Schweden
Schweden ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige benötigen eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis der schwedischen Migrationsbehörde (Migrationsverket), um in Schweden zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Neue Arbeitserlaubnisregeln traten am 1. Juni 2026 in Kraft (Gehaltsschwelle von 90 % des Medians, mind. 33.390 SEK/Monat) und neue Staatsbürgerschaftsregeln ab dem 6. Juni 2026 (längere Aufenthaltsdauer, Selbstversorgung, Sprach- und Gesellschaftskenntnisse).
Einwanderungswege
(8) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit einem Stellenangebot eines schwedischen Arbeitgebers. Ab dem 1. Juni 2026 muss das Gehalt mindestens 90 % des schwedischen Mediangehalts betragen (mindestens SEK 33.390/Monat), und die Bedingungen müssen mit schwedischen Tarifverträgen oder Branchenpraxis übereinstimmen.
- Bearbeitungszeit
- 75 % der vollständigen Anträge werden innerhalb der festgelegten Servicezeiten entschieden; unvollständige Anträge dauern länger.
- Gültigkeit
- Zunächst bis zu 2 Jahre, dann verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Arbeitserlaubnis selbst.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt, nach einer qualifizierenden Aufenthaltsdauer (in der Regel 4 der letzten 7 Jahre) eine Daueraufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel nach qualifizierendem Aufenthalt; neue Staatsbürgerschaftsregeln gelten ab dem 6. Juni 2026.
Erlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Arbeitnehmer mit einem schwedischen Arbeitsangebot, das eine höhere Bildung oder gleichwertige Erfahrung und ein Gehalt von mindestens dem 1,25-fachen des durchschnittlichen schwedischen Gehalts (SEK 52.000/Monat) erfordert. Ab dem 1. Juni 2026 kann die erste Erlaubnis bis zu 4 Jahre gültig sein.
- Bearbeitungszeit
- 75 % der vollständigen Anträge werden innerhalb eines Monats entschieden; unvollständige Anträge innerhalb von 3 Monaten.
- Gültigkeit
- Mindestens 9 Monate und bis zu 4 Jahre bei erster Erteilung.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Erlaubnis selbst.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des legalen Aufenthalts und der Arbeit.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Studenten, die zu einem Vollzeitstudium an einer schwedischen Hochschule zugelassen sind. Erfordert Zulassung, bezahlte Studiengebühren (falls zutreffend), Nachweis finanzieller Mittel und umfassende Krankenversicherung.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; beantragen Sie rechtzeitig vor Kursbeginn.
- Gültigkeit
- Wird für die Dauer des Studiums gewährt, verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Wird von der Bildungseinrichtung festgelegt, nicht von der Erlaubnis.
- Dokumente
- 4 erforderlich
Erlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder die Gründung eines Unternehmens zu erkunden.
- Gültigkeit
- Begrenzter Zeitraum zur Arbeitssuche oder Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung.
- Dokumente
- 4 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die in Schweden ein eigenes Unternehmen führen möchten. Antragsteller müssen Erfahrung, Geschäftsfähigkeit und ausreichende Mittel für den eigenen Unterhalt (und der Familie) für zwei Jahre nachweisen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; kann aufgrund der Geschäftsprüfung langwierig sein.
- Gültigkeit
- In der Regel für einen Evaluierungszeitraum gewährt, verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Erlaubnis selbst.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Aufenthaltsdauer.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Erlaubnis für unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren), nach Schweden zu ziehen, um mit einem Einwohner oder Bürger zusammenzuleben. Für den Sponsor gilt in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung (Einkommen und angemessene Unterkunft).
- Gültigkeit
- Wird für einen begrenzten Zeitraum gewährt, verlängerbar; neue Partner erhalten oft zunächst eine Probeerlaubnis.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Erlaubnis selbst.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Aufenthaltsdauer.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Eine Daueraufenthaltserlaubnis gewährt das Recht, auf unbestimmte Zeit in Schweden zu leben und zu arbeiten. Antragsteller müssen mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen qualifizierenden Zeitraum in Schweden gelebt haben und besondere Anforderungen in Bezug auf Selbstversorgung und Wohlverhalten erfüllen.
- Gültigkeit
- Kein Ablaufdatum; gültig, solange Sie in Schweden wohnhaft bleiben.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für den Daueraufenthalt selbst (getrennt von der Staatsbürgerschaft).
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt unterstützt spätere Staatsbürgerschaft; neue Staatsbürgerschaftsregeln gelten ab 6. Juni 2026.
Schwedische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
- Sprachanforderung
- Kenntnisse der schwedischen Sprache und der schwedischen Gesellschaft sind erforderlich (Regel in Kraft ab 6. Juni 2026). Antragsteller im Alter von 16–66 Jahren müssen diese Kenntnisse nachweisen. Ein formaler Sprach- und Gesellschaftskundetest wird entwickelt; bis der Test verfügbar ist, wird Migrationsverket Sprach- und Gesellschaftskenntnisse auf andere Weise bewerten.
- Dokumente
- 4 erforderlich