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Norwegen

Schengen
Hauptstadt Oslo
Währung NOK
Sprachen Norwegisch
Offizielle Gebühr 6,000 – 461,407 NOK

Norwegen ist kein EU-Mitglied, aber Teil des EWR und von Schengen. Es gelten zwei Regelungen: Freizügigkeit für EU/EWR/EFTA- und nordische Staatsangehörige (nur Anmeldung) und Aufenthaltstitel nach dem Einwanderungsgesetz für Drittstaatsangehörige. Die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI) verwaltet fast alle Wege. Norwegen stellt keine Blaue Karte EU aus, hat kein Goldenes/Investor-Visum, kein spezielles Digitalnomadenvisum und keinen Abstammungsweg.

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Einwanderungswege

(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
7 von 10 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 6 zu Daueraufenthalt, 7 zur Staatsbürgerschaft.
10 von 10 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem konkreten Arbeitsangebot, das eine Fachkraftqualifikation erfordert (abgeschlossene Hochschulbildung oder 3-jährige Berufsausbildung oder besondere Qualifikationen durch Erfahrung), zu norwegischem Standardlohn und -bedingungen.

Bearbeitungszeit
Variiert nach Nationalität und Fall; Fälle auf Berufsausbildungsniveau (Koch, Mechaniker, Tischler, Maler, Maurer, Friseur) dauern aufgrund von Bildungsdokumentenprüfungen länger. Siehe die Wartezeitenübersicht des UDI für Arbeitsmigration.
Gültigkeit
Normalerweise 1 Jahr (Berufsausbildungsniveau) oder 3 Jahre (Hochschulniveau)
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis selbst; Norwegisch später erforderlich für Daueraufenthalt (A2) und Staatsbürgerschaft (B1).
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt auf den Daueraufenthalt nach 3 Jahren (in einigen Fällen 5) qualifizierenden Aufenthalts an.
Staatsbürgerschaft
Ja · Berechtigt nach 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen).
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis für saisonale Beschäftigung, verlängerbar, aber auf maximal 6 Monate in einem 12-Monats-Zeitraum begrenzt. Führt nicht zu Daueraufenthalt.

Bearbeitungszeit
Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitenübersicht für Arbeitsmigration.
Gültigkeit
Maximal 6 Monate in einem 12-Monats-Zeitraum
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
2 erforderlich
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU/EWR/EFTA- und nordische Staatsangehörige – Freizügigkeit (Anmeldung)

EU/EWR/EFTA- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich aber bei Aufenthalten über 3 Monate bei der Polizei anmelden. Nordische Staatsbürger benötigen überhaupt keine Anmeldung. Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren.

Bearbeitungszeit
In der Regel schnell; Anmeldebescheinigung wird beim Polizeitermin ausgestellt.
Sprachanforderung
Keine Registrierung erforderlich; Norwegischkenntnisse später für die Staatsbürgerschaft erforderlich.
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt gemäß den EWR-Vorschriften.
Staatsbürgerschaft
Ja
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Studienerlaubnis

Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige, die zu einem anerkannten Vollzeitstudium in Norwegen zugelassen sind, mit Nachweis ausreichender Mittel und Unterkunft. Erlaubt Teilzeitarbeit bis zu 20 Stunden/Woche sowie Vollzeitarbeit in den Ferien.

Bearbeitungszeit
Variiert nach Nationalität; monatliche E-Mail/SMS-Updates. Siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Studienerlaubnisse.
Sprachanforderung
Hängt von der Unterrichtssprache des Programms ab.
Dokumente
5 erforderlich
Jobsuche-Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitssuchende (Absolventen und Forscher)

Erlaubnis für Personen, die kürzlich ihre Ausbildung in Norwegen abgeschlossen haben oder Forscher, die eine Erlaubnis an einer norwegischen Einrichtung hatten, bis zu 1 Jahr zur Arbeitssuche zu bleiben. Es gibt kein allgemeines Visum für Arbeitssuchende für Antragsteller im Ausland.

Bearbeitungszeit
Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Arbeitsmigration.
Gültigkeit
Maximal 1 Jahr
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
3 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige / Einzelunternehmer

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ihr eigenes Einzelunternehmen in Norwegen betreiben. Wird von unabhängigen Auftragnehmern und Fernarbeitern genutzt, da Norwegen kein spezielles Digital-Nomaden-Visum hat.

Bearbeitungszeit
Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Arbeitsmigration.
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis; Norwegisch später erforderlich für Daueraufenthalt (A2) und Staatsbürgerschaft (B1).
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt nach 3 Jahren (in einigen Fällen 5) auf den Daueraufenthalt an.
Staatsbürgerschaft
Ja
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verlobte und bestimmte andere Familienangehörige, die zu einer rechtmäßigen Bezugsperson in Norwegen ziehen. Erfordert ein Jahreseinkommen der Bezugsperson von mindestens NOK 436.957.

Bearbeitungszeit
Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Familienzusammenführung.
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verlängerbare Familienaufenthaltserlaubnisse zählen zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre, in einigen Fällen 5).
Staatsbürgerschaft
Ja
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Berufsbildungs- und Forschungsaufenthaltsgenehmigungen

Genehmigungen für Praktikanten und Forscher. Angestellte Forscher werden wie Fachkräfte behandelt; selbstfinanzierte Forscher müssen eigene Mittel nachweisen. Forschungswege können auf die Daueraufenthaltsgenehmigung angerechnet werden und berechtigen zur Arbeitsuche-Genehmigung.

Bearbeitungszeit
Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Arbeitsmigration.
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Forschungswege können auf die Daueraufenthaltsgenehmigung angerechnet werden (3 Jahre, in einigen Fällen 5).
Staatsbürgerschaft
Ja
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthaltserlaubnis

Unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Drittstaatsangehörige nach mindestens 3 Jahren (in einigen Fällen 5) mit einem qualifizierenden Aufenthaltstitel, Bestehen des mündlichen Norwegisch-Tests A2 und des Sozialkunde-Tests sowie Erfüllung der Selbstversorgungsvoraussetzung.

Bearbeitungszeit
Unbefristet
Gültigkeit
Indefinite
Sprachanforderung
Muss einen mündlichen norwegischen Sprachtest auf Niveau A2 oder höher bestehen UND einen Sozialkundetest in einer Sprache bestehen, die Sie verstehen. Ab dem 1. September 2025 ist das Bestehen der tatsächlichen Tests obligatorisch – der Abschluss von Sprach- oder Sozialkundekursen allein reicht nicht mehr aus. Gilt für Antragsteller im Alter von 18–67 Jahren. Ausnahmen können auf der Grundlage dokumentierter vorheriger Ausbildung (z. B. Hochschulcredits oder Schulnoten von 2+ in relevanten Fächern) gewährt werden.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft (Einbürgerung)

Norwegische Staatsbürgerschaft für Personen, die 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen) ansässig sind, mit mündlichem Norwegisch B1 und bestandenem Staatsbürgerschafts-/Sozialkundetest. Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2020 erlaubt.

Bearbeitungszeit
Bestätigt: automatische Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Unterlagen bei der Polizei; manuelle Bearbeitung dauert länger. Schätzungen nach Nationalität über den UDI-Wartezeitleitfaden für die Staatsbürgerschaft.
Sprachanforderung
Mündliches Norwegisch auf B1 plus Bestehen des Staatsbürgerschaftstests oder des Sozialkundetests auf Norwegisch.
Dokumente
4 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen).
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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