Schweden
Schweden ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige benötigen eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis der schwedischen Migrationsbehörde (Migrationsverket), um in Schweden zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Neue Arbeitserlaubnisregeln traten am 1. Juni 2026 in Kraft (Gehaltsschwelle von 90 % des Medians, mind. 33.390 SEK/Monat) und neue Staatsbürgerschaftsregeln ab dem 6. Juni 2026 (längere Aufenthaltsdauer, Selbstversorgung, Sprach- und Gesellschaftskenntnisse).
Einwanderungswege
(8) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit einem Arbeitsangebot eines schwedischen Arbeitgebers. Ab 1. Juni 2026 muss das Gehalt mindestens 90 % des schwedischen Mediangehalts betragen (mindestens 33.390 SEK/Monat), und die Bedingungen müssen den schwedischen Tarifverträgen oder der Branchenpraxis entsprechen.
- Bearbeitungszeit
- 75% der vollständigen Anträge werden innerhalb der festgelegten Bearbeitungszeiten entschieden; unvollständige Anträge dauern länger.
- Gültigkeit
- Zunächst bis zu 2 Jahre, dann verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Arbeitserlaubnis selbst.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt, nach einer qualifizierenden Beschäftigungsdauer (in der Regel 4 der letzten 7 Jahre) einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Im Allgemeinen nach qualifiziertem Aufenthalt; neue Staatsbürgerschaftsregeln gelten ab 6. Juni 2026.
Erlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Arbeitnehmer mit einem schwedischen Arbeitsangebot, das eine Hochschulausbildung oder gleichwertige Erfahrung erfordert, und einem Gehalt von mindestens dem 1,25-fachen des durchschnittlichen schwedischen Gehalts (52.000 SEK/Monat). Ab 1. Juni 2026 kann die Erstgenehmigung bis zu 4 Jahre gültig sein.
- Bearbeitungszeit
- 75% der vollständigen Anträge innerhalb von 1 Monat entschieden; unvollständige Anträge innerhalb von 3 Monaten.
- Gültigkeit
- Mindestens 9 Monate und bis zu 4 Jahre bei erster Erteilung.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zum Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts und der Arbeit.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Studierende, die zu einem Vollzeitstudium an einer schwedischen Hochschule zugelassen sind. Erforderlich sind Zulassung, bezahlte Studiengebühren (wo zutreffend), Nachweis ausreichender Mittel und umfassende Krankenversicherung.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; bewerben Sie sich rechtzeitig vor Kursbeginn.
- Gültigkeit
- Für die Studiendauer gewährt, verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Wird von der Bildungseinrichtung festgelegt, nicht von der Genehmigung.
- Dokumente
- 4 erforderlich
Erlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Bürger, nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder die Gründung eines Unternehmens zu prüfen.
- Gültigkeit
- Begrenzter Zeitraum zur Arbeitsuche oder Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung.
- Dokumente
- 4 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Schweden ein eigenes Unternehmen zu führen. Antragsteller müssen Erfahrung, Geschäftsfähigkeit und ausreichende Mittel nachweisen, um sich selbst (und Familie) für zwei Jahre zu versorgen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; kann aufgrund der Geschäftsprüfung langwierig sein.
- Gültigkeit
- In der Regel für einen Bewertungszeitraum gewährt, verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zum Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Erlaubnis für nahe Familienangehörige (Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren), nach Schweden zu ziehen, um mit einem Einwohner oder Bürger zusammenzuleben. Für den Sponsor gilt in der Regel eine Unterhaltspflicht (Einkommen und angemessene Unterkunft).
- Gültigkeit
- Für einen begrenzten Zeitraum gewährt, verlängerbar; neue Partner erhalten oft zunächst Probeerlaubnisse.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zum Daueraufenthalt nach einer qualifizierenden Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewährt das Recht, unbegrenzt in Schweden zu leben und zu arbeiten. Antragsteller müssen mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen qualifizierenden Zeitraum in Schweden gelebt haben und besondere Anforderungen in Bezug auf Selbstunterhalt und Wohlverhalten erfüllen.
- Gültigkeit
- Kein Ablaufdatum; gültig, solange Sie in Schweden wohnhaft bleiben.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für den Daueraufenthalt selbst (getrennt von der Staatsbürgerschaft).
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Daueraufenthalt unterstützt spätere Staatsbürgerschaft; neue Staatsbürgerschaftsregeln gelten ab 6. Juni 2026.
Einbürgerung als schwedischer Staatsbürger. Ab dem 6. Juni 2026 gelten strengere Regeln: längere erforderliche Aufenthaltsdauer, Nachweis eines ordentlichen Lebens und Selbstunterhalts (Einkommen in Höhe von mindestens drei Einkommensbasissätzen pro Jahr, ca. 20.000 SEK/Monat vor Steuern) sowie Kenntnisse der schwedischen Sprache und Gesellschaft.
- Sprachanforderung
- Kenntnisse der schwedischen Sprache erforderlich (ab 6. Juni 2026).
- Dokumente
- 4 erforderlich