San Marino
Die Republik San Marino ist ein europäischer Mikrostaat, der von Italien umschlossen ist. Es ist kein EU-Mitglied, nicht im Schengen-Raum und verwendet den Euro aufgrund eines Währungsabkommens. EU-Einwanderungsinstrumente (Blaue Karte, Einheitliche Aufenthaltserlaubnis, Langzeitaufenthalt, EU-Digitalnomaden-Programme) gelten NICHT. Die Einwanderung unterliegt ausschließlich nationalem Recht: Legge 118/2010 über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, ihre Durchführungsverordnung Decreto Delegato 151/2010 (die alle Gebühren, Dokumentenlisten und Fristen festlegt) und das Staatsbürgerschaftsgesetz 114/2000 in geänderter Fassung. Das Gesetz unterscheidet vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse (Permessi di Soggiorno, 3-12 Monate, verlängerbar) von ständigen Residenzen, wobei die meisten Erlaubnisse von der Gendarmeria - Ufficio Stranieri und Investoren-/Wirtschaftsaufenthalte vom Dipartimento Affari Esteri ausgestellt werden. San Marino hat kein spezielles Digitalnomadenvisum, kein Abstammungsvisum (Abstammung ist ein Staatsbürgerschaftsmodus) und ist kein Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (humanitärer Schutz liegt im Ermessen).
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Nationale Arbeitsaufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer und Saisonarbeiter, die eine Arbeitsgenehmigung (nulla osta) vom Ufficio del Lavoro und eine Arbeitgebererklärung erfordert. Ausgestellt von der Gendarmeria - Ufficio Stranieri. Nach 48 Monaten wird die vorübergehende Arbeitserlaubnis unterbrochen und der Arbeitnehmer muss in seine Heimat zurückkehren; ein neuer Antrag kann erst 30 Tage nach der Unterbrechung gestellt werden.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; terminbasiert beim Ufficio Stranieri
- Gültigkeit
- 3-12 Monate, verlängerbar; vorübergehende Arbeitserlaubnis unterbrochen nach insgesamt 48 Monaten
- Sprachanforderung
- Kein formeller Sprachtest für die Aufenthaltserlaubnis; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Inhaber eines gewöhnlichen Aufenthaltstitels können nach 5 ununterbrochenen Jahren die Residenza Anagrafica beantragen (Art. 20)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener gemeldeter + tatsächlicher Aufenthalt (allgemeine Regel)
Aufenthaltstitel für immatrikulierte Studenten, der eine Immatrikulationsbescheinigung, eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 30.000 pro Jahr, einen Wohnungsnachweis und ausreichende finanzielle Mittel erfordert. Für die Verlängerung ist der Nachweis erforderlich, dass mindestens ein Drittel der Prüfungen des Vorjahres bestanden wurde.
- Gültigkeit
- Bis zu 12 Monate, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Italienisch normalerweise für Studiengänge erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
Ständiger Wohnsitz für eine natürliche Person, die mindestens 51 % des Stammkapitals einer Gesellschaft san-marinesischen Rechts hält. Die Vorschriften von 2025 verlangen die Einstellung von 1-3 Arbeitnehmern je nach Tätigkeitsart und die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 75.000 EUR (im zweiten Jahr auf 150.000 EUR ansteigend). Nach 10 Jahren Umwandlung in die Residenza Anagrafica.
- Gültigkeit
- Stabiler Aufenthalt; an laufende Tätigkeit gebunden
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtest für den Aufenthalt; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Konsolidiert sich nach 10 ununterbrochenen Jahren zur Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener gemeldeter + tatsächlicher Aufenthalt
Aufenthaltstitel für Unternehmer / Innovative Unternehmen & Startups - Legge 15/2019 + San Marino Innovation
Aufenthaltstitel für unternehmerische Tätigkeit (gültig 12 Monate, verlängerbar bis zu 5 Jahre) und ein beschleunigtes High-Tech / Innovative-Enterprise-Programm, das von San Marino Innovation zertifiziert wird und ein 12-jähriges Vergünstigungssystem mit vereinfachten, jährlich verlängerbaren Aufenthaltstiteln für Geschäftsführer, Gesellschafter-Arbeitnehmer und deren Familien bietet.
- Gültigkeit
- 12 Monate, verlängerbar bis zu 5 Jahren; innovative Spur 1 Jahr verlängerbar innerhalb eines 12-Jahres-Regimes
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtest für die Aufenthaltserlaubnis; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Konsolidiert sich nach 10 ununterbrochenen Jahren zur Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener gemeldeter + tatsächlicher Aufenthalt
Investorenartiger ständiger Aufenthalt für Ausländer, die eine qualifizierende Immobilien- oder Finanzinvestition tätigen, mit privater Krankenversicherung und ohne Zugang zu öffentlichem Beschäftigungssektor oder staatlichen Leistungen. Einreichung beim Dipartimento Affari Esteri - Ufficio Passaporti. Konsolidiert sich nach 10 Jahren zur dauerhaften Residenza Anagrafica.
- Gültigkeit
- Stabiler Aufenthalt; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtest für den Aufenthalt; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Konsolidiert sich nach 10 ununterbrochenen Jahren zur Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener gemeldeter + tatsächlicher Aufenthalt
Wohnsitz für EU-/Schweizer-/bestimmte Länderrentner mit ausländischem Einkommen, der ein Jahreseinkommen von mindestens 120.000 EUR brutto und bewegliches Vermögen von mindestens 300.000 EUR erfordert, das auf san-marinesischen Banken gehalten wird, eine eigene Familienwohnung und unterliegt einer jährlichen Quotenobergrenze. Konsolidiert sich nach 10 Jahren in die Residenza Anagrafica.
- Gültigkeit
- Stabiler Aufenthalt; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtest für den Aufenthalt; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Konsolidiert sich nach 10 ununterbrochenen Jahren zur Residenza Anagrafica
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener gemeldeter + tatsächlicher Aufenthalt
Familienaufenthaltserlaubnis / Familienzusammenführung (Permesso ordinario, ricongiungimento familiare) - DD 151/2010 Art. 14, 16, 29
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kinder und mehr-uxorio-Lebenspartner (nach der Geburt eines anerkannten Kindes) von Einwohnern. Mindesteinkommen (Art. 29): EUR 12.000 brutto für den Antragsteller plus EUR 3.000 pro weiteres Familienmitglied, plus Krankenversicherung von mindestens EUR 30.000/Jahr.
- Gültigkeit
- Verlängerbar; gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis kann nach 5 Jahren in Residenza Anagrafica umgewandelt werden
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtest für die Aufenthaltserlaubnis; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Residenza Anagrafica nach 5 ununterbrochenen Jahren mit gewöhnlichem Aufenthaltstitel (Art. 20)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Verkürzte 10-Jahres-Regel für Ehegatten/eingetragene Partner sanmarinesischer Staatsbürger
Stabiler gemeldeter Wohnsitz und der dauerhafte Status, der zur Einbürgerung führt. Erreicht durch Umwandlung einer gewöhnlichen Aufenthaltserlaubnis nach 5 ununterbrochenen Jahren oder automatisch durch Konsolidierung von Wahl-/Wirtschafts-/atypischen Wohnsitzen nach 10 ununterbrochenen Jahren. Die Carta di Residenza ist unbefristet.
- Gültigkeit
- Unbefristet (carta di residenza folgt dem Aufenthalt)
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtest für den Aufenthalt; Italienisch für die Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Daueraufenthaltsstatus
- Staatsbürgerschaft
- Ja · ~20 Jahre ununterbrochener gemeldeter + tatsächlicher Aufenthalt (10 für Ehegatten von Staatsbürgern)
Die Einbürgerung erfordert in der Regel mindestens 20 ununterbrochene Jahre des registrierten und tatsächlichen Aufenthalts, verkürzt auf 10 Jahre für Ehepartner/eingetragene Partner von Bürgern (und Adoptierten). Die Bewerber müssen Kenntnisse der italienischen Sprache nachweisen und einen Test über die Geschichte und Institutionen San Marinos bestehen. Der Verzicht auf die vorherige Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich.
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Kenntnisse der italienischen Sprache + Test zu Geschichte/Institutionen von San Marino (ab 25. Februar 2026)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre allgemein; 10 Jahre für Ehegatten/eingetragene Partner/Adoptierte
San Marino ist KEIN Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und hat kein kodifiziertes Asylgesetz. Das nächstgelegene nationale Instrument ist die humanitäre/sozialschutzrechtliche Aufenthaltserlaubnis nach Art. 15 (auch in Prä-Adoptions-/Pflegefällen verwendet); der Flüchtlingsstatus wird ansonsten diskretionär per Dekret in Zusammenarbeit mit dem UNHCR gewährt.
- Gültigkeit
- Gemäß Verordnung / Aufenthaltserlaubnisbedingungen
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 2 erforderlich