Norwegen
Norwegen ist kein EU-Mitglied, aber Teil des EWR und von Schengen. Es gelten zwei Regelungen: Freizügigkeit für EU/EWR/EFTA- und nordische Staatsangehörige (nur Anmeldung) und Aufenthaltstitel nach dem Einwanderungsgesetz für Drittstaatsangehörige. Die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI) verwaltet fast alle Wege. Norwegen stellt keine Blaue Karte EU aus, hat kein Goldenes/Investor-Visum, kein spezielles Digitalnomadenvisum und keinen Abstammungsweg.
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem konkreten Arbeitsangebot, das eine Fachkraftqualifikation erfordert (abgeschlossene Hochschulbildung oder 3-jährige Berufsausbildung oder besondere Qualifikationen durch Erfahrung), zu norwegischem Standardlohn und -bedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert nach Nationalität und Fall; Fälle auf Berufsausbildungsniveau (Koch, Mechaniker, Tischler, Maler, Maurer, Friseur) dauern aufgrund von Bildungsdokumentenprüfungen länger. Siehe die Wartezeitenübersicht des UDI für Arbeitsmigration.
- Gültigkeit
- Normalerweise 1 Jahr (Berufsausbildungsniveau) oder 3 Jahre (Hochschulniveau)
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst; Norwegisch später erforderlich für Daueraufenthalt (A2) und Staatsbürgerschaft (B1).
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt auf den Daueraufenthalt nach 3 Jahren (in einigen Fällen 5) qualifizierenden Aufenthalts an.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Berechtigt nach 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen).
Arbeitserlaubnis für saisonale Beschäftigung, verlängerbar, aber auf maximal 6 Monate in einem 12-Monats-Zeitraum begrenzt. Führt nicht zu Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitenübersicht für Arbeitsmigration.
- Gültigkeit
- Maximal 6 Monate in einem 12-Monats-Zeitraum
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
EU/EWR/EFTA- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich aber bei Aufenthalten über 3 Monate bei der Polizei anmelden. Nordische Staatsbürger benötigen überhaupt keine Anmeldung. Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel schnell; Anmeldebescheinigung wird beim Polizeitermin ausgestellt.
- Sprachanforderung
- Keine Registrierung erforderlich; Norwegischkenntnisse später für die Staatsbürgerschaft erforderlich.
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt gemäß den EWR-Vorschriften.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige, die zu einem anerkannten Vollzeitstudium in Norwegen zugelassen sind, mit Nachweis ausreichender Mittel und Unterkunft. Erlaubt Teilzeitarbeit bis zu 20 Stunden/Woche sowie Vollzeitarbeit in den Ferien.
- Bearbeitungszeit
- Variiert nach Nationalität; monatliche E-Mail/SMS-Updates. Siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Studienerlaubnisse.
- Sprachanforderung
- Hängt von der Unterrichtssprache des Programms ab.
- Dokumente
- 5 erforderlich
Erlaubnis für Personen, die kürzlich ihre Ausbildung in Norwegen abgeschlossen haben oder Forscher, die eine Erlaubnis an einer norwegischen Einrichtung hatten, bis zu 1 Jahr zur Arbeitssuche zu bleiben. Es gibt kein allgemeines Visum für Arbeitssuchende für Antragsteller im Ausland.
- Bearbeitungszeit
- Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Arbeitsmigration.
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ihr eigenes Einzelunternehmen in Norwegen betreiben. Wird von unabhängigen Auftragnehmern und Fernarbeitern genutzt, da Norwegen kein spezielles Digital-Nomaden-Visum hat.
- Bearbeitungszeit
- Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Arbeitsmigration.
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis; Norwegisch später erforderlich für Daueraufenthalt (A2) und Staatsbürgerschaft (B1).
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt nach 3 Jahren (in einigen Fällen 5) auf den Daueraufenthalt an.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verlobte und bestimmte andere Familienangehörige, die zu einer rechtmäßigen Bezugsperson in Norwegen ziehen. Erfordert ein Jahreseinkommen der Bezugsperson von mindestens NOK 436.957.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Familienzusammenführung.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verlängerbare Familienaufenthaltserlaubnisse zählen zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre, in einigen Fällen 5).
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Genehmigungen für Praktikanten und Forscher. Angestellte Forscher werden wie Fachkräfte behandelt; selbstfinanzierte Forscher müssen eigene Mittel nachweisen. Forschungswege können auf die Daueraufenthaltsgenehmigung angerechnet werden und berechtigen zur Arbeitsuche-Genehmigung.
- Bearbeitungszeit
- Variiert nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitleitfaden für Arbeitsmigration.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Forschungswege können auf die Daueraufenthaltsgenehmigung angerechnet werden (3 Jahre, in einigen Fällen 5).
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Drittstaatsangehörige nach mindestens 3 Jahren (in einigen Fällen 5) mit einem qualifizierenden Aufenthaltstitel, Bestehen des mündlichen Norwegisch-Tests A2 und des Sozialkunde-Tests sowie Erfüllung der Selbstversorgungsvoraussetzung.
- Bearbeitungszeit
- Unbefristet
- Gültigkeit
- Indefinite
- Sprachanforderung
- Muss einen mündlichen norwegischen Sprachtest auf Niveau A2 oder höher bestehen UND einen Sozialkundetest in einer Sprache bestehen, die Sie verstehen. Ab dem 1. September 2025 ist das Bestehen der tatsächlichen Tests obligatorisch – der Abschluss von Sprach- oder Sozialkundekursen allein reicht nicht mehr aus. Gilt für Antragsteller im Alter von 18–67 Jahren. Ausnahmen können auf der Grundlage dokumentierter vorheriger Ausbildung (z. B. Hochschulcredits oder Schulnoten von 2+ in relevanten Fächern) gewährt werden.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Norwegische Staatsbürgerschaft für Personen, die 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen) ansässig sind, mit mündlichem Norwegisch B1 und bestandenem Staatsbürgerschafts-/Sozialkundetest. Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2020 erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Bestätigt: automatische Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Unterlagen bei der Polizei; manuelle Bearbeitung dauert länger. Schätzungen nach Nationalität über den UDI-Wartezeitleitfaden für die Staatsbürgerschaft.
- Sprachanforderung
- Mündliches Norwegisch auf B1 plus Bestehen des Staatsbürgerschaftstests oder des Sozialkundetests auf Norwegisch.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen).