San Marino
Die Republik San Marino ist ein europäischer Mikrostaat, der von Italien umschlossen ist. Es ist kein EU-Mitglied, nicht im Schengen-Raum und verwendet den Euro aufgrund eines Währungsabkommens. EU-Einwanderungsinstrumente (Blaue Karte, Einheitliche Aufenthaltserlaubnis, Langzeitaufenthalt, EU-Digitalnomaden-Programme) gelten NICHT. Die Einwanderung unterliegt ausschließlich nationalem Recht: Legge 118/2010 über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, ihre Durchführungsverordnung Decreto Delegato 151/2010 (die alle Gebühren, Dokumentenlisten und Fristen festlegt) und das Staatsbürgerschaftsgesetz 114/2000 in geänderter Fassung. Das Gesetz unterscheidet vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse (Permessi di Soggiorno, 3-12 Monate, verlängerbar) von ständigen Residenzen, wobei die meisten Erlaubnisse von der Gendarmeria - Ufficio Stranieri und Investoren-/Wirtschaftsaufenthalte vom Dipartimento Affari Esteri ausgestellt werden. San Marino hat kein spezielles Digitalnomadenvisum, kein Abstammungsvisum (Abstammung ist ein Staatsbürgerschaftsmodus) und ist kein Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (humanitärer Schutz liegt im Ermessen).
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Nationale Arbeitsaufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer und Saisonarbeiter, die eine Arbeitsgenehmigung (nulla osta) vom Ufficio del Lavoro und eine Arbeitgebererklärung erfordert. Ausgestellt von der Gendarmeria - Ufficio Stranieri. Nach 48 Monaten wird die befristete Arbeitserlaubnis unterbrochen und der Arbeitnehmer muss zurückkehren; ein neuer Antrag kann erst 30 Tage nach der Unterbrechung gestellt werden.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; terminbasiert beim Ufficio Stranieri
- Gültigkeit
- 3-12 Monate, verlängerbar; befristete Arbeitserlaubnis wird nach insgesamt 48 Monaten unterbrochen
- Sprachanforderung
- Kein formeller Sprachnachweis für die Erlaubnis; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Inhaber einer ordentlichen Erlaubnis können nach 5 ununterbrochenen Jahren die Residenza Anagrafica beantragen (Art. 20)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener registrierter + tatsächlicher Wohnsitz (allgemeine Regel)
Aufenthaltserlaubnis für eingeschriebene Studierende, erfordert eine Immatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 30.000 jährlich, Nachweis über Unterkunft und ausreichende Mittel. Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass mindestens ein Drittel der Prüfungen des Vorjahres bestanden wurde.
- Gültigkeit
- Bis zu 12 Monate, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Italienischkenntnisse in der Regel für Studiengänge erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
Ständiger Wohnsitz für eine natürliche Person, die mindestens 51 % des Stammkapitals einer Gesellschaft nach dem Recht von San Marino hält. Die Regeln von 2025 erfordern die Einstellung von 1–3 Arbeitnehmern je nach Tätigkeitsart und die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 75.000 EUR (im zweiten Jahr auf 150.000 EUR steigend). Nach 10 Jahren Konsolidierung in die Residenza Anagrafica.
- Gültigkeit
- Ständiger Wohnsitz; an laufende Tätigkeit gebunden
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für den Wohnsitz; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 10 ununterbrochenen Jahren Konsolidierung in die Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener registrierter + tatsächlicher Wohnsitz
Aufenthaltstitel für Unternehmer / Innovative Unternehmen & Startups - Gesetz 15/2019 + San Marino Innovation
Aufenthaltstitel für unternehmerische Tätigkeit (12 Monate gültig, verlängerbar bis zu 5 Jahre) und eine beschleunigte High-Tech / Innovative-Unternehmen-Spur, zertifiziert durch San Marino Innovation, mit einem 12-jährigen Begünstigungsregime und vereinfachten, jährlich verlängerbaren Aufenthaltstiteln für Geschäftsführer, Anteilseigner-Mitarbeiter und deren Familien.
- Gültigkeit
- 12 Monate, verlängerbar bis zu 5 Jahre; innovative Spur jährlich verlängerbar innerhalb eines 12-Jahres-Regimes
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für den Aufenthaltstitel; Italienischkenntnisse für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Konsolidiert sich nach 10 ununterbrochenen Jahren in die Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochene registrierte + tatsächliche Wohnsitznahme
Wohnsitz für Wahlaufenthalter / Investoren (Residenza Elettiva) - L 118/2010 Art. 16 Abs. 3, DD 5/2018
Gewährt einen stabilen Aufenthalt für ausländische Staatsangehörige, die Immobilien in San Marino im Wert von mindestens 500.000 EUR (für den persönlichen/familiären Gebrauch) erwerben oder eine unverzinsliche, befristete Einlage von mindestens 600.000 EUR in Wertpapieren des sammarinesischen Staates für 10 Jahre leisten. Eine einmalige staatliche Steuer von 10.000 EUR und eine Verwaltungsantragsgebühr von 1.000 EUR fallen an (plus 20.000 EUR pro begleitendem Familienmitglied). Eine private Krankenversicherung ist obligatorisch. Nach 10 Jahren wird der Aufenthalt in einen vollständigen registrierten Aufenthalt umgewandelt. Das Programm bietet einen bevorzugten Steuersatz von 3% auf ausländische Dividenden.
- Gültigkeit
- Stabiler Wohnsitz; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für den Wohnsitz; Italienisch erforderlich für Einbürgerung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Geht nach 10 ununterbrochenen Jahren in Residenza Anagrafica über
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochene Registrierung + tatsächlicher Wohnsitz
Bietet einen atypischen Aufenthalt mit einer pauschalen Ersatzsteuer von 6% auf ausländische Renteneinkünfte (3% für ehemalige internationale Organisationsbeamte mit einem Jahreseinkommen von ≥ 120.000 EUR) für einen verlängerbaren Zeitraum von 10 Jahren. Seit dem Gesetz Nr. 64 vom 28. April 2025 müssen Antragsteller sowohl eine Einkommens- als auch eine Vermögensschwelle erfüllen: ≥ 120.000 EUR jährliches Bruttoeinkommen UND ≥ 300.000 EUR an beweglichem Vermögen, das während des gesamten Aufenthalts speziell bei Banken in San Marino gehalten wird. Dies ersetzte die vorherige ODER-Struktur, bei der Vermögen im Ausland gehalten werden konnte. Nach 10 Jahren wird der Aufenthalt in einen vollständigen registrierten Aufenthalt umgewandelt.
- Gültigkeit
- Ständiger Aufenthalt; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für den Aufenthalt; Italienischkenntnisse für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Konsolidiert sich nach 10 ununterbrochenen Jahren in die Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochene registrierte + tatsächliche Wohnsitznahme
Familienaufenthaltserlaubnis / Familienzusammenführung (Permesso ordinario, ricongiungimento familiare) - DD 151/2010 Art. 14, 16, 29
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kinder und mehr-uxorio-Lebenspartner (nach Geburt eines anerkannten Kindes) von Einwohnern. Mindesteinkommen (Art. 29): 12.000 EUR brutto für den Antragsteller plus 3.000 EUR pro weiterem Familienmitglied, plus Krankenversicherung von mindestens 30.000 EUR/Jahr.
- Gültigkeit
- Verlängerbar; gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis kann nach 5 Jahren in Residenza Anagrafica umgewandelt werden
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für die Aufenthaltserlaubnis; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Residenza Anagrafica nach 5 ununterbrochenen Jahren mit gewöhnlicher Aufenthaltserlaubnis (Art. 20)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Verkürzte 10-Jahres-Regel für Ehepartner/Lebenspartner von san-marinesischen Bürgern
Stabiler registrierter Wohnsitz und dauerhafter Status, der zur Einbürgerung führt. Erreicht durch Umwandlung einer gewöhnlichen Aufenthaltserlaubnis nach 5 ununterbrochenen Jahren oder automatisch durch Konsolidierung von Wahl-/Wirtschafts-/atypischen Aufenthalten nach 10 ununterbrochenen Jahren. Die Carta di Residenza ist unbefristet.
- Gültigkeit
- Unbefristet (Carta di Residenza folgt dem Wohnsitz)
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für den Wohnsitz; Italienisch erforderlich für die Einbürgerung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der dauerhafte Status
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener registrierter + tatsächlicher Wohnsitz (10 für Ehepartner von Bürgern)
Atypischer Wohnsitz – Ermäßigte Besteuerung für Bezieher ausländischer Einkünfte (Residenza Atipica Soggetta a Regime Fiscale Agevolato)
Eine besondere Wohnsitzkategorie gemäß Gesetz Nr. 223 vom 23. Dezember 2020 (Artikel 69) für ausländische Staatsangehörige, die Einkünfte ausschließlich aus dem Ausland beziehen und zuvor nie Steuerwohnsitz in San Marino hatten. Die Bewohner zahlen eine Ersatzsteuer von 7 % auf das Nettoauslandseinkommen, mindestens 10.000 € und höchstens 100.000 € pro Steuerjahr, anstelle der ordentlichen Einkommensteuer von San Marino. Es können maximal 100 neue Wohnsitze pro Kalenderjahr gewährt werden. Dieser Weg ist völlig getrennt vom Programm „Atypischer Wohnsitz für Rentner“.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage ab Einreichung (Entscheidung des Staatskongresses)
- Gültigkeit
- Bis zu 15 Jahre ab dem ersten Steuerjahr; nach 10 Jahren enden die Beschränkungen und der Wohnsitz wird in den vollständig registrierten Status umgewandelt
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 10 Jahre registrierter Wohnsitz (Beschränkungen enden; Umwandlung in vollständigen Wohnsitz)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre ununterbrochener registrierter Wohnsitz ab Eintragung in das Standardregister (oder 10 Jahre für berechtigte Ehegatten/Lebenspartner von sammarinesischen Staatsbürgern)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Gesetz 114/2000 (in der geänderten Fassung; Reform L 27/2026 + Reg. 4/2026)
Die Einbürgerung erfordert in der Regel mindestens 20 ununterbrochene Jahre registrierten und tatsächlichen Aufenthalts, reduziert auf 10 Jahre für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Bürgern (und Adoptierten). Antragsteller müssen Italienischkenntnisse nachweisen und einen Test über die Geschichte und Institutionen San Marinos bestehen. Der Verzicht auf die vorherige Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich.
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Italienischkenntnisse + Test über Geschichte und Institutionen San Marinos (ab 25. Feb. 2026)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre ununterbrochener registrierter Aufenthalt (10 Jahre für qualifizierte Ehepartner, eingetragene Partner und Adoptivkinder sammarinesischer Staatsbürger). Doppelte/mehrfache Staatsbürgerschaft seit dem 10. Mai 2026 erlaubt (Gesetz Nr. 27/2026).