Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Schweiz
2 dokumentierte Wege dieser Art in Schweiz, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt (Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, mindestens 6 tatsächliche Jahre), eine C-Bewilligung, kantonalen/kommunalen Aufenthalt und erfolgreiche Integration; der kantonale Entscheid muss innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung ergehen.
- Bearbeitungszeit
- Kantonaler Entscheid innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung erforderlich; Gesamtverfahren oft mehrjährig.
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
- Sprachanforderung
- Erforderliche lokale Sprachkompetenz im Rahmen der Integrationsbeurteilung.
- Daueraufenthalt
- Verleiht die volle Staatsbürgerschaft (über die Niederlassungsbewilligung hinaus).
- Staatsbürgerschaft
- Dies ist der Einbürgerungsweg: 10 Jahre Aufenthalt mit einer C-Bewilligung.
Anforderungen
- 10 Jahre Aufenthalt (Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt; mindestens 6 tatsächliche Jahre)
- Besitz einer C-Niederlassungsbewilligung
- 2-5 Jahre in der Gemeinde/im Kanton (kantonales Recht)
- Erfolgreiche Integration und keine Sicherheitsgefährdung
Erforderliche Dokumente
- Einbürgerungsantragsformular erforderlich
- Nachweis der C-Bewilligung und des Aufenthaltsverlaufs erforderlich
- Sprach- und Integrationsnachweise erforderlich
- Nachweis über keine Betreibungen/Vorstrafen erforderlich
Offizielle Gebühren
- Bundesgebühr (Erwachsene) 100 CHF
- Kantonale und kommunale Gebühren (typischer Gesamtbetrag, örtlich variierend) 500 CHF
Verfahrensschritte
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1
Antrag einreichen
Formular bei der Gemeinde-/Kantonseinbürgerungsbehörde einholen und einreichen.
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2
Kantonale Prüfung
Kanton prüft Voraussetzungen, Integration und Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen und erstellt einen Einbürgerungsbericht.
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3
Bundesbewilligung
Kanton leitet Dossier an SEM weiter, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ausstellt.
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4
Kantonaler Entscheid
Die kantonale Behörde muss ihren Entscheid innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung fällen, sonst erlischt die Bewilligung.
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5
Staatsbürgerschaft erwerben
Sobald der kantonale Entscheid rechtskräftig ist, erwirbt man gleichzeitig die Gemeinde-, Kantons- und Bundesbürgerschaft.
Offizielle Quellen
- SEM - Ordinary naturalisation Offiziell
Erleichterte Einbürgerung (Ehegatte eines Schweizer Bürgers)
Ehegatten von Schweizer Bürgern können in einem vereinfachten Verfahren eingebürgert werden: 5 Jahre Aufenthalt mit 3 Jahren Ehe und Zusammenleben (in der Schweiz) oder 6 Jahre Ehe plus enge Beziehungen (im Ausland).
- Bearbeitungszeit
- Variiert; Bundesgebühr im Voraus zahlbar und bei Ablehnung in der Regel nicht rückerstattbar.
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
- Sprachanforderung
- B1 mündlich / A2 schriftlich (Wohnsitz in der Schweiz); alltägliche mündliche Sprachfähigkeit in einer Landessprache (im Ausland).
- Daueraufenthalt
- Verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
- Staatsbürgerschaft
- Vereinfachter Weg durch Heirat mit einem Schweizer Bürger.
Anforderungen
- Verheiratet mit einem Schweizer Bürger
- In der Schweiz: 5 Jahre Aufenthalt, 1 Jahr unmittelbar vor dem Antrag, 3 Jahre verheiratet und zusammenlebend, erfolgreiche Integration
- Im Ausland: 6 Jahre verheiratet plus enge Bindungen zur Schweiz
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes vereinfachtes Einbürgerungsformular erforderlich
- Heiratsurkunde erforderlich
- Nachweis der Aufenthalts- und Zusammenlebenszeiten erforderlich
- Integrations- und Sprachnachweis (B1 mündlich / A2 schriftlich, in der Schweiz) erforderlich
Offizielle Gebühren
- Bundesgebühr (Ehepartner in der Schweiz) 900 CHF
- Bundesgebühr (Ehepartner im Ausland) 600 CHF
Verfahrensschritte
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1
Antragsformular
Wenn in der Schweiz, das Formular per E-Mail vom SEM anfordern (ch@sem.admin.ch); wenn im Ausland, von der nächsten Schweizer Vertretung anfordern.
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2
Antrag einreichen
Das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen beim SEM (oder der Schweizer Vertretung im Ausland) einreichen.
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3
Entscheid
Das SEM entscheidet über den Antrag.