Arbeit / Beschäftigung in Luxemburg
2 dokumentierte Wege dieser Art in Luxemburg, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
EU / EWR / Schweizer Bürger – Aufenthalt und Arbeit über 90 Tage
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis; sie melden ihre Ankunft und erhalten eine kostenlose Registrierungsbescheinigung. Ein unbefristeter Aufenthalt ist nach 5 Jahren möglich.
- Bearbeitungszeit
- Registrierungsbescheinigung wird sofort ausgestellt
- Gültigkeit
- Registrierungsbescheinigung unbegrenzt gültig
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthalt; Luxemburgisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Daueraufenthalt
- Unbefristeter Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich
Anforderungen
- EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger sein
- Ankunft innerhalb von 8 Tagen in der Gemeinde melden
- Registrierungsbescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft erhalten
- Als Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht
- Als Selbstständiger: Kopie der Gewerbeerlaubnis
- Als Nichterwerbstätiger: ausreichende Mittel + umfassende Krankenversicherung
- Als Student: Immatrikulationsnachweis + Mittel + Krankenversicherung
Erforderliche Dokumente
- Gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass erforderlich
- Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer), Gewerbeerlaubnis (Selbstständiger) oder Nachweis über Mittel + Krankenversicherung (Nichterwerbstätiger/Student) erforderlich
- Verwandtschaftsdokumente (für EU-Familienangehörige)
Offizielle Gebühren
- Registrierungsbescheinigung 0 EUR
Verfahrensschritte
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1
Ankunftserklärung
Ankunft innerhalb von 8 Tagen in der Wohngemeinde melden, mit gültigem Personalausweis/Reisepass, Familienbuch/Heirats- oder Partnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder.
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2
Registrierungsbescheinigung
Beantragen Sie die Attestation d'enregistrement innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft bei der Gemeindeverwaltung; wird sofort ausgestellt und ist unbegrenzt gültig.
Offizielle Quellen
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige als Arbeitnehmer
Zweistufiger Prozess: Vor der Einreise muss eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden (mit ADEM-Arbeitsmarktprüfung), gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft. Die erste Erlaubnis ist auf einen Beruf/Sektor für bis zu 1 Jahr beschränkt.
- Bearbeitungszeit
- Vorläufige Genehmigung: max. 4 Monate; Genehmigung 90 Tage gültig
- Gültigkeit
- Erste Erlaubnis max. 1 Jahr (ein Beruf/ein Sektor); Verlängerungen bis zu 3 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Daueraufenthalt
- EU-Langzeitaufenthaltsstatus nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Anforderungen
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht
- Der Arbeitgeber hat die freie Stelle bei ADEM gemeldet; Bescheinigung zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen, wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden wird (Arbeitsmarktprüfung)
- Vor der Einreise aus dem Herkunftsland eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen
- Typ-D-Visum bei visumpflichtiger Staatsangehörigkeit
- Meldung der Ankunft innerhalb von 3 Tagen nach Einreise
- Ärztliche Untersuchung mit TB-Screening
- Nachweis einer geeigneten Unterkunft
Erforderliche Dokumente
- Kopie des vollständigen Reisepasses erforderlich
- Führungszeugnis / Eidesstattliche Erklärung erforderlich
- Lebenslauf und Kopien von Diplomen/Qualifikationen erforderlich
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag gemäß luxemburgischem Recht erforderlich
- Original-ADEM-Bescheinigung erforderlich
- Nachweis einer geeigneten Unterkunft erforderlich
- Nachweis der Zahlung der Gebühr von 80 EUR erforderlich
- Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten, die nicht auf EN/FR/DE vorliegen
Offizielle Gebühren
- Aufenthaltstitel und jede Verlängerung 80 EUR
Verfahrensschritte
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1
ADEM-Arbeitsmarktprüfung
Der Arbeitgeber meldet die freie Stelle bei ADEM; wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden wird, erhält er eine Bescheinigung zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen.
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2
Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung
Der Antragsteller reicht bei der Generaldirektion für Einwanderung (vom Herkunftsland aus) auf Normalpapier ein: Passkopie, Führungszeugnis, Lebenslauf, Diplome, unterzeichneter Vertrag und Original-ADEM-Bescheinigung. Bearbeitung max. 4 Monate; gültig 90 Tage.
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3
Typ-D-Visum
Visumpflichtige Staatsangehörige beantragen nach Erhalt der Genehmigung bei einem luxemburgischen Konsulat (gültig max. 3 Monate).
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4
Ankunftsmeldung und ärztliche Untersuchung
Ankunft innerhalb von 3 Tagen in der Gemeinde melden, dann die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung und das TB-Screening absolvieren.
-
5
Aufenthaltstitel
Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise über MyGuichet.lu oder per Post beantragen: Passkopie, Genehmigungskopie, Ankunftsmeldung, Wohnungsnachweis und Zahlungsnachweis über 80 EUR; biometrischen Termin wahrnehmen und Chipkarte abholen.