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Daueraufenthalt in Schweiz

2 dokumentierte Wege dieser Art in Schweiz, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (Rentner / Personen mit eigenen Mitteln)

EU/EFTA-Staatsangehörige und Nicht-EU-Rentner mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung können ohne Erwerbstätigkeit wohnen.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4–12 Wochen.
Gültigkeit
Ausweis B, verlängerbar solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sprachanforderung
Keine bei der Antragstellung.
Daueraufenthalt
Niederlassungsbewilligung C nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaaten).
Staatsbürgerschaft
Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.

Anforderungen

  • Ausreichende finanzielle Mittel (Rente/Vermögen/Einkommen)
  • Umfassende Krankenversicherung
  • Für Nicht-EU-Rentner: bestimmtes Alter und persönliche Beziehungen zur Schweiz (FNIA Art. 28)

Erforderliche Dokumente

  • Nachweis der Rente/Vermögen/Einkommen erforderlich
  • Krankenversicherungspolice erforderlich
  • Nachweis der Unterkunft erforderlich
  • Gültiger Reisepass erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Kantonale Gebühr für die Aufenthaltsbewilligung (variiert je nach Kanton) 100 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Vor der Einreise beantragen

    Antrag bei den kantonalen Behörden vor der Einreise stellen; Nicht-EU/EFTA benötigen möglicherweise ein D-Visum von der Schweizer Vertretung im Ausland.

  2. 2

    Mittel nachweisen

    Ausreichende finanzielle Mittel und umfassende Krankenversicherung nachweisen.

  3. 3

    Einreisen und anmelden

    Innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden.

Offizielle Quellen

Niederlassungsbewilligung C (Daueraufenthalt)

Die C-Niederlassungsbewilligung gewährt nach 5 Jahren (EU-15/EFTA und erfolgreich integrierte Flüchtlinge) oder 10 Jahren (die meisten Drittstaatsangehörigen) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, mit Integrations- und Sprachanforderungen.

Bearbeitungszeit
In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.
Gültigkeit
Unbefristet; Status wird alle 5 Jahre überprüft/bestätigt.
Sprachanforderung
B1 gesprochen / A1 geschrieben in der lokalen Landessprache.
Daueraufenthalt
B1 mündlich / A1 schriftlich in der lokalen Landessprache.
Staatsbürgerschaft
Die C-Bewilligung ist eine Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung (10 Jahre Aufenthalt).

Anforderungen

  • Der C-Ausweis ist Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung (10 Jahre Aufenthalt).
  • B1 gesprochen / A1 geschrieben in der lokalen Landessprache
  • B1 mündlich / A1 schriftlich in der lokalen Landessprache
  • Achtung der öffentlichen Ordnung

Erforderliche Dokumente

  • Achtung der öffentlichen Ordnung erforderlich
  • Anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. fide) erforderlich
  • Nachweis über keine Betreibungen/Sozialhilfe erforderlich
  • Aufenthaltsgeschichte erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Kantonale Bewilligungsgebühr (variiert) 100 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Wartezeit erreichen

    Die erforderlichen Jahre des qualifizierten Aufenthalts absolvieren.

  2. 2

    Im Kanton beantragen

    Antrag beim kantonalen Migrationsamt mit Integrations- und Sprachnachweisen stellen.

Offizielle Quellen