworben
Ungarns nationaler Daueraufenthaltsstatus für Personen mit rechtmäßigem Daueraufenthalt oder familiären/abstammungsbedingten Bindungen.
- Bearbeitungszeit
- 70-Tage-Frist (in Ungarn geborene Kinder: 5 Tage)
- Gültigkeit
- 10 Jahre, verlängerbar um 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Zertifikat der ungarischen Kulturkenntnisprüfung erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 3 Jahren rechtmäßigem Daueraufenthalt (oder verkürzten Fristen für Familien-/Abstammungsfälle)
- Staatsbürgerschaft
- Ja
EU-Daueraufenthaltsstatus für Drittstaatsangehörige mit 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Ungarn.
- Bearbeitungszeit
- 70-day cap
- Gültigkeit
- 10 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Zertifikat über die ungarische Kulturkenntnisprüfung erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wird nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt gewährt (Blaue Karte: 2 Jahre in Ungarn + 5 Jahre insgesamt in der EU)
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Standard-Einbürgerung nach Gesetz LV von 1993, die 8 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt und eine Prüfung über verfassungsrechtliche Kenntnisse erfordert.
- Sprachanforderung
- Grundlegende Prüfung über verfassungsrechtliche Kenntnisse auf Ungarisch bestanden (Ausnahmen möglich)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt (verkürzte Fristen für Ehepartner, Flüchtlinge, Staatenlose, in Ungarn Geborene); Entscheidung in der Regel 8–12 Monate
Ansichten des Landes
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufenthaltstitel ermöglichen eine Beschäftigung in Ungarn?
Für die Beschäftigung stehen mehrere Titel zur Verfügung: die Einzige Genehmigung, die Gastarbeitererlaubnis, die Saisonarbeitserlaubnis und der Intra-Corporate Transfer. Auch die Ungarische Karte ist für qualifizierte Arbeitskräfte vorgesehen. Die genauen Voraussetzungen hängen von der Qualifikation und der Art der Tätigkeit ab.
Wie kann ich als Investor eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn erhalten?
Das Gastinvestorenprogramm, auch als Goldenes Visum bekannt, bietet Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit, durch eine Investition einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Einzelheiten zu Mindestanforderungen und Verfahren sind auf dieser Seite erläutert. Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die aktuellen Regelungen.
Wann muss ich meinen Aufenthaltstitel in Ungarn verlängern?
Der Antrag auf Verlängerung ist in der Regel 30 bis 90 Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels zu stellen. Ein früher Antrag hilft, einen lückenlosen legalen Aufenthalt zu gewährleisten. Die nötigen Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Aufenthaltsart.
Welche Möglichkeiten habe ich für einen Studienaufenthalt in Ungarn?
Für ein Studium gibt es die Studienaufenthaltserlaubnis für Studenten und Schüler. Zusätzlich existiert eine Aufenthaltstitel für Ausbildung oder Praktikum. Weitere Informationen zu Antragsvoraussetzungen bietet diese Seite.
Kann ich in Ungarn ein Unternehmen gründen und dort leben?
Dafür gibt es die Gast-Selbstständigkeitserlaubnis sowie einen Aufenthaltstitel zur Gründung eines Unternehmens oder zur Arbeitsuche. Diese Titel erlauben es, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Details zu den Bedingungen finden Sie auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen der Ungarischen Karte und der Nationalkarte?
Die Ungarische Karte ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitskräfte, der an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist. Die Nationalkarte hingegen richtet sich an bestimmte Staatsangehörige, etwa aus Serbien oder der Ukraine, und kann auch für weitere Personengruppen gelten. Beide Karten werden im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen ausgestellt.