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Arbeit / Beschäftigung in Luxemburg

2 dokumentierte Wege dieser Art in Luxemburg, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

EU / EWR / Schweizer Bürger – Aufenthalt und Arbeit über 90 Tage

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis; sie melden ihre Ankunft und erhalten eine kostenlose Registrierungsbescheinigung. Ein unbefristeter Aufenthalt ist nach 5 Jahren möglich.

Bearbeitungszeit
Registrierungsbescheinigung wird sofort ausgestellt
Gültigkeit
Registrierungsbescheinigung unbegrenzt gültig
Sprachanforderung
Keine für den Aufenthalt; Luxemburgisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Daueraufenthalt
Unbefristeter Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich

Anforderungen

  • EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger sein
  • Ankunft innerhalb von 8 Tagen in der Gemeinde melden
  • Registrierungsbescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft erhalten
  • Als Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht
  • Als Selbstständiger: Kopie der Gewerbeerlaubnis
  • Als Nichterwerbstätiger: ausreichende Mittel + umfassende Krankenversicherung
  • Als Student: Immatrikulationsnachweis + Mittel + Krankenversicherung

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass erforderlich
  • Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer), Gewerbeerlaubnis (Selbstständiger) oder Nachweis über Mittel + Krankenversicherung (Nichterwerbstätiger/Student) erforderlich
  • Verwandtschaftsdokumente (für EU-Familienangehörige)

Offizielle Gebühren

  • Registrierungsbescheinigung 0 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Ankunftserklärung

    Ankunft innerhalb von 8 Tagen in der Wohngemeinde melden, mit gültigem Personalausweis/Reisepass, Familienbuch/Heirats- oder Partnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder.

  2. 2

    Registrierungsbescheinigung

    Beantragen Sie die Attestation d'enregistrement innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft bei der Gemeindeverwaltung; wird sofort ausgestellt und ist unbegrenzt gültig.

Offizielle Quellen

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige als Arbeitnehmer

Zweistufiger Prozess: Vor der Einreise muss eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden (mit ADEM-Arbeitsmarktprüfung), gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft. Die erste Erlaubnis ist auf einen Beruf/Sektor für bis zu 1 Jahr beschränkt.

Bearbeitungszeit
Vorläufige Genehmigung: max. 4 Monate; Genehmigung 90 Tage gültig
Gültigkeit
Erste Erlaubnis max. 1 Jahr (ein Beruf/ein Sektor); Verlängerungen bis zu 3 Jahren
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Daueraufenthalt
EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt

Anforderungen

  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht
  • Der Arbeitgeber hat die freie Stelle bei ADEM gemeldet; Bescheinigung zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen, wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden wird (Arbeitsmarktprüfung)
  • Vor der Einreise aus dem Herkunftsland eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen
  • Typ-D-Visum bei visumpflichtiger Staatsangehörigkeit
  • Meldung der Ankunft innerhalb von 3 Tagen nach Einreise
  • Ärztliche Untersuchung mit TB-Screening
  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des vollständigen Reisepasses erforderlich
  • Führungszeugnis / Eidesstattliche Erklärung erforderlich
  • Lebenslauf und Kopien von Diplomen/Qualifikationen erforderlich
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag gemäß luxemburgischem Recht erforderlich
  • Original-ADEM-Bescheinigung erforderlich
  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft erforderlich
  • Nachweis der Zahlung der Gebühr von 80 EUR erforderlich
  • Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten, die nicht auf EN/FR/DE vorliegen

Offizielle Gebühren

  • Aufenthaltstitel und jede Verlängerung 80 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    ADEM-Arbeitsmarktprüfung

    Der Arbeitgeber meldet die freie Stelle bei ADEM; wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden wird, erhält er eine Bescheinigung zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen.

  2. 2

    Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung

    Der Antragsteller reicht bei der Generaldirektion für Einwanderung (vom Herkunftsland aus) auf Normalpapier ein: Passkopie, Führungszeugnis, Lebenslauf, Diplome, unterzeichneter Vertrag und Original-ADEM-Bescheinigung. Bearbeitung max. 4 Monate; gültig 90 Tage.

  3. 3

    Typ-D-Visum

    Visumpflichtige Staatsangehörige beantragen nach Erhalt der Genehmigung bei einem luxemburgischen Konsulat (gültig max. 3 Monate).

  4. 4

    Ankunftsmeldung und ärztliche Untersuchung

    Ankunft innerhalb von 3 Tagen in der Gemeinde melden, dann die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung und das TB-Screening absolvieren.

  5. 5

    Aufenthaltstitel

    Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise über MyGuichet.lu oder per Post beantragen: Passkopie, Genehmigungskopie, Ankunftsmeldung, Wohnungsnachweis und Zahlungsnachweis über 80 EUR; biometrischen Termin wahrnehmen und Chipkarte abholen.

Offizielle Quellen