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Schweden

EU Schengen
Hauptstadt Stockholm
Währung SEK
Sprachen Schwedisch
Offizielle Gebühr 2,250 – 4,250 SEK

Schweden ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige benötigen eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis der schwedischen Migrationsbehörde (Migrationsverket), um in Schweden zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Neue Arbeitserlaubnisregeln traten am 1. Juni 2026 in Kraft (Gehaltsschwelle von 90 % des Medians, mind. 33.390 SEK/Monat) und neue Staatsbürgerschaftsregeln ab dem 6. Juni 2026 (längere Aufenthaltsdauer, Selbstversorgung, Sprach- und Gesellschaftskenntnisse).

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Einwanderungswege

(8) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
5 von 8 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 4 zu Daueraufenthalt, 5 zur Staatsbürgerschaft.
8 von 8 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Arbeitserlaubnis für Angestellte

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit einem Arbeitsangebot eines schwedischen Arbeitgebers. Ab 1. Juni 2026 muss das Gehalt mindestens 90 % des schwedischen Mediangehalts betragen (mindestens 33.390 SEK/Monat), und die Bedingungen müssen den schwedischen Tarifverträgen oder der Branchenpraxis entsprechen.

Bearbeitungszeit
75% der vollständigen Anträge werden innerhalb der festgelegten Bearbeitungszeiten entschieden; unvollständige Anträge dauern länger.
Gültigkeit
Zunächst bis zu 2 Jahre, dann verlängerbar.
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Arbeitserlaubnis selbst.
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Berechtigt, nach einer qualifizierenden Beschäftigungsdauer (in der Regel 4 der letzten 7 Jahre) einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen.
Staatsbürgerschaft
Ja · Im Allgemeinen nach qualifiziertem Aufenthalt; neue Staatsbürgerschaftsregeln gelten ab 6. Juni 2026.
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card für hochqualifizierte Beschäftigung

Erlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Arbeitnehmer mit einem schwedischen Arbeitsangebot, das eine Hochschulausbildung oder gleichwertige Erfahrung erfordert, und einem Gehalt von mindestens dem 1,25-fachen des durchschnittlichen schwedischen Gehalts (52.000 SEK/Monat). Ab 1. Juni 2026 kann die Erstgenehmigung bis zu 4 Jahre gültig sein.

Bearbeitungszeit
75% der vollständigen Anträge innerhalb von 1 Monat entschieden; unvollständige Anträge innerhalb von 3 Monaten.
Gültigkeit
Mindestens 9 Monate und bis zu 4 Jahre bei erster Erteilung.
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Berechtigt zum Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts und der Arbeit.
Staatsbürgerschaft
Ja
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Studien an Hochschulen

Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Studierende, die zu einem Vollzeitstudium an einer schwedischen Hochschule zugelassen sind. Erforderlich sind Zulassung, bezahlte Studiengebühren (wo zutreffend), Nachweis ausreichender Mittel und umfassende Krankenversicherung.

Bearbeitungszeit
Variiert; bewerben Sie sich rechtzeitig vor Kursbeginn.
Gültigkeit
Für die Studiendauer gewährt, verlängerbar.
Sprachanforderung
Wird von der Bildungseinrichtung festgelegt, nicht von der Genehmigung.
Dokumente
4 erforderlich
Jobsuche-Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche oder Gründung eines Unternehmens

Erlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Bürger, nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder die Gründung eines Unternehmens zu prüfen.

Gültigkeit
Begrenzter Zeitraum zur Arbeitsuche oder Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten.
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung.
Dokumente
4 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis zur Führung eines eigenen Unternehmens (Selbstständige)

Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Schweden ein eigenes Unternehmen zu führen. Antragsteller müssen Erfahrung, Geschäftsfähigkeit und ausreichende Mittel nachweisen, um sich selbst (und Familie) für zwei Jahre zu versorgen.

Bearbeitungszeit
Variiert; kann aufgrund der Geschäftsprüfung langwierig sein.
Gültigkeit
In der Regel für einen Bewertungszeitraum gewährt, verlängerbar.
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Berechtigt zum Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit einem Partner oder Familienmitglied

Erlaubnis für nahe Familienangehörige (Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren), nach Schweden zu ziehen, um mit einem Einwohner oder Bürger zusammenzuleben. Für den Sponsor gilt in der Regel eine Unterhaltspflicht (Einkommen und angemessene Unterkunft).

Gültigkeit
Für einen begrenzten Zeitraum gewährt, verlängerbar; neue Partner erhalten oft zunächst Probeerlaubnisse.
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst.
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Berechtigt zum Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewährt das Recht, unbegrenzt in Schweden zu leben und zu arbeiten. Antragsteller müssen mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen qualifizierenden Zeitraum in Schweden gelebt haben und besondere Anforderungen in Bezug auf Selbstunterhalt und Wohlverhalten erfüllen.

Gültigkeit
Kein Ablaufdatum; gültig, solange Sie in Schweden wohnhaft bleiben.
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für den Daueraufenthalt selbst (getrennt von der Staatsbürgerschaft).
Dokumente
3 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Daueraufenthalt unterstützt spätere Staatsbürgerschaft; neue Staatsbürgerschaftsregeln gelten ab 6. Juni 2026.
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Schwedische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Einbürgerung als schwedischer Staatsbürger. Ab dem 6. Juni 2026 gelten strengere Regeln: längere erforderliche Aufenthaltsdauer, Nachweis eines ordentlichen Lebens und Selbstunterhalts (Einkommen in Höhe von mindestens drei Einkommensbasissätzen pro Jahr, ca. 20.000 SEK/Monat vor Steuern) sowie Kenntnisse der schwedischen Sprache und Gesellschaft.

Sprachanforderung
Kenntnisse der schwedischen Sprache erforderlich (ab 6. Juni 2026).
Dokumente
4 erforderlich
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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