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Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Österreich

2 dokumentierte Wege dieser Art in Österreich, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Einbürgerung durch Aufenthalt (StbG § 10 / 11a)

Reguläre Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (6 mit B2/nachhaltiger Integration), erfordert stabiles Einkommen, Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest und Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Bearbeitungszeit
Keine gesetzliche Höchstdauer veröffentlicht; in der Praxis mehrere Monate bis über 1 Jahr je nach Bundesland
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Deutsch B1 (oder B2 für die verkürzte 6-Jahres-Route) plus Einbürgerungstest
Staatsbürgerschaft
10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, oder 6 Jahre mit B2/nachhaltiger Integration

Anforderungen

  • 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (oder 6 mit B2/nachhaltiger Integration)
  • 36 Monate stabiles eigenes Einkommen innerhalb der letzten 6 Jahre (einschließlich der letzten 6 Monate)
  • Deutschzertifikat (B1, oder B2 für verkürzte Route)
  • Bestehen Sie den Einbürgerungstest (demokratisches System + österreichische + landesgeschichtliche Kenntnisse)
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft
  • Strafregisterauszüge (Österreich und Ausland)

Erforderliche Dokumente

  • Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft (mit Ausnahmen) erforderlich
  • Reisepass sowie alle Aufenthaltstitel erforderlich
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis eines stabilen eigenen Einkommens über 36 Monate innerhalb der letzten 6 Jahre (inkl. der letzten 6 Monate) erforderlich
  • Deutsches Zertifikat (B1 oder B2 für die verkürzte Route) erforderlich
  • Deutschzertifikat (B1 oder B2 für den verkürzten Weg) erforderlich
  • Bestandener Staatsbürgerschaftstest erforderlich
  • Strafregisterauszüge (Österreich und Ausland) erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Nachweise zur Unterstützung der Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft 163 EUR
  • Bundesverwaltungsabgabe (Erwachsene) 1,448 EUR
  • Bundesverleihungsgebühr (Standard)

Verfahrensschritte

  1. 1

    Landesverwaltungsabgabe (variiert nach Bundesland)

    Bestätigen Sie 10 Jahre (oder 6 mit B2/nachhaltiger Integration).

  2. 2

    Strafregisterauszüge (Österreich und Ausland)

    Vereinbaren Sie einen Termin beim Amt der Landesregierung (Bürgeramt).

  3. 3

    Submit

    Reichen Sie Antrag, Unterlagen und Testergebnisse ein.

  4. 4

    Antrag, Unterlagen und Testergebnisse einreichen.

    Zusicherung und Verleihung

Offizielle Quellen

Einbürgerung durch Heirat / eingetragene Partnerschaft (§ 11a StbG)

Einbürgerung durch Heirat / Eingetragene Partnerschaft (StbG § 11a)

Bearbeitungszeit
Keine gesetzliche Obergrenze; mehrere Monate bis über 1 Jahr
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Deutschtest plus Einbürgerungstest (wie bei der ordentlichen Einbürgerung aufgrund von Wohnsitz)
Staatsbürgerschaft
Mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt mit mindestens 5 Jahren Ehe in einem gemeinsamen Haushalt

Anforderungen

  • Mindestens 5 Jahre Ehe/Partnerschaft in gemeinsamem Haushalt
  • Mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
  • Stabiles Einkommen, Deutsch, Einbürgerungstest, sauberes Führungszeugnis (gemäß § 10)
  • Stabiles Einkommen, Deutsch, Staatsbürgerschaftstest, sauberes Führungszeugnis (wie § 10)

Erforderliche Dokumente

  • Heiratsurkunde erforderlich
  • Nachweis einer mindestens 5-jährigen Ehe in gemeinsamem Haushalt erforderlich
  • Nachweis über mindestens 5 Jahre Ehe in gemeinsamem Haushalt erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Heiratsurkunde 163 EUR
  • Bundesverwaltungsabgabe (Erwachsene) 1,448 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Bundesverleihungsgebühr

    Bestätigen Sie Ehe- und Aufenthaltszeiten.

  2. 2

    Bewerben

    Beantragen Sie die Staatsbürgerschaft beim Amt der Landesregierung mit Heiratsurkunde und Standarddokumenten.

  3. 3

    Bundesgebühr für den Antrag (Erwachsene)

    Zusicherung und Verleihung

Offizielle Quellen