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Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Schweiz

2 dokumentierte Wege dieser Art in Schweiz, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt (Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, mindestens 6 tatsächliche Jahre), eine C-Bewilligung, kantonalen/kommunalen Aufenthalt und erfolgreiche Integration; der kantonale Entscheid muss innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung ergehen.

Bearbeitungszeit
Kantonaler Entscheid innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung erforderlich; Gesamtverfahren oft mehrjährig.
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
Sprachanforderung
Erforderliche lokale Sprachkompetenz im Rahmen der Integrationsbeurteilung.
Daueraufenthalt
Verleiht die volle Staatsbürgerschaft (über die Niederlassungsbewilligung hinaus).
Staatsbürgerschaft
Dies ist der Einbürgerungsweg: 10 Jahre Aufenthalt mit einer C-Bewilligung.

Anforderungen

  • 10 Jahre Aufenthalt (Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt; mindestens 6 tatsächliche Jahre)
  • Besitz einer C-Niederlassungsbewilligung
  • 2-5 Jahre in der Gemeinde/im Kanton (kantonales Recht)
  • Erfolgreiche Integration und keine Sicherheitsgefährdung

Erforderliche Dokumente

  • Einbürgerungsantragsformular erforderlich
  • Nachweis der C-Bewilligung und des Aufenthaltsverlaufs erforderlich
  • Sprach- und Integrationsnachweise erforderlich
  • Nachweis über keine Betreibungen/Vorstrafen erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Bundesgebühr (Erwachsene) 100 CHF
  • Kantonale und kommunale Gebühren (typischer Gesamtbetrag, örtlich variierend) 500 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Antrag einreichen

    Formular bei der Gemeinde-/Kantonseinbürgerungsbehörde einholen und einreichen.

  2. 2

    Kantonale Prüfung

    Kanton prüft Voraussetzungen, Integration und Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen und erstellt einen Einbürgerungsbericht.

  3. 3

    Bundesbewilligung

    Kanton leitet Dossier an SEM weiter, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ausstellt.

  4. 4

    Kantonaler Entscheid

    Die kantonale Behörde muss ihren Entscheid innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung fällen, sonst erlischt die Bewilligung.

  5. 5

    Staatsbürgerschaft erwerben

    Sobald der kantonale Entscheid rechtskräftig ist, erwirbt man gleichzeitig die Gemeinde-, Kantons- und Bundesbürgerschaft.

Offizielle Quellen

Erleichterte Einbürgerung (Ehegatte eines Schweizer Bürgers)

Ehegatten von Schweizer Bürgern können in einem vereinfachten Verfahren eingebürgert werden: 5 Jahre Aufenthalt mit 3 Jahren Ehe und Zusammenleben (in der Schweiz) oder 6 Jahre Ehe plus enge Beziehungen (im Ausland).

Bearbeitungszeit
Variiert; Bundesgebühr im Voraus zahlbar und bei Ablehnung in der Regel nicht rückerstattbar.
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
Sprachanforderung
B1 mündlich / A2 schriftlich (Wohnsitz in der Schweiz); alltägliche mündliche Sprachfähigkeit in einer Landessprache (im Ausland).
Daueraufenthalt
Verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft
Vereinfachter Weg durch Heirat mit einem Schweizer Bürger.

Anforderungen

  • Verheiratet mit einem Schweizer Bürger
  • In der Schweiz: 5 Jahre Aufenthalt, 1 Jahr unmittelbar vor dem Antrag, 3 Jahre verheiratet und zusammenlebend, erfolgreiche Integration
  • Im Ausland: 6 Jahre verheiratet plus enge Bindungen zur Schweiz

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes vereinfachtes Einbürgerungsformular erforderlich
  • Heiratsurkunde erforderlich
  • Nachweis der Aufenthalts- und Zusammenlebenszeiten erforderlich
  • Integrations- und Sprachnachweis (B1 mündlich / A2 schriftlich, in der Schweiz) erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Bundesgebühr (Ehepartner in der Schweiz) 900 CHF
  • Bundesgebühr (Ehepartner im Ausland) 600 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Antragsformular

    Wenn in der Schweiz, das Formular per E-Mail vom SEM anfordern (ch@sem.admin.ch); wenn im Ausland, von der nächsten Schweizer Vertretung anfordern.

  2. 2

    Antrag einreichen

    Das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen beim SEM (oder der Schweizer Vertretung im Ausland) einreichen.

  3. 3

    Entscheid

    Das SEM entscheidet über den Antrag.

Offizielle Quellen