Norwegen
Norwegen ist kein EU-Mitglied, aber Teil des EWR und von Schengen. Es gelten zwei Regelungen: Freizügigkeit für EU/EWR/EFTA- und nordische Staatsangehörige (nur Anmeldung) und Aufenthaltstitel nach dem Einwanderungsgesetz für Drittstaatsangehörige. Die norwegische Einwanderungsbehörde (UDI) verwaltet fast alle Wege. Norwegen stellt keine Blaue Karte EU aus, hat kein Goldenes/Investor-Visum, kein spezielles Digitalnomadenvisum und keinen Abstammungsweg.
Einwanderungswege
(11) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige mit einem konkreten Arbeitsangebot, das Fachkräftequalifikationen erfordert (abgeschlossene Hochschulbildung oder 3-jährige Berufsausbildung oder besondere Qualifikationen durch Erfahrung), zu norwegischen Standardlöhnen und -bedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität und Fall; Berufsausbildungsfälle (Koch, Mechaniker, Zimmermann, Maler, Maurer, Friseur) dauern aufgrund von Bildungsdokumentprüfungen länger. Siehe UDI-Wartezeitguide für Arbeitsmigration.
- Gültigkeit
- Normalerweise 1 Jahr (berufliche Ebene) oder 3 Jahre (Hochschulebene)
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst; Norwegisch später für die Niederlassungserlaubnis (A2) und Staatsbürgerschaft (B1) erforderlich.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum Daueraufenthalt nach 3 Jahren (in einigen Fällen 5) qualifizierten Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 der letzten 11 Jahre (oder 6 der letzten 10 mit ausreichendem Einkommen).
Arbeitserlaubnis für saisonale Beschäftigung, verlängerbar, aber auf maximal 6 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten begrenzt. Führt nicht zu dauerhaftem Aufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitguide für Arbeitsmigration.
- Gültigkeit
- Maximal 6 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
EU/EWR/EFTA- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich jedoch bei Aufenthalten über 3 Monate bei der Polizei registrieren lassen. Nordische Staatsbürger benötigen überhaupt keine Registrierung. Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren.
- Bearbeitungszeit
- Bestätigt: Automatische Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Unterlagen bei der Polizei; manuelle Bearbeitung dauert länger. Schätzungen pro Nationalität über UDI-Wartezeitguide für Staatsbürgerschaft.
- Sprachanforderung
- Keine für die Registrierung; Norwegisch später für die Staatsbürgerschaft erforderlich.
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts gemäß den EWR-Vorschriften.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die zu einer anerkannten Vollzeitausbildung in Norwegen zugelassen sind, mit Nachweis ausreichender Mittel und Unterkunft. Erlaubt Teilzeitarbeit bis zu 20 Stunden/Woche sowie Vollzeitarbeit in den Ferien.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitguide für Arbeitsmigration.
- Sprachanforderung
- Hängt von der Programmsprache des Unterrichts ab.
- Dokumente
- 5 erforderlich
Genehmigung, die es Personen, die kürzlich eine Ausbildung in Norwegen abgeschlossen haben, oder Forschern, die eine Genehmigung einer norwegischen Einrichtung besaßen, erlaubt, bis zu 1 Jahr zu bleiben, um Arbeit zu suchen. Es gibt kein allgemeines Arbeitsplatzsuchvisum für Bewerber im Ausland.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitguide für Arbeitsmigration.
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ihr eigenes Einzelunternehmen in Norwegen betreiben. Wird von freiberuflichen Auftragnehmern und Remote-Mitarbeitern genutzt, da Norwegen kein spezielles Digital-Nomaden-Visum hat.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitguide für Arbeitsmigration.
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Norwegisch später für die Niederlassungserlaubnis (A2) und Staatsbürgerschaft (B1) erforderlich.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum Daueraufenthalt nach 3 Jahren (in einigen Fällen 5).
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verlobte und bestimmte andere Familienangehörige, die zu einer rechtmäßigen Referenzperson in Norwegen ziehen. Erfordert, dass die Referenzperson ein Jahreseinkommen von mindestens NOK 436.957 nachweist.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; monatliche E-Mail/SMS-Updates. Siehe UDI-Wartezeitguide für Studienaufenthaltserlaubnis.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verlängerbare Familienaufenthaltstitel zählen zum Daueraufenthalt (3 Jahre, in einigen Fällen 5).
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Genehmigungen für Praktikanten und Forscher. Angestellte Forscher werden als Fachkräfte behandelt; selbstfinanzierte Forscher müssen eigene Mittel nachweisen. Forscherwege können auf den Daueraufenthalt angerechnet werden und berechtigen zur Arbeitsplatzsuchgenehmigung.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitguide für Arbeitsmigration.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Forschungswege können zum Daueraufenthalt zählen (3 Jahre, in einigen Fällen 5).
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Drittstaatsangehörige nach mindestens 3 Jahren (in einigen Fällen 5) mit einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis, Bestehen der mündlichen Norwegisch-Prüfung A2 und des Sozialkundetests sowie Erfüllung der Selbstversorgungspflicht.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; Schnellverfahren gelten für sichere Herkunftsländer, Dublin-Überstellung oder Fälle mit vorherigem europäischem Schutz.
- Gültigkeit
- Unbefristet
- Sprachanforderung
- Mündliches Norwegisch auf A2+ und Bestehen des Sozialkundetests (Befreiungen möglich).
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Norwegische Staatsbürgerschaft für Personen, die in den letzten 11 Jahren 8 Jahre (oder in den letzten 10 Jahren 6 Jahre mit ausreichendem Einkommen) ansässig waren, mit mündlichem Norwegisch auf B1-Niveau und bestandenem Staatsbürgerschafts-/Sozialkundetest. Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2020 erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Bestätigt (aktualisiert 21. Mai 2026): Arbeitsmigration ~24 Monate; Familie/Schutz/Sonstiges ~25 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen bei der Polizei.
- Sprachanforderung
- Mündliches Norwegisch auf B1 plus Bestehen des Staatsbürgerschaftstests oder Sozialkundetests auf Norwegisch.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Schutz für Personen, die verfolgt werden oder Verfolgung oder unmenschliche Behandlung im Heimatland fürchten. Inland-Bewerber registrieren sich im Nationalen Ankunftszentrum in Rade. Der Antrag ist kostenlos und kann zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis führen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Nationalität; siehe UDI-Wartezeitguide für Familienzusammenführung.
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Personen mit Schutzstatus erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zum Daueraufenthalt führen kann.
- Staatsbürgerschaft
- Ja